Energiemarktentwicklung

Energiepreise: Stadtwerke setzen die bereits beschlossenen Entlastungen rückwirkend zum 1.10.2022 um

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hat am 10. Oktober 2022 ein zweistufiges Verfahren zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft vorgeschlagen. Die Entlastung soll sich auf die Gas- und Fernwärmepreise beziehen. „Wir begrüßen diese Vorschläge ausdrücklich und hoffen, dass die Bundesregierung den vorgeschlagenen Weg in Gesetze gießt.“ so Dino Höll Geschäftsführer der Stadtwerke Dessau.

Bereits beschlossen hat die Bundesregierung den am 29. September 2022 verkündeten Abwehrschirm zur Entlastung aller Verbraucher und der Wirtschaft. Die Stadtwerke Dessau loben diese Entscheidung, die von der Energiewirtschaft bereits seit langem gefordert wurde. Leider erfolgte die Bekanntgabe sehr spät. „Hier hätten sich die Stadtwerke Dessau und die gesamte Branche mehr Planungssicherheit gewünscht, da bereits im Vorfeld Kundenanschreiben versandt werden mussten“, so Stadtwerke-Geschäftsführer Dino Höll. „Dies verursacht bei den Stadtwerken zusätzliche Kosten im sechsstelligen Bereich und führt zu vermeidbaren Irritationen bei den Bürgerinnen und Bürgern, die wir in unseren Kundencentern gern umfassend beraten. Trotz dieser Herausforderungen ist es für die Stadtwerke Dessau selbstverständlich, die Entlastungen rückwirkend zum 1. Oktober 2022 an ihre Kunden weiterzugeben“, bestätigt Dino Höll.

Die zum 1. November 2022 angekündigte Erhöhung des Erdgaspreises wird im Wesentlichen um die weggefallene Gasbeschaffungsumlage und die Umsatzsteuersenkung reduziert und auf den 1. Dezember 2022 verschoben. „Die Verschiebung ist erforderlich, um die Wahrung der gesetzlichen Bekanntmachungsfristen einzuhalten“, betont Daniel Otto, Fachbereichsleiter Vertrieb. „Die neuen Preisblätter werden wir ab Mitte Oktober veröffentlichen“, ergänzt Daniel Otto.

Die Fernwärmepreise sinken für den Rest des Jahres 2022 im Wesentlichen infolge der Umsatzsteuersenkung auf sieben Prozent sowie wegen des Verzichts auf die Gasbeschaffungsumlage. Die Einführung der Gasspeicherumlage wurde durch die Bundesregierung nicht aufgehoben. Daraus resultiert mit dem Gasspeicherumlagepreis ein neuer Vertragsbestandteil in Höhe von 0,1 ct/kWh (brutto). Aufgrund der Preisänderungsklauseln werden die Fernwärmepreise zum 1. Januar 2023 im Mittel bei ca. dem doppelten bis dem 2,5-fachen der jeweiligen Fernwärmepreise des Jahres 2022 liegen. Eine abschließende Preisermittlung erfolgt zum Jahreswechsel, da derzeit noch fernwärmepreisrelevante Indices ausstehen. Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von rd. 12.000 kWh würde sich dann eine monatliche Mehrbelastung von ca. 140 EUR ergeben. Zum Jahreswechsel werden die Stadtwerke hierzu nochmals gesondert informieren. „Wir hoffen das die heute angekündigten weiteren Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger auch im Bereich der Fernwärme umfassend Niederschlag finden, welche wir bei Rechtskraft berücksichtigen werden“ so Dino Höll.

Die bereits festgelegte Umsatzsteuersenkung gilt auf alle bestehenden Gas- und Fernwärmepreise rückwirkend ab 1.10.2022 und ist bis zum 31.03.2024 befristet.

Derzeit verzeichnen die Stadtwerke in ihren Kundencentern einen hohen Beratungsbedarf, insbesondere zum Thema Abschlagszahlungen. „Nach der persönlichen Beratung erfahren hier die automatisch ermittelten Beträge oftmals eine Anpassung, die sich an den individuellen Rahmenbedingungen orientiert“, berichtet Sirko Wimmer, Leiter Kundenservice. „Wer hier Beratung benötigt, sollte sich deshalb zeitnah im Kundenservice melden. Grundsätzlich empfehlen wir, hier vorausschauend zu kalkulieren, um sich vor hohen Nachzahlungen zu schützen.“

Weitere Kontakt- und Informationsmöglichkeiten bestehen kostenfrei unter 0800 899 1500,

kundenservice@dvv-dessau.de oder dvv-dessau.de.