Aktuelles

Erläuterung zu aktualisierten Jahresrechnungen

Liebe Kundinnen und Kunden,

im Rahmen der Energiepreisbremsen haben Sie bereits oder werden Sie in den kommenden Tagen aktualisierte Jahresabrechnungen erhalten (Rechnungskorrekturen). In diesem Zuge erhalten Sie von uns 2 Rechnungen: eine für den Abrechnungszeitraum 2023 und eine für den Abrechnungszeitraum 2024.

Bitte beachten Sie NUR die Rechnung, die den aktuellen bzw. jüngsten Abrechnungszeitraum aufweist. Diese enthält die verrechneten Forderungen bzw. Guthaben, die für Sie gelten. Die Rechnung, die einen älteren Abrechnungszeitraum enthält, dient lediglich für Sie zur Information und Ablage.

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass bereits Ihr aktueller Abschlag in der Rechnung einbezogen wurde. Somit wird die Nachzahlung (Korrektur) mit dem Abschlag verrechnet und der Gesamtbetrag wird als Forderung in der Rechnung ausgewiesen und fällig.

In den folgenden Bildern haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst und markiert:

Älterer Abrechnungszeitraum auf einer Beispielrechnung
Jüngster Abrechnungszeitraum auf einer Beispielrechnung
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Wir hoffen, dass dies die Rechnungen für Sie verständlicher macht. Sollten weiterhin Fragen bestehen, wenden Sie sich gern unseren Kundenservice: telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 899 1500, per E-Mail an kundenservice@dvv-dessau.de oder persönlich in den Kundencentern in der Zerbster Straße 2a/b in Dessau, in der Hauptstraße 140 in Roßlau und am Markt 1 in Aken.

Wir wissen, dass die aktualisierten Rechnungen erklärungsbedürftig sind.  Um unseren Kunden diese individuell erläutern zu können, wird es im Kundenservice voraussichtlich zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis und Geduld bei der Bearbeitung.

Hinweis: Aufgrund vermehrter Anfragen rund um die aktuellen Rechnungskorrekturen ist unsere telefonische Erreichbarkeit an der Servicehotline derzeit leider eingeschränkt. Wir bitten Sie um Verständnis und empfehlen Ihnen, bei Anliegen auch unsere Online-Services oder das Kontaktformular zu nutzen. Vielen Dank für Ihre Geduld!

FAQs zu aktualisierten Jahresrechnungen

Warum bekomme ich eine korrigierte Abrechnung?

Die Energiepreisbremse wurde rückwirkend zum 1. Januar 2023 eingeführt, um Verbraucher zu entlasten. Die Stadtwerke haben nach dem Beschluss der Preisbremsen intensiv daran gearbeitet, diese Entlastungen gemäß den komplexen gesetzlichen Vorgaben schnellstmöglich an Sie weiterzugeben. So haben wir bereits ab März 2023 (rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023) Ihren Abschlag pauschal auf das Niveau der Preisbremsen reduziert. Aufgrund der Dringlichkeit und Geschwindigkeit, mit der die Bundesregierung die Preisbremsengesetze vorbereitet hat, gab es für zahlreiche Aspekte zunächst keine klaren Regelungen. Im Zuge der Umsetzung wurden die gesetzlichen Vorgaben sowie die FAQs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mehrfach angepasst, was unterschiedliche Interpretationsspielräume für die praktische Umsetzung mit sich brachte. Diese Änderungen machten eine umfassende Überprüfung aller Abrechnungen sowie einzelne Rechnungskorrekturen für das Jahr 2023 erforderlich, um die Entlastungen korrekt und transparent abzuwickeln.

Im Rahmen der finalen Abstimmung mit den staatlichen Stellen musste der Prognosewert zur Ermittlung der Entlastung angepasst werden. Je nach Situation ergibt sich daraus eine nachträgliche Gutschrift oder – in einigen Fällen – eine Nachforderung. In beiden Fällen sind wir gesetzlich verpflichtet, diese Beträge auszugleichen.

Zudem wurden neu installierte Anlagen wie z. B. PV-Anlagen, Wärmepumpen oder Wallboxen nachgepflegt. Je nach Art der Anlage haben sie einen mindernden oder steigernden Effekt auf den Prognosewert und damit auf den Anspruch auf Entlastung gemäß den Preisbremsengesetzen für Strom und Wärme.

Bekommen alle Kunden eine Rechnungskorrektur?

Nein, nicht alle Strom-, Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden erhalten automatisch eine aktualisierte Jahresabrechnung. Nur Kundinnen und Kunden, bei denen der Prognosewert zur Ermittlung des Entlastungsbetrags angepasst werden musste, erhalten eine aktualisierte Jahresabrechnung für das Jahr 2023.

Wo sehe ich den geänderten Prognosewert?

Den Prognosewert sehen Sie auf der 2. Seite unter dem Block „Hinweise zur Entlastung durch das Strompreisbremsengesetz“.

Gibt es noch andere Gründe zur Korrektur?

Ja, die gibt es. Neben den Prognosewerten hat sich im Rahmen einer Gesetzesänderung zum 1. August 2023 für Kunden mit HT/NT-Zähler der Referenzpreis geändert. Für Zeiten im Hochtarif wurde der Strompreis bei 40 Cent je kWh (brutto) gedeckelt, für Zeiten im Niedertarif bei 28 Cent je kWh (brutto). Diese Anpassung wurde im Rahmen der Korrekturen für betroffene Kunden berücksichtigt.

Warum erhalte ich eine oder mehrere Korrekturrechnungen?

Sie erhalten für jedes Jahr eine separate Korrekturrechnung. Eine Rechnung zeigt die Korrektur für das Jahr 2023, die andere ist für das Jahr 2024. Die ältere Rechnung dient lediglich der Dokumentation.

Welche Rechnung ist für mich wichtig?

Nur die Rechnung mit dem jüngsten Abrechnungszeitraum (also die aktuellere Rechnung) ist für Zahlung oder Rückerstattung relevant.

Wie wird die Energiepreisbremse bzw. Entlastung grundsätzlich berechnet?

Die Energiepreisbremse basiert auf einer sogenannten Basisverbrauchsmenge, die uns vom zuständigen Netzbetreiber übermittelt wurde. Diese orientiert sich an Ihrem historischen Verbrauch – beim Strom ist der Stand zum 1. Januar 2023 maßgeblich, beim Gas der 1. September 2022. Für 80 % dieser Menge gilt ein staatlich festgelegter Preisdeckel – 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom. Nur wenn Ihr tatsächlicher Vertragspreis darüber liegt, greift die Entlastung für diese Menge.

Was ist der Posten „Sonstige Forderungen“ auf meiner Rechnung?

Sonstige Forderungen entstehen, weil mit der Stornierung einer Rechnung eventuell ausgezahlte Guthaben wieder als Forderung gestellt oder bereits beglichene Forderungen reaktiviert werden. Die Posten der „Sonstigen Forderungen“ werden mit den dafür geleisteten Zahlungen verrechnet. Das bedeutet, sobald Sie eine Zahlung leisten, wird diese direkt auf die entsprechenden Forderungen angerechnet, um die offenen Beträge auszugleichen.

Diese Forderungen erscheinen, um die finanziellen Transaktionen korrekt abzubilden. Wenn eine Rechnung storniert wird, müssen wir sicherstellen, dass alle Zahlungen und Guthaben ordnungsgemäß erfasst werden. Daher werden die entsprechenden Beträge als „Sonstige Forderungen“ aufgeführt.

Was passiert mit meinem bestehenden Guthaben oder offenen Beträgen?

Ihr bestehendes Guthaben oder offene Forderungen sind in der aktualisierten Rechnung bereits berücksichtigt.

Welchen Betrag muss ich nachzahlen?

Den konkreten Ausgleichsbetrag entnehmen Sie bitte der Korrekturrechnung mit dem aktuellen Abrechnungszeitraum.

Warum wurde mein aktueller Abschlag in der Rechnung berücksichtigt?

Bitte prüfen Sie die Rechnung mit dem aktuellen Abrechnungszeitraum. Ist dort eine Forderung ausgewiesen, wird diese fällig und sollte fristgerecht bezahlt werden. Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir den Betrag von ihrem Konto ab.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice: telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 899 1500, per E-Mail an kundenservice@dvv-dessau.de oder persönlich in unseren Kundencentern in der Zerbster Straße 2a/b in Dessau, in der Hauptstraße 140 in Roßlau oder am Markt 1 in Aken.