Änderungen bei der Meldung von Ein- und Auszügen

Informationen um 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine wichtige gesetzliche Neuerung in Kraft: Der Wechsel des Stromanbieters muss künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein.

Grundlage ist die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Ziel ist es, die Abläufe im Energiemarkt zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die bundesweite Umsetzung geregelt – mit Auswirkungen für Netzbetreiber, Energieversorger und auch für Sie als Kundin oder Kunde.

Für Verbraucher bedeutet dies vor allem:

  • schnellere Wechselprozesse

  • mehr Transparenz

  • neue Anforderungen bei An- und Abmeldungen

Wir erklären Ihnen, was sich ändert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf Sie künftig beim Anbieterwechsel achten sollten.

Schnelleinstieg

Darauf ist bei Ein- und Auszügen zu achten

Damit Ihr Umzug reibungslos funktioniert, melden Sie diesen bitte rechtzeitig – einfach über unser Kundenportal, per Mail an kundenservice@dvv-dessau.de, telefonisch unter 0800891500 oder persönlichen in unseren Kundencentern.

  • Keine rückwirkenden Meldungen mehr: Ab dem 6. Juni 2025 ist eine rückwirkende An- oder Abmeldung nicht mehr möglich. Der Umzug muss mindestens 24 Stunden vor dem Termin gemeldet werden. Wir empfehlen eine Mitteilung spätestens 14 Tage im Voraus.

  • Kündigungsfristen bleiben bestehen: Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten weiterhin, unabhängig vom schnellen Anbieterwechsel.

  • MaLo-ID erforderlich: Für jede An-, Ab- oder Ummeldung ist die elfstellige Marktlokations-ID (MaLo-ID) notwendig. Sie finden diese auf Ihrer Vertragsbestätigung oder Rechnung. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig – eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.

  • Übergabeprotokoll nutzen: Halten Sie bei Schlüsselübergabe Zählerstand und Datum schriftlich fest. Reichen Sie das Protokoll innerhalb von 14 Tagen nach Mietbeginn oder -ende ein. Beim Hauskauf informieren Sie uns bitte direkt nach Eigentumsübernahme.

  • Neuer Wohnort: Melden Sie sich rechtzeitig vor Einzug bei uns. So behalten Sie Ihren aktuellen Tarif oder wählen einen neuen Vertrag – und vermeiden eine automatische Zuordnung zur teureren Grundversorgung.

Alle Infos zum Umzug – ganz kurz und knapp.

Icon Umzug

Wichtig für Sie zu wissen:

  • An- und Abmeldungen sind nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich.

  • Nicht gemeldete Auszüge können zur Folge haben, dass ehemalige Mieter oder Vermieter weiterhin für den Verbrauch aufkommen.

  • Eventuelle Versorgungslücken werden automatisch durch Ersatz- oder Grundversorgung geschlossen.

Wohnungsverwalter bitten wir, diese Informationen an ihre Mieter weiterzugeben und diese auf die neuen Fristen und Anforderungen hinzuweisen.

Diese Neuerungen beruhen auf den gesetzlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur gemäß § 20a Abs. 2 EnWG und sollen den Anbieterwechsel effizienter und transparenter machen. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Häufige Fragen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Erklärfilm zum Thema 24-Stunden Lieferantenwechsel?
Was bedeutet der 24-Stunden Lieferantenwechsel?

Ab dem 6. Juni 2025 tritt in Deutschland der 24-Stunden-Lieferantenwechsel gemäß § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt damit eine EU-Richtlinie um, um den Stromanbieterwechsel für Sie als Kundin oder Kunde deutlich zu beschleunigen.

Der 24-Stunden-Wechsel ermöglicht es Ihnen, den Stromanbieter werktags innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Sobald Sie den neuen Anbieter anmelden, kann die Stromversorgung durch diesen bereits am nächsten Werktag beginnen – schneller und einfacher als je zuvor.

Was bedeutet der 24-Stunden-Wechselservice für meinen bestehenden Vertrag?

Durch die Neuregelung haben Sie die Möglichkeit, besonders schnell auf Preisschwankungen oder veränderte Lebensumstände zu reagieren. Beachten Sie jedoch: Ihre vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben bestehen. Das heißt, obwohl der Wechsel technisch innerhalb eines Tages möglich ist, kann er durch vertragliche Bindungen verzögert werden.

Wichtig: Rückwirkende Abmeldungen sind ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr zulässig.

Entstehen beim Wechsel Kosten?

In der Regel ist der Stromanbieterwechsel für Sie kostenfrei. Eventuelle Ausnahmen hängen vom bisherigen Vertrag ab.

Wie melde ich meinen Einzug -oder Auszug/ Lieferantenwechsel zukünftig richtig?

Damit Ihr Stromanbieterwechsel, Einzug oder Auszug reibungslos verläuft, stehen Ihnen mehrere unkomplizierte Wege zur Verfügung:

  • Über unser Kundenportal (bei bestehender Registrierung)
  • Per E-Mail an kundenservice@dvv-dessau.de
  • Telefonisch unter 0800 899 1500
  • Persönlich in einem unserer Kundencenter

Bitte informieren Sie uns möglichst 14 Tage im Voraus über Ihren geplanten Einzug, Auszug oder Stromanbieterwechsel. Nur so können wir Ihre Energieversorgung rechtzeitig und zuverlässig sicherstellen.

Folgende Angaben sind für die Bearbeitung notwendig:

  • Ihre vollständige Anschrift
  • Das gewünschte Vertragsbeginn- oder Vertragsenddatum
  • Ihre Zählernummer oder idealerweise Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Bitte übermitteln Sie uns außerdem zeitnah nach der Wohnungsübergabe den aktuellen Zählerstand. Dieser wird in der Regel im Übergabeprotokoll dokumentiert und dient als Grundlage für eine korrekte Abrechnung.

Was ist Marktlokation (MaLo)?

Die Marktlokation bezeichnet den Ort im Energiemarkt, an dem Strom geliefert oder entnommen wird. Sie stellt die vertragliche Basis für Ihre Stromversorgung dar.

Jede Marktlokation besitzt eine eigene MaLo-ID, die zur eindeutigen Identifikation dient (z. B. bei einem Lieferantenwechsel). An einer Marktlokation können ein oder mehrere Zähler (sogenannte Messlokationen) vorhanden sein.

Wichtig: Die Marktlokation ist nicht mit dem Zählpunkt identisch – während der Zählpunkt angibt, wo gemessen wird, beschreibt die Marktlokation, wo Energie bilanziell geliefert wird. Die MaLo-ID bleibt immer gleich, auch bei einem Zählerwechsel, im Gegensatz zur Zählernummer. Sie ist bei An-, Ab- und Ummeldungen zwingend erforderlich, um eine effiziente Bearbeitung im Rahmen der Marktkommunikation sicherzustellen

Wo findet man die Marktlokation (MaLo)?

Ihre MaLo-ID ist eine 11-stellige Nummer, die Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung (i.d.R. auf der zweiten Seite) finden. Sie hilft uns, Ihre Verbrauchsstelle eindeutig zu identifizieren – insbesondere bei einem Lieferantenwechsel.

Bleiben meine vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bestehen?

Ja, Ihre vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel betrifft lediglich den schnelleren und digitalisierten Datenprozess zwischen Marktpartnern wie Stromlieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?

Ohne fristgerechte Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf den Namen des bisherigen Mieters oder Vermieters angemeldet. Maßgeblich ist stets die Person, die bei der entsprechenden MaLo-ID als Vertragspartner gemeldet ist. Eine Ummeldung ist nur in die Zukunft möglich.

Falls der Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann es passieren, dass Sie als Vermieter oder als ehemaliger Mieter weiterhin für den Stromverbrauch des Nachmieters aufkommen müssen.

Gibt es eine Unterbrechung der Stromversorgung?

Nein, Ihre Stromversorgung bleibt durchgehend gesichert. Wird jedoch die Frist zur Anmeldung eines neuen Vertrages überschritten, kann es sein, dass Sie automatisch in die Grundversorgung eingestuft werden – meist mit höheren Kosten.

Gilt der 24h-Lieferantenwechsel für alle Energiearten?

Nein, der 24h-Wechselservice gilt aktuell ausschließlich für Strom. Gasverträge sind von dieser Regelung nicht betroffen

Was passiert bei einer Zählerverwechslung?

Eine Korrektur in die Vergangenheit ist leider nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber ermöglicht hier auch keine Kulanzregelung zwischen den Marktpartnern. Sofern eine Zählerverwechslung festgestellt wird, können wir die Ummeldung der betroffenen Stromzähler nur in die Zukunft vornehmen.

Aus diesem Grund ist es sehr hilfreich, wenn Sie uns die Marktlokations-ID (MaLo-ID) mitteilen. Mit der MaLo-ID können wir Ihre Verbrauchsstelle genau identifizieren und Verwechslungen von Zählern vermeiden.

Wie funktioniert ein Lieferantenwechsel generell?

Ein Anbieterwechsel ist einfach und digital möglich. Nutzen Sie unseren Tarifrechner auf der Homepage, um Ihren Wunschtarif zu wählen und direkt online abzuschließen.

Sie benötigen dafür:

  • Ihren aktuellen Energielieferanten
  • Ihre MaLo-ID (alternativ: Ihre Zählernummer)

Nach Vertragsabschluss übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter für Sie. Bei Sonderkündigungsrecht oder Widerruf bitten wir Sie, die Kündigung selbst durchzuführen und uns das Datum mitzuteilen.

Nach Prüfung durch den alten Anbieter erhalten wir das Lieferende, melden Ihre Netznutzung beim Netzbetreiber an – und teilen Ihnen dann Ihren Lieferbeginn mit.

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