Aktuelles

Smart Meter: Was Sie jetzt wissen sollten

intelligenter Stromzähler

Vielleicht haben Sie in den vergangenen Tagen von Mitbewerbern ein Schreiben zum Thema Smart Meter erhalten. Grundsätzlich gilt: Wenn auf Grund ihres jährlichen Energieverbrauches der Einbau eines intelligentes Messsystem (Smart Meter) vorgesehen ist, müssen Sie keinen externen Anbieter beauftragen. Der Einbau eines Smart Meter erfolgt im Rahmen des gesetzlichen Rollouts durch die DVV als ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die DVV übernimmt den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout kostenlos in ihrem Zuständigkeitsgebiet.
  • Für einen verpflichtenden Einbau müssen Sie keinen externen Messstellenbetreiber beauftragen.
  • Die Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG ist nicht an einen bestimmten Messstellenbetreiber gebunden.
  • Der Rollout erfolgt schrittweise. Wir informieren Sie, wenn der Einbau an Ihrer Messstelle vorgesehen ist.

Fragen & Antworten

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem, das den Stromverbrauch digital erfasst und die Messwerte sicher übermittelt. Damit können Stromverbrauch und Einspeisung genauer erfasst werden. Auch für die Steuerung bestimmter Verbrauchseinrichtungen, beispielsweise Wärmepumpen oder Wallboxen, spielen intelligente Messsysteme zukünftig eine wichtige Rolle. Außerdem können sie ihr Verbrauchsverhalten in unserem Kundenportal transparent nachverfolgen.

Wer baut mein Smart Meter ein?

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) übernimmt die DVV den Einbau und den Betrieb der intelligenten Messsysteme (iMSys) kostenlos im Netzgebiet der DVV.

Der Einbau erfolgt Schritt für Schritt nach den gesetzlichen Vorgaben. Wenn Ihre Messstelle zum verpflichtenden Rollout gehört, werden Sie von uns rechtzeitig über den Einbau informiert. Sie müssen dafür keinen anderen Messstellenbetreiber beauftragen.

Grundsätzlich können sich Kunden auch für einen anderen, sogenannten wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) entscheiden. Dies ist jedoch nicht erforderlich.

Entstehen durch einen anderen Messstellenbetreiber Vorteile?

Ein Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ist nicht erforderlich, um einen Smart Meter zu erhalten. Der gesetzlich vorgesehene Smart-Meter-Rollout erfolgt verpflichtend durch den zuständigen grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB). Dieser übernimmt den Einbau und Betrieb der intelligenten Messsysteme im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Für den Messstellenbetrieb ist ein Messstellenvertrag zwischen Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer erforderlich. In bestimmten Fällen kommt dieser Vertrag auch automatisch durch die Stromentnahme über den Zählpunkt zustande.

Was kostet ein Smart Meter?

Der Betrieb eines intelligenten Messsystems sowie gegebenenfalls einer Steuerungseinrichtung sind nicht kostenfrei. Für den grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten gesetzliche Preisobergrenzen für die jährlichen Kosten. Die konkrete Höhe hängt unter anderem vom Jahresverbrauch bzw. der installierten Leistung ab.

Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber ist nicht an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden. Ob Vorteile entstehen, ist vom jeweiligen Angebot des wMSB abhängig und sollte vor einem Wechsel geprüft werden!

Was hat es mit den 126 Euro nach § 14a EnWG auf sich?

Für bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, zum Beispiel Wärmepumpen oder Wallboxen, sieht § 14a EnWG eine Reduzierung der Netzentgelte vor.

Wichtig ist: Diese Reduzierung ist nicht davon abhängig, bei welchem Messstellenbetreiber Sie sind. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die entsprechende Netzentgeltreduzierung durch den zuständigen Netzbetreiber berücksichtigt.

Ein Wechsel des Messstellenbetreibers ist dafür nicht notwendig.

Wann bekomme ich mein Smart Meter?

Der Einbau erfolgt schrittweise. Die gesetzlichen Vorgaben sehen einen sukzessiven Ausbau intelligenter Messsysteme vor. Dabei werden zunächst die gesetzlich definierten Pflichteinbaufälle berücksichtigt.

Die DVV plant den Rollout für ihr Zuständigkeitsgebiet und informiert die betroffenen Kunden rechtzeitig über den vorgesehenen Einbau.

Sie müssen daher nicht selbst auf die Suche nach einem Anbieter gehen.

Sollten sie außerhalb unserer Planung vorzeitig den Einbau eines Smart Meters wünschen, können sie dies gern bei uns anzeigen. Wir werden dann den Einbau zeitnah veranlassen.

Unser Tipp

Wenn Sie bereits im Netzgebiet der DVV angeschlossen sind, können Sie den regulären Smart-Meter-Rollout durch den zuständigen grundzuständigen Messstellenbetreiber abwarten.

Sie haben ein Schreiben eines externen Messstellenbetreibers erhalten? Prüfen Sie das Angebot in Ruhe. Ein Wechsel ist nicht erforderlich, damit Sie im Rahmen des gesetzlichen Rollouts ein Smart Meter erhalten oder Ihnen eine nach § 14a EnWG zustehende Netzentgeltreduzierung gewährt wird.

Bei Fragen zum Smart-Meter-Rollout und zu Ihrem konkreten Anschluss sind wir gerne für Sie da.