Soforthilfen

Soforthilfen: Stadtwerke setzen Entlastungen für Erdgas und Fernwärme um

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Die Bundesregierung wird private Haushalte sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu hat sie für den Monat Dezember 2022 eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden mit Verbräuchen unter 1,5 Millionen Kilowattstunden vorgesehen. „Die Soforthilfe ist für unsere Erdgas- und Fernwärmekunden eine dringend benötigte Entlastung, die wir sehr begrüßen“, so Stadtwerke-Geschäftsführer Dino Höll. „Unser Ziel ist es, die Entlastung im Kundeninteresse möglichst unkompliziert umzusetzen. Hierfür haben wir trotz Kurzfristigkeit unsere Systeme und Prozesse angepasst, so dass unsere Gas- und Wärmekunden nun so schnell wie möglich von der Soforthilfe profitieren können.“

Die Entlastung erfolgt automatisch, Kunden müssen keinen Antrag stellen, um von den Dezember-Soforthilfen zu profitieren. Für Erdgas- und Fernwärmekunden mit bestehendem Abschlagsplan und erteiltem Sepa-Lastschriftsmandat werden im Dezember 2022 keine Abschläge für diese Energiearten eingezogen. Barzahler oder Kunden, die ihren Abschlag regelmäßig überweisen, müssen den Erdgasabschlag im Dezember 2022 nicht zahlen. Bei monatlicher Abrechnung wird der Entlastungsbetrag auf der Rechnung für den Monat Dezember 2022 gutgeschrieben. Wer eine Jahresvorauszahlung vereinbart hat, erhält die Entlastung als Gutschrift auf der nächsten Jahresrechnung.

Der nicht zu zahlende Dezemberabschlag ist der erste Schritt der Soforthilfe, um eine schnelle Entlastung zu erreichen. Mit der Jahresrechnung folgt dann die Konkretisierung des Entlastungsbetrages, hier unterscheidet sich das Procedere bei Erdgas und Fernwärme. Bei Erdgas ergibt sich der tatsächliche Entlastungsbetrag aus einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Arbeits- und Grundpreis. Bei Fernwärme beträgt der konkrete Entlastungsbetrag 120 Prozent des im September 2022 geleisteten Abschlagsbetrages, sofern der Abschlag ein Zwölftel der geforderten Abschläge im Abrechnungszeitraum entspricht. Anderenfalls wird der monatliche Durchschnitt der Abschläge gebildet.

Alle Details zur Soforthilfe sind unter den FAQs zur Energiekrise abrufbar, Informationen erteilen auch die die Stadtwerke-Mitarbeiter im Kundencenter oder kostenfrei unter 0800 899 1500. Über die Soforthilfen hinaus soll ab Januar 2023 eine Strompreisbremse greifen, außerdem ist voraussichtlich für März 2023 die zweite Stufe der Gas- und Fernwärmepreisbremse geplant. Die Details dieser komplexen Entlastungen werden derzeit noch politisch diskutiert. Sobald die Inhalte rechtsverbindlich feststehen, werden die Vorgaben von den Stadtwerken schnellstmöglich umgesetzt und die Kunden informiert.

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