Wärmeversorgung der Zukunft

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein essentieller Bestandteil einer nachhaltigen Energiezukunft in Deutschland. Aktuell macht die Wärmeversorgung mehr als die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs aus und trägt erheblich zum CO₂-Ausstoß bei. Rund 80 Prozent des Wärmebedarfs werden derzeit durch fossile Brennstoffe wie Gas und Öl gedeckt, was eine hohe Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Ressourcen bedeutet.

Der Schlüssel zu einer nachhaltigen Energiezukunft

Um diese Abhängigkeit zu reduzieren und eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu gewährleisten, ist die Entwicklung von innovativen Wärmeplänen unerlässlich. Diese Pläne zielen darauf ab, den Einsatz von erneuerbaren Energien zu fördern und die Energieeffizienz der Wärmeversorgungssysteme zu steigern. Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der kommunalen Wärmeplanung und wie sie zur Reduzierung von CO₂-Emissionen beiträgt – für eine nachhaltige Zukunft unserer Städte!

Was ist kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung für Dessau-Roßlau

Das Gesetz

Gemäß den Vorgaben der Bundesregierung und dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung soll die Wärmeversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2045 vollständig auf erneuerbare Energiequellen sowie auf die Nutzung unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden. Jede Stadt mit weniger als 100.000 Einwohnern ist bis Mitte 2028 verpflichtet, konkrete Pläne für eine treibhausneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln.

Stadt Dessau-Roßlau

In diesem Zusammenhang arbeiten die Stadt Dessau-Roßlau und die Stadtwerke Dessau derzeit gemeinsam an der kommunalen Wärmeplanung (KWP) sowie am Transformationsplan für das Fernwärmenetz der Stadtwerke. Das Ziel besteht darin, eine bezahlbare, treibhausneutrale und sichere Wärmeversorgung für Wohn- und Geschäftsgebäude sowie industrielle Einrichtungen in Dessau-Roßlau zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen diese Pläne Planungssicherheit für den zukünftigen Ausbau und Umbau des Fernwärmenetzes bieten.

Der Wärmeplan

Mit dem Wärmeplan der Stadt Dessau-Roßlau erhalten die Bürgerinnen und Bürger zukünftig Hinweise, in welchen Gebieten welche Art der Wärmeversorgung vorteilhaft ist und welche Heiztechnologien in Zukunft effizient und umsetzbar sind. Die Stadtwerke Dessau, beraten hierzu und bieten verschiedene Lösungen entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) an.

Schritte in der kommunalen Wärmeplanung

5 Elemente zur Wärmeplanung

Ein kommunaler Wärmeplan umfasst fünf Schritte. In der vorhergehenden Eignungsprüfung, die bereits abgeschlossen ist, wurden sämtliche Stadtbezirke in Dessau-Roßlau hinsichtlich ihres voraussichtlichen Wärmebedarfs und ihrer Eignung für zukünftige Wärme- oder Wasserstoffnetze geprüft. Für Gebiete, die sich als geeignet für eine Fernwärmeversorgung erwiesen haben, wird anschließend der kommunale Wärmeplan erstellt.

Bestandsanalyse:

In diesem Schritt erfolgt die Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs sowie der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Dabei werden umfassende Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen, den Baualtersklassen sowie zur Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern ermittelt. Zudem wird die Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude analysiert.

Potenzialanalyse:

Hierbei erfolgt die Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentliche Liegenschaften. Dabei werden auch die lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien sowie Abwärmepotenziale erhoben.

Aufstellung Zielszenario:

In diesem Schritt wird ein Szenario entwickelt, das darauf abzielt, den zukünftigen Wärmebedarf mit erneuerbaren Energien zu decken. Ziel ist es, eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2050 zu erreichen, wobei ein Zwischenziel für 2030 festgelegt wird. Dies umfasst zudem die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgungen.

Wärmewendestrategie:

Schließlich erfolgt die Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans. Dieser beinhaltet ausgearbeitete Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten sowie einen Zeitplan für die nächsten Jahre. Darüber hinaus wird eine Beschreibung möglicher Maßnahmen zur Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur bereitgestellt.

Fernwärme als zukunftsweisender Energieträger

Aufteilung der Stadtteile in 3 Gebiet

Fernwärme spielt eine Schlüsselrolle für eine nachhaltige und umweltfreundliche Wärmeversorgung unserer Stadt.  Als integraler Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung ist Fernwärme unverzichtbar für eine nachhaltige Energiezukunft. Im Rahmen der Eignungsprüfung wurde in sämtlichen Stadtbezirken von Dessau-Roßlau individuell geprüft,

a) welcher Wärmebedarf voraussichtlich vorliegt und

b) inwiefern sich zukünftig Wärmenetze eignen würden.

Anhand dieser Kriterien wurden die Stadtteile in drei Kategorien aufgeteilt.

3 Kategorie

  • Wärmenetzgebiet: hier liegt bereits Fernwärme an
  • Prüfgebiet: hier stehen die Chancen gut, dass sich eine Nachrüstung von Wärmetrassen bis 2045 technisch und wirtschaftlich lohnt
  • Gebiet mit verkürzter Wärmeplanung: eine Versorgung mit Fern- oder Nahwärme wäre voraussichtlich so unwirtschaftlich, dass dort langfristig weiterhin dezentral geheizt wird

Transformationsplan

Parallel zur kommunalen Wärmeplanung arbeiten die Stadtwerke Dessau an dem Transformationsplan für das Fernwärmenetz in Dessau-Roßlau, um das Wärmenetz bis 2045 klimaneutral zu machen. Dieser Plan umfasst die IST-Analyse des Fernwärme-Netzgebiets, die Bewertung des Potenzials für erneuerbare Energien und Abwärme sowie die SOLL-Analyse des Wärmenetzes.

Technologie

Bereits heute wird unsere Fernwärme vor Ort umweltschonend erzeugt, und zwar dank der hochmodernen Kraft-Wärme-Kopplung in unserem eigenen Kraftwerk, das zusätzlich mit einem Wärmespeicher und Elektroerhitzern ausgestattet ist. Dadurch erfüllt unsere Fernwärme bereits jetzt alle Umweltauflagen und steht den erneuerbaren Energien in nichts nach.

Zukünftig werden wir verstärkt auf regenerative Energiequellen setzen und unser Fernwärmenetz in den Gebieten weiter ausbauen, in denen dies sowohl wirtschaftlich als auch technisch realisierbar ist. Bei der Entscheidung, welche Stadtviertel zukünftig mit Nah- oder Fernwärme versorgt werden können, spielt daher die Einwohnerdichte eine zentrale Rolle.

Informationen für Hausbesitzer

Aus den Vorgaben der Bundesregierung ergeben sich für Hausbesitzer viele Fragen zur Gebäudesanierung oder Heizungsumrüstung. Der Wärmeplan wird künftig dabei helfen, diese Fragen umfassend zu beantworten. Daher empfehlen wir allen Hauseigentümerinnen und -eigentümern, nicht übereilt zu handeln, sondern die kommenden Informationen zum Wärmeplan in Dessau-Roßlau abzuwarten.

In der Zwischenzeit ist es ratsam, das Beratungsangebot der Stadtwerke zu nutzen. Hierbei können auch Fragen zu unseren Heizungskonzepten sowie zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) besprochen werden. Auf diese Weise erhalten Sie wertvolle Unterstützung und Orientierung auf dem Weg zur nachhaltigen Energieversorgung.

Ihre Ansprechpartner

Wir beraten Sie zu ihren individuellen Wärmelösungen gern – sprechen Sie uns an! Gerne per Mail oder telefonisch:

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Christian Gärtner
T: 0340 899 1536<br /> F: 0340 899 1092
» E-Mail
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Lars Ries
T: 0340 899 1505<br /> F: 0340 899 1092
» E-Mail

Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung

FAQ

Was ist kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung bezieht sich auf den Prozess, bei dem Städte und Gemeinden Strategien entwickeln, um ihre Wärmeversorgung sowohl effizienter als auch nachhaltiger zu gestalten. Dies umfasst unter anderem Maßnahmen wie die Förderung erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden sowie die Entwicklung und den Ausbau von Wärmenetzen.

Warum ist kommunale Wärmeplanung wichtig?

Die kommunale Wärmeplanung ist von großer Bedeutung, um den örtlichen Energieverbrauch zu optimieren, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben. Durch die Entwicklung nachhaltiger Wärmeversorgungskonzepte können Städte und Gemeinden nicht nur ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern, sondern auch langfristig eine klimafreundliche Energieinfrastruktur aufbauen.

Was besagt das Wärmeplanungsgesetzes?

Wärmeplanungsgesetz

Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und flächendeckende Einführung der Wärmeplanung. Ziel ist es, die Erzeugung und Bereitstellung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf die Nutzung erneuerbarer Energien sowie unvermeidbarer Abwärme umzustellen. Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Für kleinere Gemeindegebiete mit bis zu 100.000 Einwohnern hingegen ist dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Dabei gilt für die Einwohnerzahl der Stichtag 1. Januar 2024.

Wärmenetze

Ab dem 1. März 2025 müssen neue Wärmenetze zudem zu einem Anteil von mindestens 65 Prozent der jährlichen Nettowärmeerzeugung mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme, oder einer Kombination beider Quellen, gespeist werden. Darüber hinaus müssen ab dem 1. Januar 2030 bestehende Wärmenetze mindestens zu 30 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Zum 1. Januar 2040 muss dieser Anteil in allen Wärmenetzen sogar mindestens 80 Prozent betragen.

Wärmenetzbetreiber

Zusätzlich werden alle Wärmenetzbetreiber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan vorzulegen. Die Anforderungen an diese Pläne sind in Anlage 3 des Wärmeplanungsgesetzes detailliert dargelegt. Zudem liegt die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, die in ein Wärmenetz eingespeist wird, sowie von Wärmenetzen im überragenden öffentlichen Interesse.

Wie läuft eine Wärmeplanung ab?

Bei der Wärmeplanung müssen stets zwei grundsätzliche Fragen beantwortet werden:

Erstens, wie viel Wärme wird aktuell vor Ort gebraucht (Bestandsanalyse)?

Hierbei wird der Ist-Zustand dargestellt. Diese Bestandsanalyse umfasst beispielsweise die aktuellen Wärmebedarfe, die eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen sowie die relevanten Energieinfrastrukturen.

Zweitens, mit welcher Wärmequelle und Infrastruktur kann die Wärme in Zukunft bereitgestellt werden, und wie hoch ist der zukünftige Wärmebedarf (Potenzialanalyse)?

In der Potenzialanalyse wird unter anderem geprüft, welche unterschiedlichen Energiequellen perspektivisch für die Wärmeversorgung verfügbar sind. Dies kann beispielsweise die Abwärme aus lokalen Quellen oder die Nutzung erneuerbarer Energien für öffentliche Gebäude oder Wohngebiete umfassen. Auch die vorhandene und notwendige Infrastruktur ist Bestandteil der Planungen. Auf dieser Grundlage werden Zielszenarien sowie eine Umsetzungsstrategie entwickelt. Um sich verändernde Rahmenbedingungen und Lerneffekte zu berücksichtigen, ist zudem eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Wärmepläne vorgesehen.

Welche Daten sind für die Erstellung einer Wärmeplanung notwendig?

Für die Wärmeplanung sind umfangreiche Informationen über verschiedene Aspekte erforderlich, darunter:

  • Gebäudeeigenschaften: Details zu Baujahr, Gebäudetyp, Dämmstandards und Nutzung.
  • Heizstrukturen: Bestehende Heizsysteme und deren Effizienz.
  • Wärmebedarfe: Der aktuelle und zukünftige Wärmebedarf der Gebäude.
  • Bestehende Wärmenetze: Informationen über bereits vorhandene Fern- oder Nahwärmenetze.
  • Erneuerbare Energien: Verfügbarkeit und Integration von erneuerbaren Energiequellen.
  • Potenziale von Abwärme: Nutzungsmöglichkeiten von unvermeidbarer Abwärme aus Industrieprozessen oder anderen Quellen.

Diese Informationen sind entscheidend, um fundierte Entscheidungen über die zukünftige Wärmeversorgung und die Optimierung von Wärmenetzen zu treffen.

Was ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger?

Das Ergebnis der Wärmeplanung umfasst interaktive Wärmekarten, die die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete darstellen. Eigentümerinnen und Eigentümer können sich hier informieren, welche Heizungsart sich für ihr Gebiet am ehesten eignet. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass daraus keine Pflicht für den Einbau einer bestimmten Heizungsart entsteht.

Werde ich die Wahl zwischen verschiedenen Energieträgern haben?

Ja, es ist jedoch sinnvoll, auf den kommunalen Wärmeplan zu warten, da dieser zunächst die Eignung eines Versorgungsgebietes für eine bestimmte Wärmeversorgung beschreibt und einen möglichen Fahrplan vorgibt. Im Wärmeplan können Sie ablesen, ob beispielsweise in Ihrer Straße das Stromnetz für Wärmepumpen verstärkt werden muss, ein (Fern-)Wärmenetz gebaut oder das Gasnetz umgerüstet werden kann. Wenn mehrere Optionen zur Verfügung stehen, haben Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich die Wahl, auch wenn diese mit gewissen Einschränkungen verbunden ist. Welche Wärmelösung letztendlich umgesetzt wird, hängt maßgeblich von der praktischen Umsetzung vor Ort ab.

Was genau ist denn Fernwärme?

Fernwärme bedeutet, dass die für ein Haus benötigte Heizwärme nicht direkt im Gebäude, sondern zentral, beispielsweise in einem Heizkraftwerk, erzeugt wird und anschließend für viele angeschlossene Gebäude, etwa in einer Stadt, genutzt werden kann. Ein Wärmenetz transportiert dabei heißes Wasser von dem zentralen Heizwerk über unterirdische, gedämmte Rohre zu Wärmetauschern, den sogenannten Hausübergabestationen, in die einzelnen Haushalte. Diese Technik ist äußerst wartungsarm und spart zudem Platz im Haus.

Wie und wann erfahre ich, ob ich an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann?

Möglicherweise besteht im betreffenden Gebiet bereits ein Fernwärmenetz, oder es gibt Pläne, ein solches Netz neu zu bauen oder zu erweitern. Informationen hierzu können Sie dem Wärmeplan für die Stadt Dessau-Roßlau entnehmen, sobald die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. Ob und wann ein Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist, wird im Transformationsplan für das Fernwärmenetz der Stadtwerke festgelegt.

Was besagt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Ab 2045 soll die Wärmeversorgung von Gebäuden vollständig klimaneutral erfolgen, und die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (kurz GEG) gibt seit dem 1. Januar 2024 Hauseigentümern klare Regelungen sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten vor.

Seit dem 1. Januar 2024 sind beim Einbau neuer Heizungen in Neubauten, die in Neubaugebieten liegen, solche Heizungen zu wählen, die mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien (EE) und/oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Für bestehende Gebäude sowie für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt diese 65 %-EE-Vorgabe allerdings zunächst noch nicht, da hierfür gesonderte Fristen vorgesehen sind. Bestehende Heizungen dürfen weiterhin betrieben und auch repariert werden.

Für den Umstieg auf klimaneutrale Wärmeversorgung dürfen Hauseigentümer aus verschiedenen Heiztechnologien wählen und diese sogar kombinieren.

Welche Wärmelösungen darf ich für den Umstieg nutzen?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt nicht vor, welche Heiztechnologien verwendet werden dürfen, solange nachgewiesen wird, dass die bereitgestellte Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt wird. Bei den folgenden Heizungsarten gilt diese Anforderung auch ohne gesonderten Nachweis als erfüllt, wobei auch eine Kombination dieser Technologien möglich ist:

  • der Anschluss an ein Wärmenetz
  • die elektrische Wärmepumpe
  • die Stromdirektheizung
  • die Solarthermische Anlage
  • die Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse sowie grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate
  • die Wärmepumpen-Hybridheizung
  • die Solarthermie-Hybridheizung

Die einzelnen Anforderungen an die Heizungsarten sind im novellierten GEG detailliert beschrieben.

Welche Wärmelösungen bieten die Stadtwerke an?

Seit vielen Jahren arbeiten die Stadtwerke an verschiedenen Wärmelösungen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Standorte und sonstigen Voraussetzungen gerecht zu werden. Wir stellen Ihnen eine Vielzahl an Lösungen für die Wärmeversorgung zur Verfügung, darunter Fernwärme, Nahwärme und Wärmepumpen sowie Erdgas für bestehende Erdgasheizungen. Mehr Informationen zu den einzelnen Wärmelösungen der Stadtwerke Dessau finden Sie hier:  Heizung mieten

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