Dessau-Wörlitzer Eisenbahn

Fahrgastrechte – Vor der Mitfahrt gut zu wissen

Die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Dessauer Verkehrs- und Eisenbahngesellschaft mbH (DVE) finden Sie zur Einsicht auf unserer Webseite unter folgendem Link:

https://www.dvv-dessau.de/verkehr/tickets-tarife-woerlitzer-eisenbahn/

1.Fahrscheinerwerb

Tickets für die Dessau-Wörlitzer Eisenbahn erhalten Sie über die DVGgo-App (kostenlos im Google Play Store / Apple App Store), an Fahrscheinautomaten der DVG (Haltestelle „Hauptbahnhof“, Straßenbahn- / Bussteig / Haltestelle „Bauhausmuseum“, Steig1), in der Mobilitätszentrale im Hauptbahnhof Dessau (Mein Takt-Service Station) sowie beim Triebfahrzeugführer.

2.Mobilitätseingeschränkte Personen

Jeder Zug der DVE verfügt über entsprechende Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Reisende. Für Ihre weitere Reiseplanung mit anderen Verkehrsunternehmen sowie zur Organisation einer Umsteigehilfe an den Stationen wenden Sie sich bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale (E-Mail: msz@deutschebahn.com / Telefon: 030 652128880 / Web: www.msz.bahnhof.de).

3.Mitnahme von Fahrrädern

Die Mitnahme von Fahrrädern erfolgt bei der DVE im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten kostenlos. Mobilitätseingeschränkte Personen und Kinderwagen haben Vorrang. Gruppenreisen mit Fahrrädern sind anzumelden (Telefon DVG-Verkehrsleitstand: 0800 899 2500).

4.Ihre Rechte bei Zugverspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust

Nachfolgend sind die wichtigsten Fahrgastrechte der DVE zusammengefasst

Bei diesen Fahrgastrechten handelt es sich um abschließende Ansprüche wegen Verspätung oder Ausfall von Zügen. So ist etwa das pünktliche Erreichen eines Termins (Veranstaltung, Flug) nicht Gegenstand des Beförderungsvertrags.

4.1. Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielbahnhof

  • Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof der DVE erhalten Sie eine Entschädigung von 25% des Fahrscheinpreises für die einfache Fahrt.
  • Ab 120 Minuten Verspätung am Zielbahnhof der DVE erhalten Sie eine Entschädigung von 50% des Fahrscheinpreises für die einfache Fahrt.
  • Bei Fahrscheinen für die Hin- und Rückfahrt der DVE wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben Fahrscheinpreises berechnet.
  • Zeitfahrscheine (z.B. D-Ticket) werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten mit 1,50 € entschädigt.

Entschädigungsanträge reichen Sie bitte unter (siehe Punkt 5 Kontaktdaten) ein.

4.2. Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte können Sie:

  • von der Reise zurücktreten und sich den Fahrscheinpreis erstatten lassen
  • oder die Reise abbrechen und sich den Anteil des Fahrscheinpreises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen
  • oder die Reise abbrechen, wenn sie sinnlos geworden ist, zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und sich den Fahrscheinpreis erstatten lassen.

4.3. Nutzung anderer Verkehrsmittel als Ersatz (z.B. Bus oder Taxi)

  • Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer Kostenerstattung für selbstorganisierte Alternativen.
  • Bei Ausfall eines Zuges, werden Ihnen die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 120 Euro erstattet, wenn es sich dabei

– um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt

– und der Zielbahnhof der DVE ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann

– und eine Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof Ihres Fahrscheines zu erwarten ist

– und Sie mit dem Eisenbahnunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrscheinverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges) treten können.

4.4 Geltendmachung Ihrer Ansprüche

  • Verwenden Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular. Es hilft Ihnen, alle zur Bearbeitung erforderlichen Daten anzugeben und ermöglicht die zügige Bearbeitung Ihres Antrags. Sie erhalten das Formular beim Personal im Zug oder unter www.dvg-dessau.de / DVE-Fahrgastrechte

5. Kontaktdaten

Hier können Ihre Ansprüche geltend machen:

Stadtwerke Dessau
Beschwerdemanagement
Albrechtstraße 48
06844 Dessau-Roßlau
beschwerden@dvv-dessau.de

Sollten Sie Einwände gegen Fahrgastrechteentscheidungen haben, richten Sie Ihren Widerspruch an die Stelle, die die Entscheidung getroffen hat.

6. Schlichtung und nationale Durchsetzungsstelle

Sind Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden, wenden Sie sich an:

Logo Schlichtung Reise&Verkehr

Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstraße 81, 10623 Berlin
E-Mail: kontakt@sruv.de
www.schlichtung-reise-und-verkehr.de
Tel.: +49 (0) 30 6 44 99 33 – 0

Nationale Durchsetzungsstellen für Fahrgastrechte:

Eisenbahn-Bundesamt
Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6, 53175 Bonn
www.eba.bund.de
Tel.: +49 (0) 228 30795-400

Fahrgastrechte Formular

Über das ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular können Sie eine Entschädigung bei der DVE beantragen. Wir bedauern sehr, dass Ihnen durch eine Verspätung oder den Ausfall eines Zuges Unannehmlichkeiten entstanden sind und entschuldigen uns dafür.

Zum Fahrgastrechte-Formular

Sie haben Fragen?

Wir sind gerne für Sie da:

Montag-Donnerstag: 06:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 06:30 – 15:30 Uhr

Dessauer Verkehrs GmbH DVG