Liebe Kundinnen und Kunden,
im Rahmen der Energiepreisbremsen haben Sie bereits oder werden Sie in den kommenden Tagen aktualisierte Jahresabrechnungen erhalten (Rechnungskorrekturen). In diesem Zuge erhalten Sie von uns 2 Rechnungen: eine für den Abrechnungszeitraum 2023 und eine für den Abrechnungszeitraum 2024.
Bitte beachten Sie NUR die Rechnung, die den aktuellen bzw. jüngsten Abrechnungszeitraum aufweist. Diese enthält die verrechneten Forderungen bzw. Guthaben, die für Sie gelten. Die Rechnung, die einen älteren Abrechnungszeitraum enthält, dient lediglich für Sie zur Information und Ablage.
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass bereits Ihr aktueller Abschlag in der Rechnung einbezogen wurde. Somit wird die Nachzahlung (Korrektur) mit dem Abschlag verrechnet und der Gesamtbetrag wird als Forderung in der Rechnung ausgewiesen und fällig.
In den folgenden Bildern haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst und markiert: