Sie wollen neu bauen, Ihr Haus modernisieren oder Ihre Heizungsanlage sanieren? Dann ist Fernwärme besonders interessant für Sie! Mit unserem umweltfreundlichen DessauWärme Produkt leisten Sie nicht nur Ihren Beitrag zum Erhalt unserer Umwelt, Sie erfüllen auch alle rechtlichen Vorschriften zum Klimaschutz.
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verpflichtet alle Eigentümer von Neubauten, die nach dem 01.01.2009 errichtet wurden, zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien. Diese Pflicht kann als Ersatzmaßnahme auch durch Fernwärme erfüllt werden.
Unsere beigefügte Bescheinigung als Wärmenetzbetreiber nach EEWärmeG § 10 Abs. 3 erklärt, dass die Voraussetzungen zur Nutzungspflicht nach § 3 in Verbindung mit § 7 und Anlage Nummer VIII.2 EEWärmeG vollständig erfüllt sind.
Nutzen Sie unsere Fernwärme-Versorgung und verwenden Sie diese Bescheinigung einfach als Nachweis zur Einhaltung der Nutzungspflicht nach EEWärmeG bei der zuständigen Baubehörde.