Wärmeversorgung der Zukunft

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung bietet Orientierung für die zukünftige Wärmeversorgung unserer Stadt. Sie zeigt auf, welche Möglichkeiten für die Wärmeversorgung von Gebäuden bestehen und wie vorhandene Infrastrukturen weiterentwickelt werden können.

Gemeinsam die Wärmeversorgung von morgen planen

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung werden verschiedene Optionen für die zukünftige Wärmeversorgung betrachtet. Dazu gehören erneuerbare Energien, Wärmenetze sowie weitere technische Lösungen. So entsteht eine Grundlage für langfristige Entscheidungen in der Wärmeversorgung.

Informieren Sie sich über die kommunale Wärmeplanung und ihre Rolle für die zukünftige Entwicklung unserer Stadt.

Was ist kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung für Dessau-Roßlau

Das Gesetz

Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes sind Städte und Gemeinden verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Ziel ist es, Entwicklungspfade für die zukünftige Wärmeversorgung aufzuzeigen und den Einsatz erneuerbarer Energien sowie weiterer geeigneter Wärmequellen stärker zu berücksichtigen. Städte mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis Mitte 2028 vorlegen.

Stadt Dessau-Roßlau

Die Stadt Dessau-Roßlau und die Stadtwerke Dessau arbeiten derzeit gemeinsam an der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) sowie am Transformationsplan für das Fernwärmenetz. Ziel ist es, Perspektiven für die zukünftige Wärmeversorgung von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäuden zu entwickeln. Gleichzeitig sollen die Planungen eine Grundlage für die Weiterentwicklung und den Ausbau der Wärmeinfrastruktur in Dessau-Roßlau schaffen.

Der Wärmeplan

Mit dem Wärmeplan erhalten Bürgerinnen und Bürger zukünftig Informationen zu den möglichen Wärmeversorgungsoptionen in den verschiedenen Gebieten der Stadt. Zudem zeigt der Wärmeplan auf, welche Technologien und Versorgungsformen unter den jeweiligen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden können.

Die Stadtwerke Dessau beraten hierzu und bieten Lösungen entsprechend den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an.

Haus-Baukonzept mit Architektenplan

Schritte in der kommunalen Wärmeplanung

5 Elemente zur Wärmeplanung

Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans erfolgt in mehreren Schritten. In der bereits abgeschlossenen Eignungsprüfung wurden die Stadtgebiete in Dessau-Roßlau hinsichtlich ihres potenziellen Wärmebedarfs sowie möglicher Wärmeversorgungsoptionen untersucht. Für Gebiete, in denen eine Versorgung über ein Wärmenetz grundsätzlich möglich erscheint, werden die Ergebnisse im weiteren Planungsprozess berücksichtigt.

Schritte in der kommunalen Wärmeplanung

Bestandsanalyse:

In diesem Schritt erfolgt die Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs sowie der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Dabei werden umfassende Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen, den Baualtersklassen sowie zur Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern ermittelt. Zudem wird die Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude analysiert.

Potenzialanalyse:

Hierbei erfolgt die Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentliche Liegenschaften. Dabei werden auch die lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien sowie Abwärmepotenziale erhoben.

Aufstellung Zielszenario:

In diesem Schritt wird ein Szenario entwickelt, das mögliche Entwicklungspfade für die zukünftige Wärmeversorgung betrachtet. Dabei orientiert sich die Planung am Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2050. Zudem wird ein Zwischenziel für 2030 festgelegt.

Wärmewendestrategie:

Schließlich erfolgt die Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans. Dieser beinhaltet ausgearbeitete Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten sowie einen Zeitplan für die nächsten Jahre. Darüber hinaus wird eine Beschreibung möglicher Maßnahmen zur Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur bereitgestellt.

Fernwärme als zukunftsweisender Energieträger

Aufteilung der Stadtteile in 3 Gebiete

Fernwärme spielt eine wichtige Rolle für die zukünftige Wärmeversorgung unserer Stadt. Als Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung wird die Rolle der Fernwärme für die zukünftige Wärmeversorgung betrachtet. Im Rahmen der Eignungsprüfung wurde in sämtlichen Stadtbezirken von Dessau-Roßlau individuell geprüft,

a) welcher Wärmebedarf voraussichtlich vorliegt und
b) inwiefern sich zukünftig Wärmenetze eignen würden.

Anhand dieser Kriterien wurden die Stadtteile in drei Kategorien aufgeteilt.

3 Kategorien

Wärmenetzgebiet: Hier ist bereits das Fernwärmenetz vorhanden. Die genaue Wärmeplanung mit allen Kosten kann erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung dargestellt werden.

Prüfgebiet: Hier wird untersucht, ob sich eine Nachrüstung von Wärmetrassen bis 2045 technisch und wirtschaftlich eignet.

Gebiet mit verkürzter Wärmeplanung: Eine Versorgung mit Fern- oder Nahwärme erscheint nach aktuellem Stand voraussichtlich nicht wirtschaftlich. Daher werden für diese Gebiete weiterhin dezentrale Versorgungslösungen betrachtet.

Ausbaunetz Fernwärmenetz Dessau-Roßlau

Fernwärme-Transformationsplan

Parallel zur kommunalen Wärmeplanung haben die Stadtwerke Dessau einen Transformationsplan für das Fernwärmenetz in Dessau-Roßlau erarbeitet. Er zeigt auf, wie die Fernwärmeversorgung Schritt für Schritt mit Blick auf das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 weiterentwickelt werden kann.

Der Transformationsplan bildet die Grundlage für die langfristige Modernisierung des Wärmenetzes. Im Rahmen der Planung wurden zunächst der aktuelle Zustand des Fernwärmenetzes sowie die bestehende Wärmeversorgung umfassend analysiert. Darauf aufbauend wurden die Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme untersucht und ein Zielbild für die zukünftige Wärmeversorgung entwickelt.

Auf dieser Basis definiert der Transformationsplan konkrete Maßnahmen, technische Entwicklungsschritte und zeitliche Meilensteine. Gleichzeitig werden die erforderlichen Ressourcen und Investitionen für die schrittweise Umsetzung dargestellt.

Der Transformationsplan ist damit ein strategischer Fahrplan für die zukünftige Fernwärmeversorgung in Dessau-Roßlau.

Hier können Sie sich die Ergebnisse des Fernwärme Transformationsplans anschauen:

Schlüsseltechnologie: Kraft-Wärme Kopplung

Technologie

Bereits heute wird unsere Fernwärme vor Ort erzeugt, und zwar dank der Kraft-Wärme-Kopplung in unserem eigenen Kraftwerk, das zusätzlich mit einem Wärmespeicher und Elektroerhitzern ausgestattet ist. Dadurch erfüllt unsere Fernwärme bereits jetzt die geltenden gesetzlichen Anforderungen.

Zukünftig werden wir verstärkt auf regenerative Energiequellen setzen und unser Fernwärmenetz in den Gebieten weiter ausbauen, in denen dies sowohl wirtschaftlich als auch technisch realisierbar ist. Bei der Entscheidung, welche Stadtviertel zukünftig mit Nah- oder Fernwärme versorgt werden können, spielt daher die Einwohnerdichte eine zentrale Rolle.

Hausbesitzer-Symbol

Informationen für Hausbesitzer

Aus den Vorgaben der Bundesregierung ergeben sich für Hausbesitzer viele Fragen zur Gebäudesanierung oder Heizungsumrüstung. Der Wärmeplan wird künftig dabei helfen, diese Fragen umfassend zu beantworten. Daher empfehlen wir allen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, nicht übereilt zu handeln, sondern die kommenden Informationen zum Wärmeplan in Dessau-Roßlau abzuwarten.

In der Zwischenzeit ist es ratsam, das Beratungsangebot der Stadtwerke zu nutzen. Hierbei können auch Fragen zu unseren Heizungskonzepten sowie zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) besprochen werden. Auf diese Weise erhalten Sie Unterstützung und Orientierung bei Fragen rund um die zukünftige Wärmeversorgung Ihres Gebäudes.

Ihre Ansprechpartner

Wir beraten Sie zu ihren individuellen Wärmelösungen gern – sprechen Sie uns an! Gerne per Mail oder telefonisch:

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Christian Gärtner
T: 0340 899 1536
F: 0340 899 1092
» E-Mail
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Lars Ries
T: 0340 899 1505
F: 0340 899 1092
» E-Mail

Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung

FAQ

Was ist kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung bezieht sich auf den Prozess, bei dem Städte und Gemeinden Strategien für ihre zukünftige Wärmeversorgung entwickeln. Dies umfasst unter anderem Maßnahmen wie die Förderung erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden sowie die Entwicklung und den Ausbau von Wärmenetzen.

Warum ist kommunale Wärmeplanung wichtig?

Die kommunale Wärmeplanung ist von großer Bedeutung für die langfristige Gestaltung der örtlichen Wärmeversorgung. Sie unterstützt Städte und Gemeinden dabei, den künftigen Wärmebedarf zu analysieren und mögliche Entwicklungspfade für die Wärmeversorgung aufzuzeigen. Dies umfasst unter anderem die Berücksichtigung erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden sowie die Entwicklung und den Ausbau von Wärmenetzen.

Was besagt das Wärmeplanungsgesetzes?

Wärmeplanungsgesetz

Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und flächendeckende Einführung der Wärmeplanung. Ziel ist es, die Erzeugung und Bereitstellung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf die Nutzung erneuerbarer Energien sowie unvermeidbarer Abwärme umzustellen. Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Für kleinere Gemeindegebiete mit bis zu 100.000 Einwohnern hingegen ist dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Dabei gilt für die Einwohnerzahl der Stichtag 1. Januar 2024.

Wärmenetze

Ab dem 1. März 2025 müssen neue Wärmenetze zudem zu einem Anteil von mindestens 65 Prozent der jährlichen Nettowärmeerzeugung mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme, oder einer Kombination beider Quellen, gespeist werden. Darüber hinaus müssen ab dem 1. Januar 2030 bestehende Wärmenetze mindestens zu 30 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Zum 1. Januar 2040 muss dieser Anteil in allen Wärmenetzen sogar mindestens 80 Prozent betragen.

Wärmenetzbetreiber

Zusätzlich werden alle Wärmenetzbetreiber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan vorzulegen. Die Anforderungen an diese Pläne sind in Anlage 3 des Wärmeplanungsgesetzes detailliert dargelegt.

Zudem gelten die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, die in ein Wärmenetz eingespeist wird, sowie von Wärmenetzen gemäß Wärmeplanungsgesetz als im überragenden öffentlichen Interesse liegend.

Wie läuft eine Wärmeplanung ab?

Bei der Wärmeplanung müssen stets zwei grundsätzliche Fragen beantwortet werden:

Erstens, wie viel Wärme wird aktuell vor Ort gebraucht (Bestandsanalyse)?

Hierbei wird der Ist-Zustand dargestellt. Diese Bestandsanalyse umfasst beispielsweise die aktuellen Wärmebedarfe, die eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen sowie die relevanten Energieinfrastrukturen.

Zweitens, mit welcher Wärmequelle und Infrastruktur kann die Wärme in Zukunft bereitgestellt werden, und wie hoch ist der zukünftige Wärmebedarf (Potenzialanalyse)?

In der Potenzialanalyse wird unter anderem geprüft, welche unterschiedlichen Energiequellen perspektivisch für die Wärmeversorgung verfügbar sind. Dies kann beispielsweise die Abwärme aus lokalen Quellen oder die Nutzung erneuerbarer Energien für öffentliche Gebäude oder Wohngebiete umfassen. Auch die vorhandene und notwendige Infrastruktur ist Bestandteil der Planungen. Auf dieser Grundlage werden Zielszenarien sowie eine Umsetzungsstrategie entwickelt. Um sich verändernde Rahmenbedingungen und Lerneffekte zu berücksichtigen, ist zudem eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Wärmepläne vorgesehen.

Welche Daten sind für die Erstellung einer Wärmeplanung notwendig?

Für die Wärmeplanung sind umfangreiche Informationen über verschiedene Aspekte erforderlich, darunter:

  • Gebäudeeigenschaften: Details zu Baujahr, Gebäudetyp, Dämmstandards und Nutzung.
  • Heizstrukturen: Bestehende Heizsysteme und deren technische Eigenschaften.
  • Wärmebedarfe: Der aktuelle und zukünftige Wärmebedarf der Gebäude.
  • Bestehende Wärmenetze: Informationen über bereits vorhandene Fern- oder Nahwärmenetze.
  • Erneuerbare Energien: Verfügbarkeit und mögliche Einbindung erneuerbarer Energiequellen.
  • Potenziale von Abwärme: Nutzungsmöglichkeiten von unvermeidbarer Abwärme aus Industrieprozessen oder anderen Quellen.

Diese Informationen bilden eine wichtige Grundlage für die Bewertung zukünftiger Wärmeversorgungsoptionen sowie die Weiterentwicklung bestehender Wärmenetze.

Was ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger?

Das Ergebnis der Wärmeplanung umfasst interaktive Wärmekarten, die die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete darstellen. Eigentümerinnen und Eigentümer können sich hier informieren, welche Heizungsart sich für ihr Gebiet am ehesten eignet. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass daraus keine Pflicht für den Einbau einer bestimmten Heizungsart entsteht.

Werde ich die Wahl zwischen verschiedenen Energieträgern haben?

Ja, es ist jedoch sinnvoll, auf den kommunalen Wärmeplan zu warten, da dieser zunächst die Eignung eines Versorgungsgebietes für unterschiedliche Wärmeversorgungsoptionen beschreibt und mögliche Entwicklungspfade aufzeigt. Im Wärmeplan können Sie ablesen, ob beispielsweise in Ihrer Straße eine Verstärkung des Stromnetzes für Wärmepumpen betrachtet wird, ein (Fern-)Wärmenetz vorgesehen ist oder das Gasnetz umgerüstet werden könnte. Wenn mehrere Optionen zur Verfügung stehen, haben Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich die Wahl, auch wenn diese mit gewissen Einschränkungen verbunden sein kann. Welche Wärmelösung letztendlich umgesetzt wird, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen und der weiteren Planung vor Ort ab.

Was genau ist denn Fernwärme?

Fernwärme bedeutet, dass die für ein Haus benötigte Heizwärme nicht direkt im Gebäude, sondern zentral, beispielsweise in einem Heizkraftwerk, erzeugt wird und anschließend für viele angeschlossene Gebäude, etwa in einer Stadt, genutzt werden kann. Ein Wärmenetz transportiert dabei heißes Wasser von dem zentralen Heizwerk über unterirdische, gedämmte Rohre zu Wärmetauschern, den sogenannten Hausübergabestationen, in die einzelnen Haushalte. Diese Technik ist wartungsarm und spart zudem Platz im Haus.

Wie und wann erfahre ich, ob ich an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann?

Möglicherweise besteht im betreffenden Gebiet bereits ein Fernwärmenetz, oder es gibt Pläne, ein solches Netz neu zu bauen oder zu erweitern. Informationen hierzu können Sie dem Wärmeplan für die Stadt Dessau-Roßlau entnehmen, sobald die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. Ob und wann ein Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist, wird im Transformationsplan für das Fernwärmenetz der Stadtwerke festgelegt.

Was besagt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Ab 2045 soll die Wärmeversorgung von Gebäuden entsprechend den gesetzlichen Zielvorgaben treibhausgasneutral erfolgen. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) enthält seit dem 1. Januar 2024 Regelungen für Bestandsgebäude und Neubauten.

Seit dem 1. Januar 2024 sind beim Einbau neuer Heizungen in Neubauten, die in Neubaugebieten liegen, Heizungen zu wählen, die mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Für bestehende Gebäude sowie für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt diese 65-%-Vorgabe derzeit noch nicht, da hierfür gesonderte Fristen vorgesehen sind. Bestehende Heizungen dürfen weiterhin betrieben und auch repariert werden.

Für die Umstellung der Wärmeversorgung können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zwischen verschiedenen Heiztechnologien wählen und diese auch miteinander kombinieren.

Welche Wärmelösungen darf ich für den Umstieg nutzen?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt nicht vor, welche Heiztechnologien verwendet werden dürfen, solange nachgewiesen wird, dass die bereitgestellte Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt wird. Bei den folgenden Heizungsarten gilt diese Anforderung auch ohne gesonderten Nachweis als erfüllt, wobei auch eine Kombination dieser Technologien möglich ist:

  • der Anschluss an ein Wärmenetz
  • die elektrische Wärmepumpe
  • die Stromdirektheizung
  • die solarthermische Anlage
  • die Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse sowie Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate
  • die Wärmepumpen-Hybridheizung
  • die Solarthermie-Hybridheizung

Die einzelnen Anforderungen an die Heizungsarten sind im novellierten GEG detailliert beschrieben.

Welche Wärmelösungen bieten die Stadtwerke an?

Seit vielen Jahren arbeiten die Stadtwerke an verschiedenen Wärmelösungen, um den unterschiedlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen vor Ort gerecht zu werden. Wir bieten Ihnen verschiedene Lösungen für die Wärmeversorgung an, darunter Fernwärme, Nahwärme, Wärmepumpen sowie Erdgas für bestehende Erdgasheizungen. Weitere Informationen zu den Wärmelösungen der Stadtwerke Dessau finden Sie hier: Heizung mieten

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