Wärmeversorgung der Zukunft

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung ist ein essentieller Bestandteil einer nachhaltigen Energiezukunft.

Die Wärmeversorgung macht derzeit in Deutschland mehr als die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO₂-Ausstoßes. Aktuell werden rund 80 Prozent des Wärmebedarfs durch den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Gas und Öl gedeckt. Um diese Abhängigkeit zu reduzieren, sollen zukünftig Wärmepläne entwickelt werden, die zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung führen.

Was ist kommunale Wärmeplanung

Gemäß den Vorgaben der Bundesregierung und dem Gesetz zur kommunale Wärmeplanung soll die Wärmeversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2045 komplett auf erneuerbare Energiequellen und auf die Nutzung unvermeidbarer Abwärme umgestellt sein. Jede Stadt mit weniger als 100.000 Einwohnern ist bis Mitte 2028 dazu verpflichtet, konkrete Pläne für eine treibhausneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln.

Hierzu erarbeiten die Stadt Dessau-Roßlau und die Stadtwerke Dessau derzeit gemeinsam die kommunale Wärmeplanung (KWP) sowie den Transformationsplan für das Fernwärmenetz der Stadtwerke. Ziel ist es, eine bezahlbare, treibhausneutrale und sichere Wärmeversorgung für Wohn- und Geschäftsgebäude sowie industrielle Einrichtungen in Dessau-Roßlau sicherzustellen sowie Planungssicherheit für den Aus- und Umbau des Fernwärmenetzes zu erlangen.

Mit dem Wärmeplan der Stadt Dessau-Roßlau erhalten die Bürgerinnen und Bürger zukünftig Hinweise, in welchen Gebieten welche Art der Wärmeversorgung vorteilhaft ist und welche Heiztechnologien in Zukunft effizient und umsetzbar sind. Die Stadtwerke Dessau, beraten hierzu und bieten verschiedene Lösungen entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) an.

Schritte in der kommunalen Wärmeplanung

Ein kommunaler Wärmeplan umfasst 5 Schritte Elemente. In der vorhergehenden Eignungsprüfung, die bereits abgeschlossen ist, wurden sämtliche Stadtbezirke in Dessau-Roßlau hinsichtlich ihres voraussichtlichen Wärmebedarfs und auf Eignung für zukünftige Wärme- oder Wasserstoffnetze geprüft. Für Gebiete, die für eine Fernwärmeversorgung geeignet sind, wird dann der kommunale Wärmeplan erstellt.

Bestandsanalyse:

Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs sowie der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Dabei werden Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen, den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie die Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude ermittelt.

Potenzialanalyse:

Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentliche Liegenschaften. Dabei werden die lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale erhoben.

Aufstellung Zielszenario:

Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2050, mit einem Zwischenziel für 2030. Dies umfasst die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung.

Wärmewendestrategie:

Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre, sowie einer Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.

Fernwärme als zukunftsweisender Energieträger

Fernwärme spielt eine Schlüsselrolle für eine nachhaltige und umweltfreundliche Wärmeversorgung unserer Stadt.

Als integraler Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung ist Fernwärme unverzichtbar für eine nachhaltige Energiezukunft. Im Rahmen der Eignungsprüfung wurde in sämtlichen Stadtbezirken in Dessau-Roßlau  individuell geprüft, a) welcher Wärmebedarf voraussichtlich vorliegt und, b) inwiefern sich zukünftig Wärmenetze eignen würden. Anhand dieser Kriterien wurden die Stadtteile in 3 Kategorien aufgeteilt:

  • Wärmenetzgebiet: hier liegt bereits Fernwärme an
  • Prüfgebiet: hier stehen die Chancen gut, dass sich eine Nachrüstung von Wärmetrassen bis 2045 technisch und wirtschaftlich lohnt
  • Gebiet mit verkürzter Wärmeplanung: eine Versorgung mit Fern- oder Nahwärme wäre voraussichtlich so unwirtschaftlich, dass dort langfristig weiterhin dezentral geheizt wird

Parallel zur kommunalen Wärmeplanung arbeiten die Stadtwerke Dessau an dem Transformationsplan für das Fernwärmenetz in Dessau-Roßlau, um das Wärmenetz bis 2045 klimaneutral zu machen. Dieser Plan umfasst die IST-Analyse des Fernwärme-Netzgebiets, die Bewertung des Potenzials für erneuerbare Energien und Abwärme sowie die SOLL-Analyse des Wärmenetzes.

Bereits heute wird unsere Fernwärme vor Ort umweltschonend erzeugt, dank hochmoderner Kraft-Wärme-Kopplung in unserem eigenen Kraftwerk mit Wärmespeicher und Elektroerhitzer. Dadurch erfüllt unsere Fernwärme bereits jetzt alle Umweltauflagen und steht den erneuerbaren Energien in nichts nach.

Zukünftig werden wir verstärkt auf regenerative Energiequellen setzen und unser Fernwärmenetz in Gebieten, wo es wirtschaftlich und technisch realisierbar ist, weiter ausbauen. Bei der Entscheidung, welche Stadtviertel zukünftig mit Nah- oder Fernwärme versorgt werden können, spielt die Einwohnerdichte also eine zentrale Rolle.

Informationen für Hausbesitzer

Aus den Vorgaben der Bundesregierung ergeben sich für Hausbesitzer viele Fragen zur Gebäudesanierung oder Heizungsumrüstung. Der Wärmeplan wird zukünftig dabei helfen, diese Fragen zu beantworten.

Daher empfehlen wir allen Hauseigentümerinnen und -eigentümern, nicht überstürzt zu handeln, sondern die kommenden Informationen zum Wärmeplan in Dessau-Roßlau abzuwarten und bei Bedarf das Beratungsangebot der Stadtwerke zu nutzen. Hierbei können auch Fragen zu unseren Heizungskonzepten und zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) besprochen werden.

Ihre Ansprechpartner

Wir beraten Sie zu ihren individuellen Wärmelösungen gern – sprechen Sie uns an! Gerne per Mail oder telefonisch:

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Christian Gärtner
T: 0340 899 1536
F: 0340 899 1092
» E-Mail
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Lars Ries
T: 0340 899 1505
F: 0340 899 1092
» E-Mail

Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung

Was ist kommunale Wärmeplanung?

Kommunale Wärmeplanung bezieht sich auf den Prozess, bei dem Städte und Gemeinden Strategien entwickeln, um ihre Wärmeversorgung effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Dies umfasst Maßnahmen wie die Förderung erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und die Entwicklung von Wärmenetzen.

Warum ist kommunale Wärmeplanung wichtig?

Kommunale Wärmeplanung ist wichtig, um den örtlichen Energieverbrauch zu optimieren, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben. Durch die Entwicklung nachhaltiger Wärmeversorgungskonzepte können Städte und Gemeinden ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und langfristig eine klimafreundliche Energieinfrastruktur aufbauen.

Was besagt das Wärmeplanungsgesetzes?

Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und flächendeckende Einführung der Wärmeplanung. Erzeugung und Bereitstellung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme soll auf die Nutzung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden.

  • Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Für Gemeindegebiete mit bis zu 100.000 Einwohnern ist dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Für die Einwohnerzahl gilt der Stichtag 1. Januar 2024.
  • Ab dem 1. März 2025müssen neue Wärmenetze zu einem Anteil von mindestens 65 Prozent der jährlichen Nettowärmeerzeugung mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder Kombination hieraus gespeist werden.
  • Ab dem1. Januar 2030 müssen bestehende Wärmenetze zu mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Zum 1. Januar 2040 muss dieser Anteil in allen Wärmenetzen mindestens 80 Prozent betragen.
  • Daneben werden alle Wärmenetzbetreiber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan vorzulegen. Die Anforderungen an diese Pläne werden in Anlage 3 des Wärmeplanungsgesetzes detailliert dargelegt.
  • Zudem liegt die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, die in ein Wärmenetz gespeist wird, sowie von Wärmenetzen im überragenden öffentlichen Interesse.
Wie läuft eine Wärmeplanung ab?

Bei der Wärmeplanung müssen immer zwei grundsätzliche Fragen beantwortet werden:

  1. Wie viel Wärme wird aktuell vor Ort gebraucht (Bestandsanalyse)?

Zunächst wird der Ist-Zustand dargestellt. Diese sog. Bestandsanalyse beinhaltet z. B. die aktuellen Wärmebedarfe, die eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen und die relevanten Energieinfrastrukturen.

  1. Mit welcher Wärmequelle und Infrastruktur kann die Wärme in Zukunft bereitgestellt werden und wie hoch ist der zukünftige Wärmebedarf (Potenzialanalyse)? Bei der Potenzialanalyse wird u. a. geprüft, welche unterschiedlichen Energiequellen perspektivisch für die Wärmeversorgung verfügbar sind. Das kann z. B. die Abwärme aus lokalen Quellen oder die Nutzung von Erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung von öffentlichen Gebäuden oder Wohngebieten sein. Auch die vorhandene und notwendige Infrastruktur ist Bestandteil der Planungen.

Auf dieser Grundlage werden Zielszenarien und schließlich eine Umsetzungsstrategie entwickelt. Um sich verändernde Rahmenbedingungen und Lerneffekte zu berücksichtigen, ist eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Wärmepläne vorgesehen.

Welche Daten sind für die Erstellung einer Wärmeplanung notwendig?

Für die Wärmeplanung sind umfangreiche Informationen über Gebäudeeigenschaften, Heizstrukturen, Wärmebedarfe, bestehende Wärmenetze, erneuerbare Energien und Potenzialen von z.B. Abwärme erforderlich.

Was ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger?

Das Ergebnis der Wärmeplanung beinhaltet interaktive Wärmekarten, in denen voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete dargestellt sind. Eigentümerinnen und Eigentümer können sich informieren, welche Heizungsart sich für ihr Gebiet am ehesten eignet. Wichtig ist, dass daraus keine Pflicht für den Einbau einer bestimmten Heizungsart hervorgeht.

Werde ich die Wahl zwischen verschiedenen Energieträgern haben?

Ja, es ist jedoch sinnvoll, auf den kommunalen Wärmeplan zu warten. Er beschreibt zunächst die Eignung eines Versorgungsgebietes für eine bestimmte Wärmeversorgung und gibt einen möglichen Fahrplan vor. Am Wärmeplan können Sie ablesen, ob gegebenenfalls in Ihrer Straße das Stromnetz für Wärmepumpen verstärkt, ein (Fern-)Wärmenetz gebaut oder das Gasnetz umgerüstet werden kann. Stehen mehrere Optionen zur Verfügung, haben Eigentümerinnen und Eigentümer die Wahl, wenngleich mit Einschränkungen. Welche Wärmelösung verwirklicht werden wird, hängt von der Umsetzung vor Ort ab.

Was genau ist denn Fernwärme?

Fernwärme bedeutet, dass die für ein Haus benötigte Heizwärme nicht im Gebäude, sondern zentral z. B. in einem Heizkraftwerk erzeugt und für viele angeschlossene Gebäude z. B. in einer Stadt genutzt wird. Dabei transportiert ein Wärmenetz heißes Wasser von dem zentralen Heizwerk über unterirdische, gedämmte Rohre und Wärmetauscher, sogenannte Hausübergabestationen, in die einzelnen Haushalte. Die Technik ist äußerst wartungsarm und im Haus platzsparend.

Wie und wann erfahre ich, ob ich an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann?

Möglicherweise besteht im betreffenden Gebiet bereits ein Fernwärmenetz oder es gibt Pläne, ein Netz neu zu bauen oder zu erweitern. Informationen dazu können Sie aus dem Wärmeplan für die Stadt Dessau-Roßlau ablesen, sobald die kommunale Wärmeplanung hier abgeschlossen ist. Ob und wann ein Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist, wird im Transformationsplan für das Fernwärmenetz der Stadtwerke festgelegt.

Was besagt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Ab 2045 soll die Wärmeversorgung von Gebäuden vollständig klimaneutral erfolgen. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) gibt Hauseigentümer seit dem 1. Januar 2024 klare Regelungen für Bestandsgebäude und Neubauten vor:

  • Seit dem 1. Januar 2024 sind beim Einbau neuer Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten solche zu wählen, die mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien (EE) und/oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen.
  • Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt diese 65 %-EE-Vorgabe zunächst noch nicht. Hierfür gelten gesonderte Fristen.
  • Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben und auch repariert werden.
  • Für den Umstieg dürfen Hauseigentürmer aus verschiedenen Heiztechnologien wählen und diese kombinieren.
Welche Wärmelösungen darf ich für den Umstieg nutzen?

Das GEG schreibt nicht vor, welche Heiztechnologien verwendet werden dürfen, solange nachgewiesen wird, dass die bereitgestellte Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt wird. Bei folgenden Heizungsarten gilt diese Anforderung auch ohne gesonderten Nachweis als erfüllt (auch eine Kombination ist möglich):

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Solarthermische Anlage
  • Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate
  • Wärmepumpen-Hybridheizung
  • Solarthermie-Hybridheizung

Die einzelnen Anforderungen an die Heizungsarten sind im novellierten GEG beschrieben.

Welche Wärmelösungen bieten die Stadtwerke an?

Seit vielen Jahren arbeiten die Stadtwerke an verschiedenen Wärmelösungen. Je nach Standort und sonstigen Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Vielzahl an Lösungen für die Wärmeversorgung zur Verfügung. Dazu zählen Fernwärme, Nahwärme und Wärmepumpe sowie Erdgas für die bestehenden Erdgasheizungen. Mehr Informationen zu den einzelnen Wärmelösungen der Stadtwerke Dessau finden Sie hier: Heizung mieten

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