Dessau-Roßlau, 21. Mai 2025 – Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) treten am 6. Juni 2025 neue Vorgaben für Stromkundinnen und -kunden in Kraft. Künftig müssen An- und Abmeldungen im Zusammenhang mit einem Umzug oder einer Änderung des Stromlieferverhältnisses innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Die beteiligten Marktpartner – darunter Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferanten – sind verpflichtet, die relevanten Daten innerhalb eines Werktags auszutauschen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) koordiniert die bundesweite Umsetzung dieser Vorgaben.
Aufgrund der Gesetzesänderung ergeben sich für Verbraucherinnen und Verbraucher neue Anforderungen bei Umzugsmeldungen und Lieferantenwechsel. Die Stadtwerke Dessau haben sich intensiv mit den neuen Vorgaben beschäftigt und stellen derzeit ihre Prozesse sowie IT-Systeme entsprechend um, um einen reibungslosen Ablauf für ihre Kundinnen und Kunden sicherzustellen. Gaslieferverträge sind von der Neuregelung nicht betroffen; hier ist eine vergleichbare Umsetzung ab April 2026 vorgesehen. „Die neuen gesetzlichen Vorgaben bringen tiefgreifende Änderungen mit sich. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden aktiv bei der Umstellung – mit umfassenden Informationen auf unserer Webseite und individueller Beratung in unseren Kundencentern“, sagt Sirko Wimmer, Fachbereichsleiter Kundenservice bei den Stadtwerken Dessau.
Ab dem 6. Juni 2025 ist eine rückwirkende An- oder Abmeldung nicht mehr möglich. Wer umzieht, muss sich daher innerhalb von 24 Stunden nach dem Aus- und/oder Einzug bei den Stadtwerken an- bzw. abmelden. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Energienutzer verpflichtet, sich vor Beginn der Stromlieferung ordnungsgemäß anzumelden. Die Bundesnetzagentur erlaubt künftig keine rückwirkenden Eintragungen mehr. Die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen. Um eine reibungslose Versorgung sicherzustellen oder unnötige Kosten zu vermeiden, empfehlen die Stadtwerke Dessau, den Umzug möglichst frühzeitig – idealerweise 14 Tage vor dem Termin – mitzuteilen. Wird ein Auszug nicht fristgerecht gemeldet, besteht das Risiko, dass der bisherige Bewohner oder Vermieter weiterhin für die entstehenden Kosten aufkommen muss. Eine rechtzeitige Meldung hat zudem den Vorteil, dass der bisherige Stadtwerke-Tarif beim Umzug übernommen und eine automatische Zuordnung zur Grundversorgung vermieden werden kann.
Ein zentrales Element der neuen Meldeprozesse ist die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Diese elfstellige Nummer identifiziert jede Verbrauchsstelle eindeutig und ist ab dem 6. Juni 2025 zwingend erforderlich für jede An-, Ab- oder Ummeldung eines Stromvertrags. Die MaLo-ID ist in der Regel auf der Vertragsbestätigung oder Jahresabrechnung zu finden und dient der eindeutigen Zuordnung der Lieferstellen im deutschen Energiemarkt. Die Stadtwerke Dessau empfehlen insbesondere bei Wohnungswechsel, den Zählerstand sowie das Übergabedatum bei der Schlüsselübergabe zu dokumentieren und das Übergabeprotokoll innerhalb von 14 Tagen einzureichen. Sollte ein Umzug erst nachträglich gemeldet werden, ist die Versorgung auch weiterhin gesichert – in diesem Fall erfolgt sie übergangsweise über die Ersatz- oder Grundversorgung, die in der Regel jedoch teurer ist.
Die Stadtwerke Dessau stehen ihren Kundinnen und Kunden bei allen Fragen zur Umzugsmeldung und den neuen gesetzlichen Vorgaben unterstützend zur Seite – persönlich in den Kundencentern in der Zerbster Straße 2a/b in Dessau, in der Hauptstraße 140 in Roßlau und am Markt 1 in Aken, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 899 1500 oder per E-Mail an kundenservice@dvv-dessau.de.