Die Stadtwerke Dessau betreiben die Strom- und Gasversorgungsnetze in ganz Dessau zuverlässig und sicher. Wir haben für Sie alle relevanten und veröffentlichungspflichtigen Informationen über unsere Versorgungsnetze zusammengestellt.
Netze
Versorgungsnetz der Stadtwerke Dessau
Schnelleinstieg
Zertifizierung des Strom- und Gasnetzbetreibers sowie der Verbundleitstelle
Zertifizierung des Stromnetzbetreibers, Gasnetzbetreibers und der Verbundleitstelle über einen sicheren Betrieb gemäß IT-Sicherheitskatalog der BNetzA, des EnWG in der aktuellen Fassung und der DIN ISO 27001 und DIN ISO 27019
Strom
Für den Anschluss an das Versorgungsnetz der Dessauer Stromversorgung GmbH gibt es einige Normen und bauliche Voraussetzungen. Alle relevanten Informationen rund um Ihren Netzanschluss finden Sie hier.
Netzanschlussvertrag nach NAV
Technische Bedingungen, Richtlinien und Sonstiges
- Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss Strom der DSV
- TAB Mittelspannung 2008
- TAB 2012 Mitteldeutschland
- Richtlinie – Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
- Ergänzung zur Richtlinie – Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (gültig ab 01.04.2011)
- Ergänzung zur Richtlinie – Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (gültig ab 01.04.2013)
- Richtlinie – Anschluss von Telekommunikations (TK)-Anlagen
Einspeisung
Alle wichtigen Informationen und Formulare bezüglich des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finden Sie hier.
Bei Fragen oder Anregungen können Sie gern auch persönlich Kontakt zu uns aufnehmen. Ihr Ansprechpartner:
- Erforderliche Unterlagen für die Bearbeitung von Eigenerzeugungsanlagen
- Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens
- Antragstellung für Erzeugungsanlagen
- Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage bis 600 VA
- Datenblatt für Speicher bei Nachrüstung in bestehenden Erzeugungsanlagen
- Bestellung eines Funkrundsteuerempfängers
- Fertigstellunganzeige Anmeldung Anschlussnutzung Strom
- Inbetriebsetzungsprotokoll
- Änderungsformular Betreiberwechsel_Namensänderung
Redispatch 2.0
Aktuell werden durch Redispatch Überlastungen während der Stromübertragung im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber vermieden und somit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleistet.
Die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0) wurden im Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG 2.0, am 17. Mai 2019 in Kraft getreten) aufgenommen und sind ab dem 1. Oktober 2021 von allen Marktpartnern, wie z. B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen.
Die Gesetzesänderung stellt auch in den Bereichen Marktprozesse, Kommunikation, Datenbedarfe und -austausch neue Herausforderungen dar. Zukünftig sind auch Verteilnetzbetreiber betroffen, die bisher das Einspeisemanagement nicht als Instrument genutzt haben. Zur Vermeidung von Netzengpässen nehmen derzeitig nur konventionelle Erzeugungsanlagen mit mehr als 10 Megawatt (MW) installierter Nennleistung am Redispatch der Übertragungsnetzbetreiber teil. Zukünftig werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner gleich 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dazu gehören dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen.
Die Dessauer Stromversorgung GmbH hat die Herausforderungen zum Aufbau völlig neuer Prozesse für die Behandlung von Netzengpässen vorgelagerter Netzbetreiber angenommen.
Unter die Regelungen fallen alle Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, konventionelle Energieerzeugungsanlagen und Speicher ab einer Leistung von 100 kW und alle EE- und KWK-Anlagen die dauerhaft durch einen Netzbetreiber steuerbar sind.
Wesentliche Anforderungen, die von Anlagenbetreibern im Redispatch 2.0 zu erfüllen sind
- Benennung eines Einsatzverantwortlichen (EIV) und eines Betreibers der Technischen Ressource (BTR)
- Bereitstellung von Stammdaten
- Bereitstellung von Bewegungsdaten (Information zu marktbedingten Anpassungen und Nichtbeanspruchbarkeiten), um dem Netzbetreiber die Erzeugungsprognose zu ermöglichen oder
- vom Anlagenbetreiber selbst erstellte Prognose- und Plandaten der Erzeugung
- Festlegung der Abrufart für die Leistungsreduzierung (Aufforderungsfall oder Duldungsfall)
- Festlegung des Bilanzierungsmodells (Planwertmodell oder Prognosemodell)
Information zu neuen Datenlieferverpflichtungen infolge des NABEG
Alle relevanten Netzdaten sowie Strukturmerkmale der Dessauer Stromversorgung GmbH finden Sie hier zur Ansicht und zum Download. Diese werden regelmäßig, gemäß den gesetzlichen Anforderungen aktualisiert.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Systemsicherheit nach § 13 (1) EnWG werden im Netzgebiet der DSV von der MITNETZ Strom GmbH als Dienstleistung erbracht. Informationen über aufgerufene Netzgebiete finden Sie auf folgender Internetseite:
Netzstrukturdaten
Die Dessauer Stromversorgung GmbH stellt ihr Stromnetz allen Lieferanten und Netznutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung. Hier finden Sie die vertraglichen Grundlagen sowie die Preisblätter und weitere Informationen der Stromversorgung Dessau GmbH.
Lieferantenrahmenvertrag
- Netznutzungsvertrag Strom gültig bis 31.03.2022
- Anlage 1 – Preisblätter für den Netzzugang gültig ab 01.01.2023
- Anlage 2 – Kontaktdatenblatt Netzbetreiber gültig bis 31.03.2022
- Anlage 3 – Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) gültig bis 31.03.2022
- Anlage 4 – Auftrag zur Unterbrechung_Wiederherstellung der Anschlussnutzung gültig bis 31.03.2022
- Anlage 5 – Zuordnungsvereinbarung gültig bis 31.03.2022
- Allgemeine Geschäftsbedinungen für den Netzzugang eines Netznutzers gültig bis 31.03.2022
- Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag gültig ab 01.04.2022
- Anlage a – Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) gültig ab 01.04.2022
- Anlage b – Auftrag zur Unterbrechnung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung gültig ab 01.04.2022
- Anlage c – Zuordnungsvereinbarung gültig ab 01.04.2022
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber gültig ab 01.04.2022
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzzugang eines Netznutzers gültig ab 01.04.2022
- Erklärung zur Abrechnung Blindstromentgelte im Netznutzungsverhältnis
- Ergänzung zum neuen NNV – Abrechnung Blindstromentgelte im Netznutzungsverhältnis
Entgelte
vorläufige Preisblätter ab 01.01.2024
gültig ab 01.01.2023
- Preisblatt Netznutzungsentgelte
- Preisblatt Messentgelte
- Preisblätter sonstige Abgaben
- Preisblatt iMS und mME
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
gültig ab 01.01.2022
Entgelte
gültig ab 01.01.2017
Ab dem 01.01.2015 verwendet die Dessauer Stromversorgung GmbH zur Abrechnung von Mehr- und Mindermengen die vom BDEW veröffentlichten Preise. Diese finden Sie hier.
Grundversorgung
Grundversorger ist nach § 36 (2) EnWG das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Dieses ist durch den Betreiber des Energieversorgungsnetzes alle drei Jahre zum 1. Juli, erstmalig am 1 Juli 2006, für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen.
Zum 1. Juli 2021 wurden im Stadtgebiet Dessau-Roßlau die Dessauer Stromversorgung GmbH als zuständiger Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt.
Datenaustausch
Angebot der Marktkommunikation auf Basis abweichender Datenformate nach GPKE Ziffer 5
Die Dessauer Stromversorgung GmbH gibt bekannt, dass sie allen Marktteilnehmern anbietet, das integrierte Abrechnungssystem des Netzbetreibers gegen Entgelt mitzubenutzen.
Durch die damit verbundene Verwendung einer von den EDIFACT-Formaten abweichenden systeminternen Marktkommunikation kann der Marktteilnehmer die Kunden die im Netzgebiet der DSV beliefert werden, besonders effizient betreuen und abrechnen. Für den Fall eines Kundenwechsels können aber auch die geforderten EDIFACT-Formate und Prozesse der Marktkommunikation bedient werden.
Für dieses Angebot liegt ein unterschriftsreifer Vertrag vor, welcher der Bundesnetzagentur vorgelegt wurde und ohne weitere Verhandlungen durch Interessenten angenommen werden kann.
Über nachfolgende Adresse kann der Vertrag inklusive der technischen Informationen schriftlich abgefordert werden:
Dessauer Stromversorgung GmbH
PF 1202
06812 Dessau-Roßlau
Die Dessauer Stromversorgung GmbH nimmt als Verteilnetzbetreiber innerhalb des von ihr betriebenen Stromnetzes die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wahr. Weitere Informationen finden Sie hier.
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende/Neues Messstellenbetriebsgesetz
Seit dem 02.09.2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende mit dem darin enthaltenem neuen Messstellenbetriebsgesetz in Kraft. Laut dem Gesetz werden Messstellenbetreiber verpflichtet, schrittweise „moderne Messeinrichtungen“ und „intelligente Messsysteme“ zu installieren.
Die Stadtwerke Dessau sind „Grundzuständiger Messstellenbetreiber“ im Netzgebiet der Dessauer Stromversorgung und übernehmen somit den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.
Begriffserläuterung in der modernen Messtechnik
moderne Messeinrichtung: Eine Messeinrichtung (digitaler Stromzähler), welche den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann.
Neben dem für die Stromabrechnung relevanten Zählerstand muss der Zähler historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate anzeigen können.
intelligentes Messsystem: Eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, welche den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) sowie einem Smart-Meter-Gateway (Kommunikationseinheit), welches den wesentlichen Unterschied zur herkömmlichen Zähltechnik ausmacht. Das Smart-Meter-Gateway überträgt verschlüsselte Messwerte über eine gesicherte Datenverbindung.
Umfang der verpflichtenden Einbauten nach § 29 MsbG
Laut § 29 MsbG sind folgende Zählpunkte mit intelligenten Messsystemen auszustatten:
Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh
Letztverbraucher mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes
Betreiber von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer 7 kW
Der Rollout intelligenter Messsystemen beginnt, sobald mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller intelligente Messsysteme nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes am Markt anbieten und das Bundesamt für Informationstechnik dies auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Alle Messstellen, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind, erhalten mindestens eine moderne Messeinrichtung.
Der Umfang der verpflichtenden Einbauten nach §29 MSB stellt sich im Netzgebiet der DSV wie folgt dar:
Moderne Messeinrichtung ca. 56.000 Zählpunkte
Intelligente Messsysteme ca. 4.000 Zählpunkte
Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetriebes
Grundzuständige Messstellenbetreiber sind bei der Durchführung des Messstellenbetriebes an gesetzlich festgeschriebene Preisobergrenzen gebunden. Diese Preisobergrenzen müssen nach § 35 MsbG folgende Standardleistungen beinhalten:
Standardleistungen Moderne Messeinrichtung:
- Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme (Ausgenommen Wandler und Tarifschaltgeräte) sowie
- eichrechtskonforme Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung sowie
- form- und fristgerechte Datenübertragung – jährliche Jahresarbeitswerte sowie
- Abrechnung der Preise für Standardleistungen
Standardleistungen Intelligente Messsysteme:
- die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation sowie
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10 000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie
- die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
- die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie
- in den Fällen des § 31 Abs. 1 Nummer 5, Abs. 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,
- in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
- die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.
Die Preise für intelligente Messsysteme werden nach der Feststellung der Verfügbarkeit veröffentlicht.
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Messstellenbetriebsgesetz
Was ist eine moderne Messeinrichtung? Worum geht es bei dem Einbau intelligenter Messeinrichtungen? Was heißt „Digitalisierung der Energiewende“?
Hier geben wir Ihnen alle Antworten zum neuen Messstellenbetriebsgesetz:
Gas
Für den Anschluss an das Versorgungsnetz der Gasversorgung Dessau GmbH gibt es einige Normen und bauliche Voraussetzungen. Alle relevanten Informationen rund um Ihren Netzanschluss finden Sie hier.
- Auftrag zur Inbetriebsetzung einer Gas-Kundenanlage
- Sperrauftrag
- Preisblatt Gas Netzanschluss_Anschlussnutzung
Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)
- NDAV
- Ergänzende Bedingungen der GVD zur NDAV
- Netzanschlussvertrag Gas nach NDAV (Niederdruck)
- Anlage 1 – Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers nach NDAV
- Anlage 7 – Wiederrufsbelehrung sowie Muster-Widerrufsformular
- Anlage 8 – Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Netzanschlussvertrag Gas (Mittel- und Hochdruck)
- Netzanschlussvertrag Gas (Mittel- und Hochdruck)
- Anlage 1 – Beschreibung des Netzanschlusses sowie der Eigentumsgrenzen
- Anlage 2 – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Netzanschluss
- Anlage 1 – Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers nach NDAV
Anschlussnutzungsvertrag
- Anschlussnutzungsvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- und Hochdruck)
- Anlage 1 – Beschreibung des Netzanschlusses
- Anlage 2 – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anschlussnutzung
Einspeisung
Einspeisung Gas
Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind nach EnWG § 19 verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 festgelegten Bedingungen für Netzanschluss von
· LNG-Anlagen
· dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen,
· von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und
· von Direktleitungen
technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb festzulegen.
Allgemeine Mindestanforderungen
Im Allgemeinen gelten für den Anschluss von Fremdanlagen und -netzen an das Netz der Gasversorgung Dessau GmbH die allgemeinen Regeln der Technik. Darüber hinaus gilt das Regelwerk der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW). Zusätzlich sind insbesondere die Regelwerke der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und dem Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) zu beachten.
Alle relevanten Netzdaten sowie Strukturmerkmale der Gasversorgung Dessau GmbH finden Sie hier zur Ansicht und zum Download. Diese werden regelmäßig, gemäß den gesetzlichen Anforderungen aktualisiert.
- Information der Öffentlichkeit entsprechend § 11 der 12. BImSchV
- Sonstige Veröffentlichungen netzrelevanter Informationen gemäß Gesetzen und Verordnungen
Netzgebiet
- Übersichtsplan HD-Leistung
- Ausführliche Beschreibung des Gasnetzes – Netzkopplungspunkte
- Zeitplan Instandhaltungsmaßnahmen
Gasbeschaffenheit
Das zu transportierende Erdgas ist dem Netzkunden am Ausspeisepunkt bereitzustellen. Dabei muss das Erdgas eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die eine Einspeisung unter Betrachtung der eichrechtlichen Bestimmungen und unter Einhaltung des DVGW-Regelwerkes, insbesondere G385 und G260 erlaubt.
Die Gasbeschaffenheit des eingespeisten Erdgases muss an jedem Ausspeisepunkt eine ordnungsgemäße Gasabrechnung und störungsfreie Gasanwendung erlauben.
Die Gasversorgung Dessau GmbH stellt ihr Netz zur Verteilung von Erdgas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 in der Kategorie H-Gas zur Verfügung.
Die Gaszusammensetzung ist dem beigefügten Analyseblatt mit Stand vom April 2014 zu entnehmen.
Thermische Gasberechnung nach DVGW Arbeitsblatt G 685
Das Verfahren zur Ermittlung der Zustandszahl ist dem Letztverbraucher in geeigneter Form bekannt zu machen. Die verwendeten Parameter und die Berechnung können nachstehend eingesehen werden.
Strukturdaten
Die Gasversorgung Dessau GmbH stellt ihr Gasnetz allen Lieferanten und Netznutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung. Hier finden Sie die vertraglichen Grundlagen sowie die Preisblätter und weitere Informationen der Gasversorgung Dessau GmbH.
Lieferantenrahmenvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag nach KOV XIII (gültig ab 01.10.2022)
- Anlage 1 – Preisblätter für den Netzzugang
- Anlage 2 – Kontaktdatenblatt
- Anlage 3 – Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage 4 – Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5 – Standardlastprofilverfahren
- Anlage 6 – § 18 NDAV
- Anlage 7 – Begriffsbestimmungen
- Lieferantenrahmenvertrag nach KOV X (gültig ab 01.10.2018)
- Anlage 1 – Preisblätter für den Netzzugang gültig ab 01.01.2021
- Anlage 2 – Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
- Anlage 3 – Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage 4 – Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5 – Standardlastprofilverfahren
- Anlage 6 – § 18 NDAV
- Anlage 7- Begriffsbestimmungen
- Anlage 8 – Übernahmeerklärung Mehr-und Mindermengenabrechnung
Entgelte
vorläufige Netznutzungsentgelte ab 01.01.2024
gültig ab 01.01.2023
gültig ab 01.01.2022
gültig ab 01.01.2021
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung
- Preisblatt Messung und Ablesung
gültig ab 01.01.2020
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung
- Preisblatt Messung und Ablesung
gültig ab 01.01.2019
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung
- Preisblatt Messung und Ablesung
gültig ab 01.01.2018
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung
- Preisblatt Messung und Ablesung
gültig ab 01.01.2017
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
- Preisblatt Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung
- Preisblatt Messung und Ablesung
Grundversorgung
Grundversorger ist nach § 36 (2) EnWG das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Dieses ist durch den Betreiber des Energieversorgungsnetzes alle drei Jahre zum 1. Juli, erstmalig am 1 Juli 2006, für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen.
Zum 1. Juli 2021 wurden im Stadtgebiet Dessau-Roßlau die Gasversorgung Dessau GmbH als zuständiger Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt.
Datenaustausch
Angebot der Marktkommunikation auf Basis abweichender Datenformate nach GeliGas Ziffer 3
Die Gasversorgung Dessau GmbH gibt bekannt, dass sie allen Marktteilnehmern anbietet, das integrierte Abrechnungssystem des Netzbetreibers gegen Entgelt mitzubenutzen.
Durch die damit verbundene Verwendung einer von den EDIFACT-Formaten abweichenden systeminternen Marktkommunikation kann der Marktteilnehmer die Kunden, die im Netzgebiet der GVD beliefert werden, besonders effizient betreuen und abrechnen. Für den Fall eines Kundenwechsels können aber auch die geforderten EDIFACT-Formate und Prozesse der Marktkommunikation bedient werden.
Für dieses Angebot liegt ein unterschriftsreifer Vertrag vor, welcher der Bundesnetzagentur vorgelegt wurde und ohne weitere Verhandlungen durch Interessenten angenommen werden kann.
Über nachfolgende Adresse kann der Vertrag inklusive der technischen Informationen schriftlich abgefordert werden:
Gasversorgung Dessau GmbH
PF 1202
06812 Dessau-Roßlau
Messwesen
Sekundärreserveleistung
Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die Aufgabe, das Leistungsgleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -abnahme in ihrer Regelzone ständig aufrecht zu erhalten. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe benötigen die ÜNB Regelleistung in verschiedenen Qualitäten (Primärregelleistung-, Sekundärregelleistung sowie Minutenreserveleistung), die sich hinsichtlich des Abrufprinzips und ihrer zeitlichen Aktivierung unterscheiden.
Die Beschaffung durch die ÜNB erfolgt als Ausschreibungswettbewerb am deutschen Regelleistungsmarkt unter Beteiligung zahlreicher Anbieter (sowohl Kraftwerksbetreiber als auch Stromkunden).
Durch die Möglichkeit, Technische Einheiten (Erzeugungseinheiten als auch regelbare Verbraucherlasten) zwecks Erreichung der für die einzelnen Regelleistungsarten jeweils geltenden Mindestangebotsgrößen (siehe bei den Beschreibungen der einzelnen Regelenergiearten) poolen zu können, ist es auch Kleinanbietern möglich, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten! Die Stadtwerke Dessau bieten Ihren Kunden die Vermarktung der potentiellen Regelleistungen und erwirtschaften für Sie ohne großen Mehraufwand einen zusätzlichen Deckungsbeitrag.
Voraussetzungen
- Erstellung einer FWT-Schnittstelle
- Probelauf zur Abschaltung und Anmeldung zur Präqualifikation
- Durchführung der Präqualifikation
- Übersendung technischer Parameter des BHKW zur Abklärung mit dem Poolbetreibern
Ansprechpartner
Mark Müller
mmuelle@dvv-dessau.de
T: 0340 899 1532
F: 0340 899 1092