Aktuelles

Öffnung Kundencenter am 30.05.2025

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

am Freitag, den 30. Mai 2025 (Brückentag) bleibt unser Kundenbüro in der Zerbster Straße 2 a/b für den persönlichen Kundenkontakt geschlossen.

Gern sind wir wieder ab dem 02.06.2025 persönlich für Sie da.

Telefonisch sind wir wie gewohnt zu unseren regulären Servicezeiten für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Aktuelles

Tarifanpassung bei der Dessau-Wörlitzer Eisenbahn ab 1. Juni 2025

Dessau-Roßlau, 23. Mai 2025 – Die Dessau-Wörlitzer Eisenbahn (DWE) wird zum 1. Juni 2025 ihre Fahrpreise anpassen. Hintergrund der Maßnahme sind anhaltend steigende Kosten in den Bereichen Personal, Energie sowie insbesondere bei der aufwendigen Instandhaltung der Fahrzeugflotte. Die technische Betreuung der traditionsreichen Bahnstrecke zwischen Dessau und Wörlitz erfordert regelmäßige Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen, z.B. umfassende Hauptuntersuchungen an den Triebwagen, um auch künftig einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten. Seit der letzten Tarifanpassung im Jahr 2023 wurde trotz deutlich gestiegener Ausgaben bisher auf eine Preiserhöhung verzichtet.

„Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen machen eine Anpassung der Fahrpreise nun leider unumgänglich“, erklärt Torsten Ceglarek, Geschäftsführer der Dessauer Verkehrs- und Eisenbahngesellschaft mbH (DVE). „Unser Anspruch ist es, den Fahrgästen auch weiterhin ein hochwertiges, sicheres und nachhaltiges Mobilitätsangebot zu bieten, so Ceglarek.

Ab dem 1. Juni beträgt der Preis für einen Einzelfahrschein 12,00 Euro. Der ermäßigte Tarif liegt bei 8,00 Euro und gilt für Kinder bis 15 Jahre, Schüler, Auszubildende, Zivildienstleistende und Studierende. Auch Inhaber einer gültigen Umweltabokarte können zum ermäßigten Preis fahren und dabei sparen. Das Deutschlandticket wird weiterhin in der Dessau-Wörlitzer Eisenbahn anerkannt und berechtigt zur Mitfahrt, ebenso die kostenfreie Fahrradmitnahme. Besonderes Augenmerk liegt auf familienfreundlichen Angeboten. Die kleine Familienkarte, die für einen Erwachsenen und ein Kind gilt, kostet künftig 16,00 Euro und kann den ganzen Tag genutzt werden. Die große Familienkarte, die zwei Erwachsene und bis zu drei Kinder umfasst, ist zum Preis von 30,00 Euro erhältlich. Beide gelten als Tagesnetzkarte und können auch ohne Kinder genutzt werden – ein flexibles und preislich attraktives Angebot, das sich insbesondere bei gemeinsamen Ausflügen ins Gartenreich Dessau-Wörlitz bezahlt macht. Auch Gruppen profitieren unverändert von einem Preisnachlass in Höhe von zehn Prozent. Darüber hinaus bleibt die Fahrradmitnahme kostenlos – ein komfortables Plus für alle, die das Gartenreich Dessau-Wörlitz auf zwei Rädern erkunden möchten.

Bereits erworbene DWE-Tickets behalten über den 1. Juni hinaus acht Wochen lang ihre Gültigkeit. Für Fragen rund um Fahrpläne und Tarife stehen die Mitarbeitenden der Mobilitätszentrale am Dessauer Hauptbahnhof („Mein Takt – Servicestation“) sowie telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 899 2500 zur Verfügung. Weitere Informationen sind online abrufbar unter: www.dvv-dessau.de/verkehr/fahrplan-woerlitzer-eisenbahn.

Aktuelles

Informationen um 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Dessau-Roßlau, 21. Mai 2025 – Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) treten am 6. Juni 2025 neue Vorgaben für Stromkundinnen und -kunden in Kraft. Künftig müssen An- und Abmeldungen im Zusammenhang mit einem Umzug oder einer Änderung des Stromlieferverhältnisses innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Die beteiligten Marktpartner – darunter Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferanten – sind verpflichtet, die relevanten Daten innerhalb eines Werktags auszutauschen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) koordiniert die bundesweite Umsetzung dieser Vorgaben.

Aufgrund der Gesetzesänderung ergeben sich für Verbraucherinnen und Verbraucher neue Anforderungen bei Umzugsmeldungen und Lieferantenwechsel. Die Stadtwerke Dessau haben sich intensiv mit den neuen Vorgaben beschäftigt und stellen derzeit ihre Prozesse sowie IT-Systeme entsprechend um, um einen reibungslosen Ablauf für ihre Kundinnen und Kunden sicherzustellen. Gaslieferverträge sind von der Neuregelung nicht betroffen; hier ist eine vergleichbare Umsetzung ab April 2026 vorgesehen. „Die neuen gesetzlichen Vorgaben bringen tiefgreifende Änderungen mit sich. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden aktiv bei der Umstellung – mit umfassenden Informationen auf unserer Webseite und individueller Beratung in unseren Kundencentern“, sagt Sirko Wimmer, Fachbereichsleiter Kundenservice bei den Stadtwerken Dessau.

Ab dem 6. Juni 2025 ist eine rückwirkende An- oder Abmeldung nicht mehr möglich. Wer umzieht, muss sich daher innerhalb von 24 Stunden nach dem Aus- und/oder Einzug bei den Stadtwerken an- bzw. abmelden. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Energienutzer verpflichtet, sich vor Beginn der Stromlieferung ordnungsgemäß anzumelden. Die Bundesnetzagentur erlaubt künftig keine rückwirkenden Eintragungen mehr. Die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen. Um eine reibungslose Versorgung sicherzustellen oder unnötige Kosten zu vermeiden, empfehlen die Stadtwerke Dessau, den Umzug möglichst frühzeitig – idealerweise 14 Tage vor dem Termin – mitzuteilen. Wird ein Auszug nicht fristgerecht gemeldet, besteht das Risiko, dass der bisherige Bewohner oder Vermieter weiterhin für die entstehenden Kosten aufkommen muss. Eine rechtzeitige Meldung hat zudem den Vorteil, dass der bisherige Stadtwerke-Tarif beim Umzug übernommen und eine automatische Zuordnung zur Grundversorgung vermieden werden kann.

Ein zentrales Element der neuen Meldeprozesse ist die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Diese elfstellige Nummer identifiziert jede Verbrauchsstelle eindeutig und ist ab dem 6. Juni 2025 zwingend erforderlich für jede An-, Ab- oder Ummeldung eines Stromvertrags. Die MaLo-ID ist in der Regel auf der Vertragsbestätigung oder Jahresabrechnung zu finden und dient der eindeutigen Zuordnung der Lieferstellen im deutschen Energiemarkt. Die Stadtwerke Dessau empfehlen insbesondere bei Wohnungswechsel, den Zählerstand sowie das Übergabedatum bei der Schlüsselübergabe zu dokumentieren und das Übergabeprotokoll innerhalb von 14 Tagen einzureichen. Sollte ein Umzug erst nachträglich gemeldet werden, ist die Versorgung auch weiterhin gesichert – in diesem Fall erfolgt sie übergangsweise über die Ersatz- oder Grundversorgung, die in der Regel jedoch teurer ist.

Die Stadtwerke Dessau stehen ihren Kundinnen und Kunden bei allen Fragen zur Umzugsmeldung und den neuen gesetzlichen Vorgaben unterstützend zur Seite – persönlich in den Kundencentern in der Zerbster Straße 2a/b in Dessau, in der Hauptstraße 140 in Roßlau und am Markt 1 in Aken, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 899 1500 oder per E-Mail an kundenservice@dvv-dessau.de.

Aktuelles

Kanalreinigung unter Straßenbahngleisen

Dessau-Roßlau, 12. Mai 2025 – Die Stadtwerke Dessau reinigen in den Nächten vom 19.05. bis voraussichtlich 23.05.2025 den Abwasserkanal in der Heidestraße auf dem Abschnitt zwischen Ackerstraße und Am Leipziger Tor. Da der Abwasserkanal unter dem Gleisbett der Straßenbahn verläuft, können diese Arbeiten nur außerhalb des Fahrbetriebs während der Nachtstunden jeweils zwischen 21.00 Uhr bis 04.00 Uhr erfolgen. Die Maßnahme dient der langfristigen Entsorgungssicherheit und umfasst neben der Reinigung auch die Kontrolle mittels Kamerabefahrung.

Aufgrund der eingesetzten Reinigungstechnik lässt sich eine Geräuschentwicklung nicht vermeiden, beschränkt sich aber auf das notwendige Mindestmaß. Die Stadtwerke bitten die Anwohner um Verständnis und die Verkehrsteilnehmer im Bereich der Wanderbaustelle um entsprechende Aufmerksamkeit.

Aktuelles

Erläuterung zu aktualisierten Jahresrechnungen

Liebe Kundinnen und Kunden,

im Rahmen der Energiepreisbremsen haben Sie bereits oder werden Sie in den kommenden Tagen aktualisierte Jahresabrechnungen erhalten (Rechnungskorrekturen). In diesem Zuge erhalten Sie von uns 2 Rechnungen: eine für den Abrechnungszeitraum 2023 und eine für den Abrechnungszeitraum 2024.

Bitte beachten Sie NUR die Rechnung, die den aktuellen bzw. jüngsten Abrechnungszeitraum aufweist. Diese enthält die verrechneten Forderungen bzw. Guthaben, die für Sie gelten. Die Rechnung, die einen älteren Abrechnungszeitraum enthält, dient lediglich für Sie zur Information und Ablage.

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass bereits Ihr aktueller Abschlag in der Rechnung einbezogen wurde. Somit wird die Nachzahlung (Korrektur) mit dem Abschlag verrechnet und der Gesamtbetrag wird als Forderung in der Rechnung ausgewiesen und fällig.

In den folgenden Bildern haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst und markiert:

Älterer Abrechnungszeitraum auf einer Beispielrechnung
Jüngster Abrechnungszeitraum auf einer Beispielrechnung
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Wir hoffen, dass dies die Rechnungen für Sie verständlicher macht. Sollten weiterhin Fragen bestehen, wenden Sie sich gern unseren Kundenservice: telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 899 1500, per E-Mail an kundenservice@dvv-dessau.de oder persönlich in den Kundencentern in der Zerbster Straße 2a/b in Dessau, in der Hauptstraße 140 in Roßlau und am Markt 1 in Aken.

Wir wissen, dass die aktualisierten Rechnungen erklärungsbedürftig sind.  Um unseren Kunden diese individuell erläutern zu können, wird es im Kundenservice voraussichtlich zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis und Geduld bei der Bearbeitung.

Hinweis: Aufgrund vermehrter Anfragen rund um die aktuellen Rechnungskorrekturen ist unsere telefonische Erreichbarkeit an der Servicehotline derzeit leider eingeschränkt. Wir bitten Sie um Verständnis und empfehlen Ihnen, bei Anliegen auch unsere Online-Services oder das Kontaktformular zu nutzen. Vielen Dank für Ihre Geduld!

FAQs zu aktualisierten Jahresrechnungen

Warum bekomme ich eine korrigierte Abrechnung?

Die Energiepreisbremse wurde rückwirkend zum 1. Januar 2023 eingeführt, um Verbraucher zu entlasten. Die Stadtwerke haben nach dem Beschluss der Preisbremsen intensiv daran gearbeitet, diese Entlastungen gemäß den komplexen gesetzlichen Vorgaben schnellstmöglich an Sie weiterzugeben. So haben wir bereits ab März 2023 (rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023) Ihren Abschlag pauschal auf das Niveau der Preisbremsen reduziert. Aufgrund der Dringlichkeit und Geschwindigkeit, mit der die Bundesregierung die Preisbremsengesetze vorbereitet hat, gab es für zahlreiche Aspekte zunächst keine klaren Regelungen. Im Zuge der Umsetzung wurden die gesetzlichen Vorgaben sowie die FAQs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mehrfach angepasst, was unterschiedliche Interpretationsspielräume für die praktische Umsetzung mit sich brachte. Diese Änderungen machten eine umfassende Überprüfung aller Abrechnungen sowie einzelne Rechnungskorrekturen für das Jahr 2023 erforderlich, um die Entlastungen korrekt und transparent abzuwickeln.

Im Rahmen der finalen Abstimmung mit den staatlichen Stellen musste der Prognosewert zur Ermittlung der Entlastung angepasst werden. Je nach Situation ergibt sich daraus eine nachträgliche Gutschrift oder – in einigen Fällen – eine Nachforderung. In beiden Fällen sind wir gesetzlich verpflichtet, diese Beträge auszugleichen.

Zudem wurden neu installierte Anlagen wie z. B. PV-Anlagen, Wärmepumpen oder Wallboxen nachgepflegt. Je nach Art der Anlage haben sie einen mindernden oder steigernden Effekt auf den Prognosewert und damit auf den Anspruch auf Entlastung gemäß den Preisbremsengesetzen für Strom und Wärme.

Bekommen alle Kunden eine Rechnungskorrektur?

Nein, nicht alle Strom-, Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden erhalten automatisch eine aktualisierte Jahresabrechnung. Nur Kundinnen und Kunden, bei denen der Prognosewert zur Ermittlung des Entlastungsbetrags angepasst werden musste, erhalten eine aktualisierte Jahresabrechnung für das Jahr 2023.

Wo sehe ich den geänderten Prognosewert?

Den Prognosewert sehen Sie auf der 2. Seite unter dem Block „Hinweise zur Entlastung durch das Strompreisbremsengesetz“.

Gibt es noch andere Gründe zur Korrektur?

Ja, die gibt es. Neben den Prognosewerten hat sich im Rahmen einer Gesetzesänderung zum 1. August 2023 für Kunden mit HT/NT-Zähler der Referenzpreis geändert. Für Zeiten im Hochtarif wurde der Strompreis bei 40 Cent je kWh (brutto) gedeckelt, für Zeiten im Niedertarif bei 28 Cent je kWh (brutto). Diese Anpassung wurde im Rahmen der Korrekturen für betroffene Kunden berücksichtigt.

Warum erhalte ich eine oder mehrere Korrekturrechnungen?

Sie erhalten für jedes Jahr eine separate Korrekturrechnung. Eine Rechnung zeigt die Korrektur für das Jahr 2023, die andere ist für das Jahr 2024. Die ältere Rechnung dient lediglich der Dokumentation.

Welche Rechnung ist für mich wichtig?

Nur die Rechnung mit dem jüngsten Abrechnungszeitraum (also die aktuellere Rechnung) ist für Zahlung oder Rückerstattung relevant.

Wie wird die Energiepreisbremse bzw. Entlastung grundsätzlich berechnet?

Die Energiepreisbremse basiert auf einer sogenannten Basisverbrauchsmenge, die uns vom zuständigen Netzbetreiber übermittelt wurde. Diese orientiert sich an Ihrem historischen Verbrauch – beim Strom ist der Stand zum 1. Januar 2023 maßgeblich, beim Gas der 1. September 2022. Für 80 % dieser Menge gilt ein staatlich festgelegter Preisdeckel – 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom. Nur wenn Ihr tatsächlicher Vertragspreis darüber liegt, greift die Entlastung für diese Menge.

Was ist der Posten „Sonstige Forderungen“ auf meiner Rechnung?

Sonstige Forderungen entstehen, weil mit der Stornierung einer Rechnung eventuell ausgezahlte Guthaben wieder als Forderung gestellt oder bereits beglichene Forderungen reaktiviert werden. Die Posten der „Sonstigen Forderungen“ werden mit den dafür geleisteten Zahlungen verrechnet. Das bedeutet, sobald Sie eine Zahlung leisten, wird diese direkt auf die entsprechenden Forderungen angerechnet, um die offenen Beträge auszugleichen.

Diese Forderungen erscheinen, um die finanziellen Transaktionen korrekt abzubilden. Wenn eine Rechnung storniert wird, müssen wir sicherstellen, dass alle Zahlungen und Guthaben ordnungsgemäß erfasst werden. Daher werden die entsprechenden Beträge als „Sonstige Forderungen“ aufgeführt.

Was passiert mit meinem bestehenden Guthaben oder offenen Beträgen?

Ihr bestehendes Guthaben oder offene Forderungen sind in der aktualisierten Rechnung bereits berücksichtigt.

Welchen Betrag muss ich nachzahlen?

Den konkreten Ausgleichsbetrag entnehmen Sie bitte der Korrekturrechnung mit dem aktuellen Abrechnungszeitraum.

Warum wurde mein aktueller Abschlag in der Rechnung berücksichtigt?

Bitte prüfen Sie die Rechnung mit dem aktuellen Abrechnungszeitraum. Ist dort eine Forderung ausgewiesen, wird diese fällig und sollte fristgerecht bezahlt werden. Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir den Betrag von ihrem Konto ab.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice: telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 899 1500, per E-Mail an kundenservice@dvv-dessau.de oder persönlich in unseren Kundencentern in der Zerbster Straße 2a/b in Dessau, in der Hauptstraße 140 in Roßlau oder am Markt 1 in Aken.

Geänderte Öffnungszeiten im Kundencenter Zerbster Straße

Liebe Kundinnen und Kunden,

aufgrund des erhöhten Beratungsaufkommens im Zusammenhang mit Rechnungskorrekturen im Rahmen der Energiepreisbremsen erweitern wir bis auf Weiteres die Öffnungszeiten unseres Kundencenters in der Zerbster Straße 2a/b. So möchten wir sicherstellen, dass wir Ihre Anliegen und Anfragen bestmöglich bearbeiten können.

Die neuen Öffnungszeiten sind bis auf Weiteres:

  • Montag: 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 15:00 Uhr

Die Kundenbüros in Roßlau und Aken bleiben unverändert zu den bekannten Zeiten geöffnet. Darüber hinaus stehen Ihnen weiterhin die digitalen und telefonischen Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Die Servicehotline bleibt wie gewohnt erreichbar, zudem können Anliegen bequem per E-Mail an kundenservice@dvv-dessau.de gesendet werden.

Für noch mehr Flexibilität bietet das Online-Kundenportal der Stadtwerke zahlreiche Services, darunter die Zählerstandsmeldung, die Einsicht in Verträge und Rechnungen sowie die Möglichkeit, Umzüge bequem mitzuteilen.

Wir danken Ihnen für ihr Verständnis.

Aktuelles

DESWA führt Rohrnetzspülungen durch vom 22.04.-09.05.2025

Liebe Kundinnen und Kunden,

die Dessauer Wasser- und Abwasser GmbH gibt die Durchführung von einer technisch unterstützten Rohrnetzspülung in nachfolgenden Ortsteilen und Straßen in Dessau-Roßlau bekannt:

Dienstag 22.04.-23.04.2025; ca. 20:00 bis 05:00 Uhr (Nachtschicht)
Dessau: Nordweg, Großring, Damaschkestraße
Dessau: Mittelring, Querweg
Dessau: Fröbelstraße, Augustenstraße, Südstraße
Dessau: Augustenstraße

Mittwoch 23.04.-24.04.2025; ca. 20:00 bis 05:00 Uhr (Nachtschicht)
Dessau: Südstraße, Heinz-Steyer-Ring, Werner-Seelenbinder-Ring
Dessau: Augustenstraße, Heidestraße
Dessau: Augustenstraße, Lorkstraße

Donnerstag 24.04.-25.04.2025; ca. 20:00 bis 05:00 Uhr (Nachtschicht)
Dessau: Heidestraße, Hermann-Heller-Straße, Linzer Straße
Dessau: Salzburger Straße, Tiroler Straße, Linzer Straße, Peterholzstraße
Dessau: Heidestraße, Wiener Straße, Grazer Straße, Linzer Straße, Paul-Fiedler-Straße, Rudi-Richter-Straße, Klagenfurter Straße
Dessau: Heidestraße, Innsbrucker Straße, Arlberger Straße, Wiener Straße

Montag 28.04.-29.04.2025; ca. 20:00 bis 05:00 Uhr (Nachtschicht)
Dessau: Heidestraße, Klughardtstraße, Thomas-Müntzer-Straße, Eyserbeckstraße
Dessau: Heidestraße, Grenzstraße

Dienstag 29.04.-30.04.2025; ca. 20:00 bis 05:00 Uhr (Nachtschicht)
Dessau: Heidestraße, Erich-Köckert-Straße, Kabelweg
Dessau: Heidestraße, Bernhard-Heese-Straße, Gustav-Jeuthe-Straße, Wäschkestraße, Wirthstraße, Eike-von-Repgowe-Straße, Dr.-Gustav-Hoch-Straße

Montag 05.05.-06.05.2025; ca. 20:00 bis 05:00 Uhr (Nachtschicht)
Dessau: Kabelweg, Kochstedter Kreisstraße
Dessau: Schlagbreite, Dünnhauptstraße
Dessau: Seelmannstraße, Reichardtstraße
Dessau: Polysiusstraße

Dienstag 06.05.-07.05.2025; ca. 20:00 bis 05:00 Uhr (Nachtschicht)
Dessau: Schlagbreite, Zunftstraße, Bauhüttenstraße, Gildeweg
Dessau: Industriestraße
Dessau: Daheimstraße, Lutherstraße, Lutherplatz, Thomas-Müntzer-Straße
Dessau: Heidestraße, Huttenstraße, Bernburger Straße, Hallesche Straße, Gutenbergstraße

Mittwoch 07.05.-08.05.2025; ca. 20:00 bis 05:00 Uhr (Nachtschicht)
Dessau: Wasserwerkstraße, Heidestraße
Dessau: Ackerstraße, Törtener Straße, Neuendorfstraße
Dessau: Franzstraße, Am Leipziger Tor, Turmstraße, Bauhofstraße, Stenesche Straße

Donnerstag 08.05.-09.05.2025; ca. 20:00 bis 05:00 Uhr (Nachtschicht)
Dessau: Turmstraße, Helmut-Kohl-Straße, Wasserwerkstraße
Dessau: Am Pollingpark, Tornauer Straße, Radegaster Straße, Hinsdorfer Straße, Pestalozzistraße, Franzstraße, Friedhofstraße
Dessau: Daheimstraße, Jeßnitzer Straße, Lutzmannstraße, Raguhner Straße, Johann-Meier-Straße, An der Fine

 

Die Spülungen dienen der Rohrnetzpflege und sind notwendig, um lockere Ablagerungen von Eisenverbindungen aus dem Rohrnetz auszutragen. Die Spülung je Straße dauert maximal 60 Minuten.

Wichtige Informationen für Anwohner: Während der Spülungen kann es zu Versorgungsausfällen, Druckschwankungen und vorübergehender Trübung des Trinkwassers kommen. Wir empfehlen Ihnen, in der o.g. Zeit von der Trinkwasserentnahme, einschließlich WC-Spülungen, abzusehen. Bitte bevorraten Sie sich daher für den o.g. Zeitraum ausreichend mit Trinkwasser. Druckabhängige Geräte (Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Gas- und Elektrothermen) sollten während der benannten Zeit nicht eingeschaltet sein.

Der Wasserzufluss kann ohne vorherige Anzeige wieder eintreten bzw. erneut aussetzen. Bei einer Trübung des Wassers, die hygienisch unbedenklich ist, bitten wir Sie, nach Abschluss der Spülungen etwas Wasser ablaufen zu lassen.

Die Wasser-Saug-Spülung wird durch die Firma NED Water TEC GmbH ausgeführt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für Fragen und Informationen steht die DESWA unter 0340/8992432 gern zur Verfügung.

Aktuelles

Informationen zum April-Abschlag (Rechnungskorrekturen für Strom- und Gaskunden)

Anpassungen im Rahmen der Energiepreisbremsen: Stadtwerke Dessau versenden aktualisierte Abrechnungen an Strom- und Gaskunden

Im Rahmen der gesetzlichen Energiepreisbremse hatten die Stadtwerke Dessau ab Februar 2025 aktualisierte Jahresabrechnungen für das Jahr 2023 an ihre Fernwärmekunden versendet. Nun soll zeitnah der Versand an die Strom- und Gaskunden erfolgen. Diese Rechnungskorrekturen erfolgen im Zuge der gesetzlichen Energiepreisbremse, die von der Bundesregierung Ende 2022 eingeführt wurde. Ziel der Maßnahme war es, Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts der steigenden Energiepreise zu entlasten und die hohen Energiekosten für das Jahr 2023 zu deckeln.

Zur korrekten Abwicklung der Korrekturen werden Abschlagsabbuchungen vom 11. bis 30. April 2025 gestoppt. Die Abschläge für den Monat April werden daher verzögert ab dem 1. Mai 2025 von den Bankkonten der Kundinnen und Kunden abgebucht.

Kundinnen und Kunden, die von einer Rechnungskorrektur betroffen sind, erhalten in den kommenden Wochen ihre aktualisierte Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2023. In einigen Fällen können sich dadurch Guthaben, Nachzahlungen oder geringfügige Anpassungen ergeben.

Für Fragen oder Unterstützung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Dessau gerne zur Verfügung. Betroffene Kundinnen und Kunden können sich telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 899 1500, per E-Mail an kundenservice@dvv-dessau.de oder persönlich in den Kundencentern in der Zerbster Straße 2a/b in Dessau, in der Hauptstraße 140 in Roßlau und am Markt 1 in Aken melden. Um die aktualisierten Rechnungen individuell erläutern zu können, wird es im Kundenservice voraussichtlich zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis und Geduld bei der Bearbeitung.

Bauarbeiten zur Straßenerneuerung in Großkühnau ab Anfang April

Dessau-Roßlau, 28. März 2025 – Die Stadtwerke Dessau führen ab Anfang April in enger Abstimmung mit dem Tiefbauamt Sanierungsarbeiten an mehreren Straßenoberflächen in Großkühnau durch. Ziel der Maßnahmen ist die nachhaltige Verbesserung der Straßensubstanz durch den Einbau einer Asphalt-Tragdeckschicht (ATDS).

Betroffen sind die Erlenbuschstraße, die Rietzmecker Straße und die Rösickestraße. Die Arbeiten erfolgen gestaffelt. In der Erlenbuschstraße und der Rietzmecker Straße beginnt der Einbau der Asphalt-Tragdeckschicht Anfang April. Die Fertigstellung ist für Ende April (Erlenbuschstraße) bzw. Ende Mai (Rietzmecker Straße) geplant. In der Rösickestraße erneuern die Stadtwerke Dessau zunächst die Trinkwasserleitung samt Hausanschlüssen. Anschließend beginnt ab Mitte Mai die Asphaltierung. Die Arbeiten sollen bis Mitte August abgeschlossen sein.

Während der Bauarbeiten kann es zu temporären Verkehrseinschränkungen kommen. Der Busverkehr im Bereich Großkühnau bleibt jedoch unbeeinträchtigt. Die Stadtwerke Dessau und das Tiefbauamt bitten um Verständnis für mögliche Unannehmlichkeiten.

Geänderte Öffnungszeiten im Kundencenter Zerbster Straße

Liebe Kunden,

aus organisatorischen Gründen passen wir die Öffnungszeiten unseres Kundencenters in der Zerbster Straße 2a/b bis auf Weiteres an. Der Mittwoch bleibt geschlossen und wird zur effizienteren Bearbeitung von Kundenanliegen und -anfragen genutzt.

Die neuen Öffnungszeiten sind bis auf Weiteres:

  • Montag: 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Die Kundenbüros in Roßlau und Aken bleiben unverändert zu den bekannten Zeiten geöffnet. Darüber hinaus stehen Ihnen weiterhin die digitalen und telefonischen Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Die Servicehotline bleibt wie gewohnt erreichbar, zudem können Anliegen bequem per E-Mail an kundenservice@dvv-dessau.de gesendet werden.

Für noch mehr Flexibilität bietet das Online-Kundenportal der Stadtwerke zahlreiche Services, darunter die Zählerstandsmeldung, die Einsicht in Verträge und Rechnungen sowie die Möglichkeit, Umzüge bequem mitzuteilen.

Wir danken Ihnen für ihr Verständnis.