Die Umsetzung der von der Politik beschlossenen Energiepreisbremsen war und ist für die Energieversorger eine enorme Kraftanstrengung. Auch die Stadtwerke Dessau arbeiten mit Hochdruck an dieser Mammutaufgabe, die jedoch bis 1. März 2023 nicht zu stemmen ist. „Alle Systeme in nur zwei Monaten anzupassen, ist technisch schlicht nicht möglich. Auf die zu knappe Frist zwischen Beschlussfassung und Umsetzung haben bereits unsere Bran-chenverbände eingehend hingewiesen“, stellt Stadtwerke-Geschäftsführer Dino Höll fest. Die Übertragung der Preisbremsen auf die verschiedenen Vertragsarten, aber auch die unter-schiedlichen Regelungen für Strom, Gas und Wärme führen zu einer kompletten Umstellung des Abrechnungssystems mit komplexem Programmieraufwand und Zeitbedarf.
„Uns ist es jedoch wichtig, die Stadtwerke-Kunden trotz des immensen technischen Aufwandes zeitnah und unbürokratisch zu entlasten“, so Stadtwerke-Geschäftsführer Dino Höll. Die Stadtwerke werden deshalb die Abschläge ab März 2023 zunächst pauschal auf das Niveau der Energiepreisbremsen reduzieren. Hierbei werden auch die Entlastungen für die Monate Januar und Februar 2023 pauschaliert berücksichtigt. In Abhängigkeit von zugrunde liegendem Jahresverbrauch und Energieart bewegt sich die Abschlagssenkung zwischen rund 30 und 40 Prozent bei Erdgas und Fernwärme sowie rund zehn Prozent bei Strom. Damit verringern sich beispielsweise im Tarif DessauErdgasKombi bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh die monatlichen Kosten um rund 81 Euro (brutto). Für ein fernwärmeversorgtes Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von rund 12.000 kWh ergibt sich eine Entlastung von rund 85 Euro (brutto) im Monat.
Anfang März 2023 werden die Kunden schriftlich informiert und erhalten ihre neuen Abschlagspläne. In der Jahresabrechnung wird dann die Entlastung noch einmal konkretisiert und an den individuellen Verbrauch angepasst. „Trotz der technischen Schwierigkeiten stellen wir somit eine umgehende Entlastung unserer Kunden sicher“, so der Geschäftsführer. „Das Kundeninteresse hat für uns absolute Priorität“, betont Dino Höll. „Dies haben wir auch bei der Soforthilfe gezeigt, für die wir bereits im Dezember in Vorleistung gegangen sind.“
Die Energiepreisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom gelten zunächst bis Jahresende und umfassen rückwirkend auch die Monate Januar und Februar. Für Verbräuche mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas- oder Fernwärmeverbrauch im Jahr beträgt der gedeckelte Arbeitspreis 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde, bei der Fernwärme 9,5 Cent (brutto) pro Kilowattstunde und beim Strom bis zu einem Verbrauch von 30.000 Kilowatt-stunden 40 Cent (brutto) pro Kilowattstunde. Dieser niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf Basis des September-Verbrauchs 2022. Für den restlichen Verbrauch ist der vertragliche vereinbarte Arbeitspreis relevant. Für Industriekunden mit höheren Jahresverbräuchen gelten separate Regelungen.
Für weitere Informationen sind die Servicemitarbeiter in den Stadtwerke-Kundencentren persönlich, telefonisch unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 899 1500 oder per E-Mail unter kundenservice@dvv-dessau.de erreichbar. Aufgrund des erhöhten Anfrageaufkommens kann es zu Wartezeiten oder Verzögerungen bei der Beantwortung von Anfragen kommen, hierfür bitten die Stadtwerke um Verständnis.