Die Stadtwerke Dessau weisen ihre Kundinnen und Kunden auf eine wichtige gesetzliche Änderung im Zahlungsverkehr hin: Ab dem 9. Oktober 2025 gilt eine neue EU-Verordnung (EU 2024/886) für SEPA-Überweisungen. Damit wird die sogenannte Empfängerprüfung (Verification of Payee / VoP) verpflichtend eingeführt. Ziel ist es, mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr zu schaffen und fehlerhafte oder betrügerische Überweisungen zu vermeiden.
Damit Ihre Zahlungen an die Stadtwerke Dessau problemlos ankommen, achten Sie bitte ab dem 9. Oktober 2025 stets auf die korrekte Schreibweise des Empfängernamens und die passende IBAN.
Was bedeutet die Empfängerprüfung?
Bevor eine SEPA- oder Echtzeitüberweisung ausgeführt wird, gleicht Ihre Bank künftig den angegebenen Empfängernamen und die IBAN mit den Daten der Empfängerbank ab („IBAN-Name-Check“).
Mögliche Rückmeldungen:
- ✔ Name stimmt überein
- ❔ Name stimmt fast überein (korrekter Name wird angezeigt)
- ⛔ Name stimmt nicht überein (keine Rückmeldung zum korrekten Namen)
- ℹ️ Prüfung nicht möglich (z. B. technisches Problem)
Wichtig: Ihre Überweisung kann unabhängig vom Prüfergebnis ausgeführt werden. Sie werden jedoch auf mögliche Risiken hingewiesen und sollten prüfen, ob Sie den Zahlungsauftrag stornieren und ggf. mit geänderten Daten neu einreichen.
Worauf sollten Sie achten?
- Verwenden Sie immer den exakten Namen, wie er auf der Rechnung angegeben ist.
- Achten Sie auf korrekte Schreibweise – auch kleine Abweichungen können zu Hinweisen führen.
- Bei Warnmeldungen prüfen Sie die Angaben bitte erneut, bevor Sie die Überweisung freigeben.
Stadtwerke-Konten – bitte diese Namen verwenden
Damit Ihre Zahlungen an uns reibungslos ausgeführt werden, nutzen Sie bitte folgende offiziellen Empfängernamen:
- Dessauer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH – DVV – Stadtwerke
- Dessauer Stromversorgung GmbH (z. B. für die Stromrechnung)
- Dessauer Wasser- und Abwasser GmbH (z. B. für die Wasser/ Abwasser sowie Regenwasserrechnung)
- Gasversorgung Dessau GmbH
- Fernwärmeversorgungs-GmbH Dessau
- Dessauer Verkehrs GmbH
- Dessauer Verkehrs- und Eisenbahngesellschaft mbH
- Flugplatz Dessau GmbH
- Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau
- Dessauer City Kabel GmbH
Gut zu wissen
- Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts zu veranlassen.
- Wir empfehlen Ihnen, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um Aufwände und Prüfungen zu vermeiden.
- Für Geschäftskunden gilt: Bei Sammelüberweisungen kann die Empfängerprüfung auf Wunsch deaktiviert werden.
