Dessau-Roßlau, 04. Februar 2025 – Ab Februar 2025 werden die Stadtwerke Dessau aktualisierte Jahresabrechnungen an ihre Strom-, Gas- und Fernwärmekunden verschicken. Diese Rechnungskorrekturen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Energiepreisbremsen, die von der Bundesregierung Ende 2022 eingeführt wurden. Ziel der Maßnahme war es, Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts der steigenden Energiepreise zu entlasten und die hohen Energiekosten für das Jahr 2023 zu deckeln.
„Nach Beschluss der Preisbremsen war es uns wichtig, die Entlastungen gemäß den komplexen gesetzlichen Vorgaben schnellstmöglich an unsere Kundinnen und Kunden weiterzugeben“, sagt Stadtwerke-Geschäftsführer Dino Höll. „Bereits ab März 2023 wurden die monatlichen Abschläge auf das Niveau der Preisbremse reduziert, rückwirkend auch für Januar und Februar 2023. Die Entlastungen wurden unseren Kundinnen und Kunden transparent in der Jahresverbrauchsabrechnung mitgeteilt“, so Höll.
Aufgrund der Geschwindigkeit, mit der die Bundesregierung die Preisbremsengesetze vorbereitet hat, gab es für zahlreiche Aspekte keine klaren Regelungen. Im Zuge der Umsetzung wurden die gesetzlichen Vorgaben sowie die FAQs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mehrfach angepasst, was unterschiedliche Interpretationsspielräume für die praktische Umsetzung mit sich brachte. Diese Änderungen machten eine umfassende Überprüfung aller Abrechnungen sowie einzelne Rechnungskorrekturen für das Jahr 2023 erforderlich, um die Entlastungen korrekt und transparent abzuwickeln. Kundinnen und Kunden, die von einer Rechnungskorrektur betroffen sind, erhalten in den kommenden Wochen ihre aktualisierte Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2023. In einigen Fällen können sich durch die Korrekturen Guthaben, Nachzahlungen oder geringfügige Anpassungen ergeben.
„Unser oberstes Ziel ist es, die Energiepreisbremse verlässlich und präzise umzusetzen“, erklärt Sirko Wimmer, Fachbereichsleiter Kundenservice und Abrechnung der Stadtwerke Dessau. „Da die gesetzlichen Vorgaben jedoch mit vielen offenen Fragen eingeführt wurden, mussten die Regelungen mehrfach angepasst werden. Infolgedessen ist es nun notwendig, die Abrechnungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass die Entlastungen korrekt weitergegeben wurden“, so Wimmer weiter.
Für Fragen oder Unterstützung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Dessau gerne zur Verfügung. Betroffene Kundinnen und Kunden können sich telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 899 1500, per E-Mail an kundenservice@dvv-dessau.de oder persönlich in den Kundencentern in der Zerbster Straße 2a/b in Dessau, in der Hauptstraße 140 in Roßlau und am Markt 1 in Aken melden.