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Schnelleinstieg
Energie
Strom – Grund- und Ersatzversorgung für Privatkunden ab 01.05.2022
gesetzliche Grundlagen zur Grund- und Ersatzversorgung:
Strom – Grund- und Ersatzversorgung für Geschäftskunden ab 01.05.2022
- Preisblatt DessauStrom Basis Geschäftskunden ab 01.05.2022
- Ersatzversorgung/Geduldete Energieentnahme gem. § 38 EnWG
gesetzliche Grundlagen zur Grund- und Ersatzversorgung:
DessauStrom (Privat- und Geschäftskunden)
Tarifübersicht für Privatkunden:
- Preisblatt DessauStrom – alle Produkte und Tarife
- Preisblatt DessauStrom Ökoflex
- Preisblatt DessauStrom Mobil
- Preisblatt DessauStrom Mini
- Preisblatt DessauStrom Elektrospeicher
- Preisblatt AkenStrom
Lieferaufträge DessauStrom:
- Lieferauftrag DessauStrom
- Lieferauftrag DessauStrom Mobil
- Lieferauftrag DessauStrom ÖkoFlex
- Lieferauftrag DessauStrom Regional
- Lieferauftrag DessauStrom Elektrospeicherheizung
- Lieferauftrag DessauStrom Mini
- Lieferauftrag AkenStrom Privat- und Geschäftskunden
AGB für Privatkunden:
- AGB Strom für Wärmepumpenverträge / Ökoflex / Elektromobiliät
- AGB DessauStrom für Haushalt, Elektrospeicherheizung, DessauStrom Garant
SEPA:
Stromkennzeichnung für das Lieferjahr:
Geschäftskunden
Tarifübersicht für Geschäftskunden:
- Tarifübersicht DessauStrom für Geschäftskunden
- DessauStrom Profi Mobil
- DessauStrom Profi Max
- AkenStrom Profi
Lieferaufträge:
Ersatzversorgung für Letztverbraucher nach § 38 EnWG und Letztverbraucher mit registrierter Leistungsmessung
Preise ab 14.03.2022
Erdgas – Grund und Ersatzversorgung ab 01.05.2022 mit einem Jahresverbrauch kleiner oder gleich 10.000 kWh
Preise ab 01.05.2022
gesetzliche Grundlagen zur Grund- und Ersatzversorgung:
Aktuelle Preise ab 01.05.2022
Übersicht für Privatkunden:
Übersicht für Geschäftskunden:
Übersicht für Kunden aus Aken/Elbe:
Lieferaufträge:
- Lieferauftrag DessauErdgas
- Lieferauftrag AkenErdgas Privat- und Gewerbekunde
- AGB DessauErdgas Haushalt & Gewerbe / DessauErdgas Garant
SEPA:
Preisblätter:
- Preisblatt für Fernwärme (Sondervertrag) ab 01.01.2022
- Preisblatt für Fernwärme (Mieterdirektabrechnung) ab 01.01.2022
- Preisblatt für Fernwärme (1-Familienhaus) ab 01.01.2022
- Preisblatt für Fernwärme (Standardvertrag) ab 01.01.2022
- Preisblatt Fernwärme Netzanschluss / Anschlussnutzung
Lieferaufträge:
- Fernwärmeversorgungsvertrag (Sondervertrag) ab 01.01.2022
- Fernwärmeversorgungsvertrag (Standard) ab 01.01.2022
- Fernwärmeversorgungsvertrag (1-Familienhaus) ab 01.01.2022
Bekanntgaben:
- Fernwärme Bekanntgabe ab 01.01.2022
- Fernwärme Bekanntgabe ab 01.01.2021
- Fernwärme Bekanntgabe ab 01.01.2020 (1)
- Fernwärme Bekanntgabe ab 01.01.2020 (2)
- Fernwärme Bekanntgabe ab 01.01.2019
- Fernwärme Bekanntgabe ab 01.01.2018
- Bescheinigung Wärmenetzbetreiber
- Bescheinigung CO2 – Emissionsfaktor
- Nachweis Primärenergiefaktor
SEPA:
SEPA Lastschriftmandat Fernwärme
Allgemeine Bedingungen:
- TAB Heizwasser
- Ergänzende Bestimmungen Fernwärme
- AVBFernwärmeV
- Info Streitbeilegungsverfahren Fernwärme
Archiv:
- 01.01.2021_Preisblatt für Fernwärme (Standardvertrag)
- 01.01.2021_Preisblatt für Fernwärme (Sondervertrag)
- 01.01.2021_Preisblatt für Fernwärme (Mieterdirektabrechnung)
- 01.01.2021_Preisblatt für Fernwärme (1-Familienhaus)
- Preisblatt für Fernwärme (1-Familienhaus) ab 01.01.2020
- Preisblatt für Fernwärme (Sondervertrag) ab 01.01.2020
- Preisblatt für Fernwärme (Standardvertrag) ab01.01.2020
- Preisblatt für Fernwärme (Standardvertrag) ab 01.01.2019
- Preisblatt für Fernwärme (Sondervertrag) ab 01.01.2019
- Preisblatt für Fernwärme (MDA) ab 01.01.2019
- Preisblatt für Fernwärme (1-Familienhaus-Vertrag) ab 01.01.2019
- Fernwärmeversorgungsvertrag (Standard) ab 01.01.2019
- Fernwärmeversorgungsvertrag ab 01.01.2019 Sondervertrag
- Fernwärmeversorgungsvertrag ab 01.01.2019 Einfamilienhaus
- Fernwärmeversorgungsvertrag (Standard) ab 01.01.2020
- Fernwärmeversorgungsvertrag (Sondervertrag) ab 01.01.2020
- Fernwärmeversorgungsvertrag (1-Familienhaus) ab 01.01.2020
- Fernwärmeversorgungsvertrag Sondervertrag 2021
- Fernwärmeversorgungsvertrag Standard 2021
- Fernwärmeversorgungsvertrag 1-Familienhaus 2021
Preisblätter:
- Preisblatt Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ab 01.02.2022
- Preisblatt Trinkwasser/Abwasser Netzanschluss/Anschlussnutzung
SEPA:
SEPA Lastschriftmandat Wasser Abwasser
Gesetzliche Bestimmungen:
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
- Ergänzende Bedingungen für die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
- Satzung über die Abwasserbeseitigung
- Allgemeine Bestimmungen für die Entwässerung und die Entgelte der Deswa GmbH (ABE)
- Ermittlung Niederschlagsfaktors-Formular
- Ermittlung Niederschlagsfaktors Jahressumme von Dessau
- Antrag Gartenwasserzähler
- Antrag Abwasserzähler
Trinkwasseranalyse:
Preisblatt und Auftrag für Privatkunden:
Preisblatt und Auftrag für Gewerbekunden:
Um Sie beim Bau Ihres Hauses bestmöglich zu unterstützen, finden Sie hier alle wichtigen Informationen, Formulare und Anträge auf einen Blick zusammengestellt.
Hausanschlüsse
- Hauseinführungssysteme
- Hausanschluss – Hauseinführung
- Plombenöffnung für Messeinrichtungen
- Anfrage zur Versorgungsmöglichkeit
Strom
- Anmeldung zum Netzanschluss Strom
- Errichtung Baustromanschluss
- Fertigstellungsanzeige/Inbetriebnahme Anschlussnutzung Strom
- Preisblatt Hausanschluss Strom ab 01.04.2022
Wasser
- Anmeldung zum Netzanschluss Trinkwasser & Entwässerung
- Errichtung eines Bauwasser-Anschlusses
- Antrag – Abwasserzähler
- Antrag – Gartenwasserzähler
- Preisblatt Hausanschluss Wasser ab 01.04.2022
Elektromobilität
Fernwärme
- Anmeldung zum Netzanschluss Fernwärme
- Fertigstellungsanzeige/Inbetriebnahme Anschlussnutzung Fernwärme
- Preisblatt Hausanschluss Fernwärme ab 01.04.2022
Erdgas
- Anmeldung zum Netzanschluss Erdgas
- Fertigstellungsanzeige/Inbetriebnahme Anschlussnutzung Erdgas
- Preisblatt Hausanschluss Gas ab 01.04.2022
Sicherheitsmerkblatt
EEG Antragsformulare
Unsere EEG-Antragsformular finden Sie im Bereich Netz – Strom – Netzanschluss.
Planauskunft
Kundenjournale
»dabei« heißt unser Kundenjournal, das Ihnen in jeder Ausgabe die ganze Vielfalt unseres Unternehmens näherbringt. Unser Heft erscheint dreimal im Jahr und vermittelt die vielfältigen Facetten unseres Wirkens: vom nachhaltigen Engagement für die Menschen in unserer Region, aktuelle Informationen zur Unternehmensentwicklung und Produktinformationen Veranstaltungstipps bis zur Vorstellung unserer Kunden und Partner, die sich ebenso wie wir für ihren Heimatstandort einsetzen.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!
Unternehmen
Marktpartner
Vertragsinstallateure
Sie suchen einen Fachbetrieb, der Ihre Fragen rund um die Erdgas-, Wasser- und Sanitärinstallation oder im Elektrobereich beantwortet? Nutzen Sie einfach unser Installateurverzeichnis für Ihre Anfragen!
Beachten Sie bitte, dass es sich bei diesem Verzeichnis nicht um eine Empfehlung einzelner Betriebe handelt, sondern ausschließlich um die Auflistung aller von den Stadtwerken Dessau konzessionierten Betriebe.
Marktpartner
Hier finden Sie alle, für Lieferanten und Netzbetreiber relevanten, Zertifikate und Kommunikationsdatenblätter des Lieferanten Dessauer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH.
Das aktuelle E-Mail-Sicherheitszertifikat der Stadtwerke Dessau für einen vertraulichen und gesetzeskonformen Datenaustausch mit unseren Marktpartnern können Sie hier herunterladen:
Ein aktuelles Kommunikationsdatenblatt für den Bereich Strom und Erdgas finden Sie untenstehend.
- Ansprechpartner der Marktrolle Lieferant – Dessauer Stromversorgung GmbH
- Ansprechpartner der Marktrolle Lieferant – Gasversorgung Dessau GmbH
- Ansprechpartner der Marktrolle Lieferant – Gasversorgung Dessau GmbH – gültig ab 01.10.2021
Alle Nachweise über den Wiederverkauf für Erdgas und Elektrizität finden Sie in folgender Übersicht:
Strom
- Wiederverkäuferbescheinigung gültig bis 08.10.2014
- Wiederverkäuferbescheinigung gültig bis 17.09.2015
- Wiederverkäuferbescheinigung gültig bis 27.08.2018
- Wiederverkäuferbescheinigung gültig bis 23.05.2021
- Wiederverkäuferbescheinigung gültig bis 27.04.2024
Erdgas
Netz
Strom
Für den Anschluss an das Versorgungsnetz der Dessauer Stromversorgung GmbH gibt es einige Normen und bauliche Voraussetzungen. Alle relevanten Informationen rund um Ihren Netzanschluss finden Sie hier.
Netzanschlussvertrag nach NAV
- Ergänzende Bedingungen der DSV zur NAV
- Anlage 1 – Preisblatt Strom Netzanschluss-Anschlussnutzung
- Netzanschlussvertrag Strom nach NAV
Netzanschlussvertrag höherer Spannungsebene
- Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
- Anlage 1 – Beschreibung des Netzanschlusses sowie der Eigentumsgrenzen
- Anlage 2 – Allgemeine Geschäftsbedingungen Netzanschluss
- Anlage 3 – Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
Anschlussnutzungsvertrag
- Anschlussnutzungsvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
- Anlage 1 – Beschreibung des Netzanschlusses
- Anlage 2 – Allgemeine Geschäftsbedingungen Anschlussnutzung
- Anlage 3 – Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss Strom
Technische Bedingungen, Richtlinien und Sonstiges
- Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss Strom der DSV
- TAB Mittelspannung 2008
- TAB 2012 Mitteldeutschland
- Richtlinie – Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
- Ergänzung zur Richtlinie – Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (gültig ab 01.04.2011)
- Ergänzung zur Richtlinie – Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (gültig ab 01.04.2013)
- Richtlinie – Anschluss von Telekommunikations (TK)-Anlagen
Einspeisung
Alle wichtigen Informationen und Formulare bezüglich des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finden Sie hier.
Bei Fragen oder Anregungen können Sie gern auch persönlich Kontakt zu uns aufnehmen. Ihr Ansprechpartner:
- Erforderliche Unterlagen für die Bearbeitung von Eigenerzeugungsanlagen
- Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens
- Antragstellung für Erzeugungsanlagen
- Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage bis 600 VA
- Datenblatt für Speicher bei Nachrüstung in bestehenden Erzeugungsanlagen
- Bestellung eines Funkrundsteuerempfängers
- Fertigstellunganzeige Anmeldung Anschlussnutzung Strom
- Inbetriebsetzungsprotokoll
- Änderungsformular Betreiberwechsel_Namensänderung
Redispatch 2.0
Aktuell werden durch Redispatch Überlastungen während der Stromübertragung im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber vermieden und somit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleistet.
Die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0) wurden im Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG 2.0, am 17. Mai 2019 in Kraft getreten) aufgenommen und sind ab dem 1. Oktober 2021 von allen Marktpartnern, wie z. B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen.
Die Gesetzesänderung stellt auch in den Bereichen Marktprozesse, Kommunikation, Datenbedarfe und -austausch neue Herausforderungen dar. Zukünftig sind auch Verteilnetzbetreiber betroffen, die bisher das Einspeisemanagement nicht als Instrument genutzt haben. Zur Vermeidung von Netzengpässen nehmen derzeitig nur konventionelle Erzeugungsanlagen mit mehr als 10 Megawatt (MW) installierter Nennleistung am Redispatch der Übertragungsnetzbetreiber teil. Zukünftig werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner gleich 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dazu gehören dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen.
Die Dessauer Stromversorgung GmbH hat die Herausforderungen zum Aufbau völlig neuer Prozesse für die Behandlung von Netzengpässen vorgelagerter Netzbetreiber angenommen.
Unter die Regelungen fallen alle Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, konventionelle Energieerzeugungsanlagen und Speicher ab einer Leistung von 100 kW und alle EE- und KWK-Anlagen die dauerhaft durch einen Netzbetreiber steuerbar sind.
Wesentliche Anforderungen, die von Anlagenbetreibern im Redispatch 2.0 zu erfüllen sind
- Benennung eines Einsatzverantwortlichen (EIV) und eines Betreibers der Technischen Ressource (BTR)
- Bereitstellung von Stammdaten
- Bereitstellung von Bewegungsdaten (Information zu marktbedingten Anpassungen und Nichtbeanspruchbarkeiten), um dem Netzbetreiber die Erzeugungsprognose zu ermöglichen oder
- vom Anlagenbetreiber selbst erstellte Prognose- und Plandaten der Erzeugung
- Festlegung der Abrufart für die Leistungsreduzierung (Aufforderungsfall oder Duldungsfall)
- Festlegung des Bilanzierungsmodells (Planwertmodell oder Prognosemodell)
Information zu neuen Datenlieferverpflichtungen infolge des NABEG
Alle relevanten Netzdaten sowie Strukturmerkmale der Dessauer Stromversorgung GmbH finden Sie hier zur Ansicht und zum Download. Diese werden regelmäßig, gemäß den gesetzlichen Anforderungen aktualisiert.
- Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen im Netzgebiet
- Sonstige Veröffentlichungen netzrelevanter Informationen gemäß Gesetzen und Verordnungen 2020
- Netzdaten
Netzstrukturdaten
Die Dessauer Stromversorgung GmbH stellt ihr Stromnetz allen Lieferanten und Netznutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung. Hier finden Sie die vertraglichen Grundlagen sowie die Preisblätter und weitere Informationen der Stromversorgung Dessau GmbH.
Lieferantenrahmenvertrag
- Netznutzungsvertrag Strom
- Anlage 1 – Preisblätter für den Netzzugang (gültig ab 01.01.2021)
- Anlage 2 – Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
- Anlage 3 – Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage 4 – Auftrag zur Unterbrechung_Wiederherstellung der Anschlussnutzung
- Anlage 5 – Zuordnungsvereinbarung
- Allgemeine Geschäftsbedinungen für den Netzzugang eines Netznutzers
- Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag gültig ab 01.04.2022
- Anlage a – Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) gültig ab 01.04.2022
- Anlage b – Auftrag zur Unterbrechnung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung gültig ab 01.04.2022
- Anlage c – Zuordnungsvereinbarung gültig ab 01.04.2022
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber gültig ab 01.04.2022
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzzugang eines Netznutzers gültig ab 01.04.2022
- Erklärung zur Abrechnung Blindstromentgelte im Netznutzungsverhältnis
- Ergänzung zum neuen NNV – Abrechnung Blindstromentgelte im Netznutzungsverhältnis
Entgelte
gültig ab 01.01.2022
- Preisblatt Netznutzungsentgelte
- Preisblatt Messentgelte
- Preisblatt sonstige Abgaben und Entgelte
- Preisblatt iMS und mME
gültig ab 01.01.2021
- Preisblatt Netznutzungsentgelte
- Preisblatt Messentgelte
- Preisblatt sonstige Abgaben und Entgelte
- Preisblatt Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Strom NEV
- Preisblatt iMS und mME
Grundversorgung
Grundversorger ist nach § 36 (2) EnWG das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Dieses ist durch den Betreiber des Energieversorgungsnetzes alle drei Jahre zum 1. Juli, erstmalig am 1 Juli 2006, für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen.
Zum 1. Juli 2021 wurden im Stadtgebiet Dessau-Roßlau die Dessauer Stromversorgung GmbH als zuständiger Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt.
Datenaustausch
Angebot der Marktkommunikation auf Basis abweichender Datenformate nach GPKE Ziffer 5
Die Dessauer Stromversorgung GmbH gibt bekannt, dass sie allen Marktteilnehmern anbietet, das integrierte Abrechnungssystem des Netzbetreibers gegen Entgelt mitzubenutzen.
Durch die damit verbundene Verwendung einer von den EDIFACT-Formaten abweichenden systeminternen Marktkommunikation kann der Marktteilnehmer die Kunden die im Netzgebiet der DSV beliefert werden, besonders effizient betreuen und abrechnen. Für den Fall eines Kundenwechsels können aber auch die geforderten EDIFACT-Formate und Prozesse der Marktkommunikation bedient werden.
Für dieses Angebot liegt ein unterschriftsreifer Vertrag vor, welcher der Bundesnetzagentur vorgelegt wurde und ohne weitere Verhandlungen durch Interessenten angenommen werden kann.
Über nachfolgende Adresse kann der Vertrag inklusive der technischen Informationen schriftlich abgefordert werden:
Dessauer Stromversorgung GmbH
PF 1202
06812 Dessau-Roßlau
Die Dessauer Stromversorgung GmbH nimmt als Verteilnetzbetreiber innerhalb des von ihr betriebenen Stromnetzes die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wahr. Weitere Informationen finden Sie hier.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag
- Kontaktdatenblatt ab 08.05.2019
- Rahmenvertrag über die Nutzungsüberlassung von Messstellen
- Preisblatt für Messentgelte
- Allgemeine Bedingungen für die Überlassung von Messstellen
Messstellenvertrag
- Messstellenvertrag
- Anlage a – Preisblatt
- Anlage b – Kontaktdatenblatt ab 08.05.2019
- Anlage c – Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende/Neues Messstellenbetriebsgesetz
Seit dem 02.09.2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende mit dem darin enthaltenem neuen Messstellenbetriebsgesetz in Kraft. Laut dem Gesetz werden Messstellenbetreiber verpflichtet, schrittweise „moderne Messeinrichtungen“ und „intelligente Messsysteme“ zu installieren.
Die Stadtwerke Dessau sind „Grundzuständiger Messstellenbetreiber“ im Netzgebiet der Dessauer Stromversorgung und übernehmen somit den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.
Begriffserläuterung in der modernen Messtechnik
moderne Messeinrichtung: Eine Messeinrichtung (digitaler Stromzähler), welche den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann.
Neben dem für die Stromabrechnung relevanten Zählerstand muss der Zähler historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate anzeigen können.
intelligentes Messsystem: Eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, welche den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) sowie einem Smart-Meter-Gateway (Kommunikationseinheit), welches den wesentlichen Unterschied zur herkömmlichen Zähltechnik ausmacht. Das Smart-Meter-Gateway überträgt verschlüsselte Messwerte über eine gesicherte Datenverbindung.
Umfang der verpflichtenden Einbauten nach § 29 MsbG
Laut § 29 MsbG sind folgende Zählpunkte mit intelligenten Messsystemen auszustatten:
Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh
Letztverbraucher mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes
Betreiber von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer 7 kW
Der Rollout intelligenter Messsystemen beginnt, sobald mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller intelligente Messsysteme nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes am Markt anbieten und das Bundesamt für Informationstechnik dies auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Alle Messstellen, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind, erhalten mindestens eine moderne Messeinrichtung.
Der Umfang der verpflichtenden Einbauten nach §29 MSB stellt sich im Netzgebiet der DSV wie folgt dar:
Moderne Messeinrichtung ca. 56.000 Zählpunkte
Intelligente Messsysteme ca. 4.000 Zählpunkte
Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetriebes
Grundzuständige Messstellenbetreiber sind bei der Durchführung des Messstellenbetriebes an gesetzlich festgeschriebene Preisobergrenzen gebunden. Diese Preisobergrenzen müssen nach § 35 MsbG folgende Standardleistungen beinhalten:
Standardleistungen Moderne Messeinrichtung:
- Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme (Ausgenommen Wandler und Tarifschaltgeräte) sowie
- eichrechtskonforme Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung sowie
- form- und fristgerechte Datenübertragung – jährliche Jahresarbeitswerte sowie
- Abrechnung der Preise für Standardleistungen
Standardleistungen Intelligente Messsysteme:
- die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation sowie
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10 000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie
- die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
- die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie
- in den Fällen des § 31 Abs. 1 Nummer 5, Abs. 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,
- in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
- die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.
Die Preise für intelligente Messsysteme werden nach der Feststellung der Verfügbarkeit veröffentlicht.
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Messstellenbetriebsgesetz
Was ist eine moderne Messeinrichtung? Worum geht es bei dem Einbau intelligenter Messeinrichtungen? Was heißt „Digitalisierung der Energiewende“?
Hier geben wir Ihnen alle Antworten zum neuen Messstellenbetriebsgesetz:
Gas
Für den Anschluss an das Versorgungsnetz der Gasversorgung Dessau GmbH gibt es einige Normen und bauliche Voraussetzungen. Alle relevanten Informationen rund um Ihren Netzanschluss finden Sie hier.
- Auftrag zur Inbetriebsetzung einer Gas-Kundenanlage
- Sperrauftrag
- Preisblatt Gas Netzanschluss_Anschlussnutzung
Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)
- NDAV
- Ergänzende Bedingungen der GVD zur NDAV
- Netzanschlussvertrag Gas nach NDAV (Niederdruck)
- Anlage 1 – Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers nach NDAV
- Anlage 7 – Wiederrufsbelehrung sowie Muster-Widerrufsformular
- Anlage 8 – Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Netzanschlussvertrag Gas (Mittel- und Hochdruck)
- Netzanschlussvertrag Gas (Mittel- und Hochdruck)
- Anlage 1 – Beschreibung des Netzanschlusses sowie der Eigentumsgrenzen
- Anlage 2 – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Netzanschluss
- Anlage 1 – Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers nach NDAV
Anschlussnutzungsvertrag
- Anschlussnutzungsvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- und Hochdruck)
- Anlage 1 – Beschreibung des Netzanschlusses
- Anlage 2 – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anschlussnutzung
Einspeisung
Einspeisung Gas
Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind nach EnWG § 19 verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 festgelegten Bedingungen für Netzanschluss von
· LNG-Anlagen
· dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen,
· von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und
· von Direktleitungen
technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb festzulegen.
Allgemeine Mindestanforderungen
Im Allgemeinen gelten für den Anschluss von Fremdanlagen und -netzen an das Netz der Gasversorgung Dessau GmbH die allgemeinen Regeln der Technik. Darüber hinaus gilt das Regelwerk der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW). Zusätzlich sind insbesondere die Regelwerke der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und dem Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) zu beachten.
Alle relevanten Netzdaten sowie Strukturmerkmale der Gasversorgung Dessau GmbH finden Sie hier zur Ansicht und zum Download. Diese werden regelmäßig, gemäß den gesetzlichen Anforderungen aktualisiert.
Netzgebiet
- Übersichtsplan HD-Leistung
- Ausführliche Beschreibung des Gasnetzes – Netzkopplungspunkte
- Zeitplan Instandhaltungsmaßnahmen
Gasbeschaffenheit
Das zu transportierende Erdgas ist dem Netzkunden am Ausspeisepunkt bereitzustellen. Dabei muss das Erdgas eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die eine Einspeisung unter Betrachtung der eichrechtlichen Bestimmungen und unter Einhaltung des DVGW-Regelwerkes, insbesondere G385 und G260 erlaubt.
Die Gasbeschaffenheit des eingespeisten Erdgases muss an jedem Ausspeisepunkt eine ordnungsgemäße Gasabrechnung und störungsfreie Gasanwendung erlauben.
Die Gasversorgung Dessau GmbH stellt ihr Netz zur Verteilung von Erdgas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 in der Kategorie H-Gas zur Verfügung.
Die Gaszusammensetzung ist dem beigefügten Analyseblatt mit Stand vom April 2014 zu entnehmen.
Thermische Gasberechnung nach DVGW Arbeitsblatt G 685
Das Verfahren zur Ermittlung der Zustandszahl ist dem Letztverbraucher in geeigneter Form bekannt zu machen. Die verwendeten Parameter und die Berechnung können nachstehend eingesehen werden.
Strukturdaten
Die Gasversorgung Dessau GmbH stellt ihr Gasnetz allen Lieferanten und Netznutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung. Hier finden Sie die vertraglichen Grundlagen sowie die Preisblätter und weitere Informationen der Gasversorgung Dessau GmbH.
Lieferantenrahmenvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag nach KOV X (gültig ab 01.10.2018)
- Anlage 1 – Preisblätter für den Netzzugang gültig ab 01.01.2021
- Anlage 2 – Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
- Anlage 3 – Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage 4 – Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5 – Standardlastprofilverfahren
- Anlage 6 – § 18 NDAV
- Anlage 7- Begriffsbestimmungen
- Anlage 8 – Übernahmeerklärung Mehr-und Mindermengenabrechnung
Entgelte
gültig ab 01.01.2022
gültig ab 01.01.2021
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung
- Preisblatt Messung und Ablesung
gültig ab 01.01.2020
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung
- Preisblatt Messung und Ablesung
gültig ab 01.01.2019
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung
- Preisblatt Messung und Ablesung
gültig ab 01.01.2018
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung
- Preisblatt Messung und Ablesung
gültig ab 01.01.2017
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung
- Preisblatt Messung und Ablesung
Grundversorgung
Grundversorger ist nach § 36 (2) EnWG das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Dieses ist durch den Betreiber des Energieversorgungsnetzes alle drei Jahre zum 1. Juli, erstmalig am 1 Juli 2006, für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen.
Zum 1. Juli 2021 wurden im Stadtgebiet Dessau-Roßlau die Gasversorgung Dessau GmbH als zuständiger Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt.
Datenaustausch
Angebot der Marktkommunikation auf Basis abweichender Datenformate nach GeliGas Ziffer 3
Die Gasversorgung Dessau GmbH gibt bekannt, dass sie allen Marktteilnehmern anbietet, das integrierte Abrechnungssystem des Netzbetreibers gegen Entgelt mitzubenutzen.
Durch die damit verbundene Verwendung einer von den EDIFACT-Formaten abweichenden systeminternen Marktkommunikation kann der Marktteilnehmer die Kunden, die im Netzgebiet der GVD beliefert werden, besonders effizient betreuen und abrechnen. Für den Fall eines Kundenwechsels können aber auch die geforderten EDIFACT-Formate und Prozesse der Marktkommunikation bedient werden.
Für dieses Angebot liegt ein unterschriftsreifer Vertrag vor, welcher der Bundesnetzagentur vorgelegt wurde und ohne weitere Verhandlungen durch Interessenten angenommen werden kann.
Über nachfolgende Adresse kann der Vertrag inklusive der technischen Informationen schriftlich abgefordert werden:
Gasversorgung Dessau GmbH
PF 1202
06812 Dessau-Roßlau
Messwesen
Sie haben Fragen?
Wir sind gerne für Sie da:
Montag: 08:00 – 16:30 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr
