Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine wichtige gesetzliche Neuerung in Kraft: Der Wechsel des Stromanbieters muss künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein.
Grundlage ist die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Ziel ist es, die Abläufe im Energiemarkt zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die bundesweite Umsetzung geregelt – mit Auswirkungen für Netzbetreiber, Energieversorger und auch für Sie als Kundin oder Kunde.
Für Verbraucher bedeutet dies vor allem:
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schnellere Wechselprozesse
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mehr Transparenz
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neue Anforderungen bei An- und Abmeldungen
Wir erklären Ihnen, was sich ändert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf Sie künftig beim Anbieterwechsel achten sollten.




