Grund- und Ersatzversorgung

Unsere Basisangebote für Sie

Mit unseren Tarfien DessauErdgas Basis und DessauStrom Basis sichern wir die Grund- und Ersatzversorgung von jedem Haushalt in unserem Versorgungsgebiet– zuverlässig an jedem Tag im Jahr. Wir möchten, dass Sie Ihren Alltag unbeschwert genießen können und sorgen mit unseren unkomplizierten Strom- und Erdgastarifen für mehr Flexibilität und Komfort bei der Energieversorgung.

Sie haben, beispielsweise nach einem Umzug, noch nicht die Zeit oder Lust gefunden, einen Lieferauftrag abzuschließen? Oder Ihr bisheriger Energielieferant ist in Insolvenz gegangen? Kein Problem, mit unseren Basis-Tarifen sind Sie automatisch zuverlässig versorgt – faire Konditionen sind dabei für uns selbstverständlich.

DessauStrom Basis

  • unsere Grundversorgung – gesicherte Stromversorgung zu fairen Konditionen
  • unkompliziert, schnell und zuverlässig
  • freie Wahl der Zahlungsweise
  • Eintarif- und Zweitarifmessung
  • 1 Monat (Verlängerung je 2 Wochen)

DessauErdgas Basis

  • unsere Grundversorgung zu fairen Konditionen
  • ideal für alle, die einen geringen Erdgasverbrauch haben
  • Bestpreisabrechnung zwischen den Verbrauchsstufen
  • 1 Monat (Verlängerung je 2 Wochen)
  • einfacher und unkomplizierter Wechselservice

Alle Dokumente im Überblick

Das Archiv finden Sie im Downloadcenter unserer Webseite.

Strom - Ersatzversorgung Haushalts- und Gewerbekunden bis 10.000 kWh ab 01.09.2023

Strom – Ersatzversorgung ab 01.09.2023 mit einem Jahresverbrauch kleiner oder gleich 10.000 kWh

Preise ab 01.09.2023

Strom - Ersatzversorgung für Letztverbraucher ab 01.09.2023

Ersatzversorgung für Letztverbraucher nach § 38 EnWG und Letztverbraucher mit registrierter Leistungsmessung

Preise ab 01.09.2023

Ersatzversorgung/Geduldete Energieentnahme gem. § 38 EnWG ab 01.09.2023

Strom - Grundversorgung für Privatkunden ab 01.09.2023
gesetzliche Grundlagen zur Grund- und Ersatzversorgung
Erdgas - Ersatzversorgung Haushalts- und Gewerbekunden bis 10.000 kWh

Erdgas – Ersatzversorgung ab 01.09.2023 mit einem Jahresverbrauch kleiner oder gleich 10.000 kWh

Erdgas - Ersatzversorgung für Letztverbraucher ab 01.09.2023

Ersatzversorgung für Letztverbraucher nach § 38 EnWG und Letztverbraucher mit registrierter Leistungsmessung

Erdgas - Grundversorgung für Hauhalts- und Gewerbekunden ab 01.09.2023

Erdgas – Grundversorgung ab 01.09.2023

Preise ab 01.09.2023

gesetzliche Grundlagen zur Grund- und Ersatzversorgung

gesetzliche Grundlagen zur Grund- und Ersatzversorgung:

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