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Alle Dokumente im Überblick

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Anschauen, Herunterladen oder Ausdrucken zu folgenden Kategorien:

  • Strom & Gas: Preisblätter, Aufträge & AGB, Sepa-Formulare für Strom und Gas
  • Wärme, Wasser & Dienstleistungen: Preisblätter, Lieferaufträge, Sepa-Formular, allgemeine Bedingungen für DessauWärme & DessauWasser, Niederschlagswasserentgelt sowie die Trinkwasseranalyse, alle wichtigen Dokumente für den Hausbau, Umzug, Anmeldung, Abmeldung
  • Erklärfilme:  Was steckt alles im Strompreis? Was bedeutet die Co2 – Abgabe? Wie funktioniert eigentlich die Beschaffung? Das erklären wir Ihnen gerne in unseren Erklärfilmen.
  • Kundenjournale
  • Geschäftsberichte
  • Marktpartnerdaten & Übersicht der Vertragsinstallateure
  • all wichtigen Dokumente für das Netz

Energie

Strom – Grundversorgung und Ersatzversorgung

Strom - Ersatzversorgung Haushalts- und Gewerbekunden bis 10.000 kWh ab 01.09.2023

Strom – Ersatzversorgung ab 01.09.2023 mit einem Jahresverbrauch kleiner oder gleich 10.000 kWh

Preise ab 01.09.2023

gesetzliche Grundlagen zur Grundversorgung:

Strom - Ersatzversorgung für Letztverbraucher ab 01.09.2023

Ersatzversorgung für Letztverbraucher nach § 38 EnWG und Letztverbraucher mit registrierter Leistungsmessung

Preise ab 01.09.2023

Ersatzversorgung/Geduldete Energieentnahme gem. § 38 EnWG ab 01.09.2023

Strom - Grundversorgung für Privatkunden ab 01.09.2023
Strom - Grundversorgung für Geschäftskunden ab 01.09.2023

Preise und Produkte für DessauStrom Privatkunden ab 01.09.2023

Preise und Produkte für DessauStrom Gewerbekunden ab 01.09.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

AGB für Stromtarife in Dessau-Roßlau & Umgebung

Archiv Preisblätter 

Preisblätter DessauStrom für Neukunden

Preisblätter DessauStrom Privatkunden – Archiv

Preisblätter DessauStrom Gewerbekunden – Archiv

Abwendungsvereinbarung Strom

Abwendungsvereinbarung Strom

Abwendungsvereinbarung Strom

Erdgas – Grundversorgung und Ersatzversorgung

Erdgas - Ersatzversorgung Haushalts- und Gewerbekunden bis 10.000 kWh ab 01.09.2023

Erdgas – Ersatzversorgung ab 01.09.2023 mit einem Jahresverbrauch kleiner oder gleich 10.000 kWh

gesetzliche Grundlagen zur  Ersatzversorgung:

Erdgas - Ersatzversorgung für Letztverbraucher ab 01.09.2023

Ersatzversorgung für Letztverbraucher nach § 38 EnWG und Letztverbraucher mit registrierter Leistungsmessung

Erdgas - Grundversorgung für Haushalt- und Gewerbekunden ab 01.09.2023

Erdgas – Grundversorgung ab 01.09.2023

Preise ab 01.09.2023

Lieferauftrag: 

Anmeldung Grundversorgung

gesetzliche Grundlagen zur Grund- und Ersatzversorgung:

SEPA:

Preise und Produkte für DessauErdgas Privat- und Gewerbekunden ab 01.09.2023

DessauErdgas für Privat- und Gewerbekunden ab 01.09.2023
Lieferaufträge für Privat- und Gewerbekunden ab 01.10.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

AGB für Erdgastarife Haushalt- und Gewerbekunden in Dessau-Roßlau & Umgebung

Archiv Preisblätter

Abwendungsvereinbarung Gas

Abwendungsvereinbarung Gas

Abwendungsvereinbarung Gas

DessauWärme, DessauWasser, Energiedienstleistungen, Umzug

DessauWärme

Preisblätter:

Lieferaufträge:

Bekanntgaben:

SEPA:

Allgemeine Bedingungen:

Archiv:

Zählerwesen &  Hausanschluss

Hausanschluss

EEG Antragsformulare

Unsere EEG-Antragsformular finden Sie im Bereich Netz – Strom – Netzanschluss.

Erklärfilme zu zahlreichen Themen

Unsere Erklärfilme:

Strompreiszusammensetzung
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Stromsteuer
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Offshore-Umlage
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KWK-Gesetz-Umlage
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Konzessionesabgabe
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EEG-Umlage
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§ 19 Strom NEV-Umlage
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CO2-Abgabe
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Energiepreis und Beschaffung
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Erdgaspreiszusammensetzung
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...das Team Daseinsvorsorge?
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...der Anhalt-Gutschein?
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Wärme-Sorglos-Paket
Was bedeutet Contracting und wie funktioniert das Konzept?
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Wärme-Sorglos-Paket
PV-Anlage pachten leicht erklärt
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Energieeffizienz
Wie kann ich Heizenergie sparen?
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Heizungsoptimierungstipps
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Kundenjournale

»dabei« heißt unser Kundenjournal, das Ihnen in jeder Ausgabe die ganze Vielfalt unseres Unternehmens näherbringt. Unser Heft erscheint dreimal im Jahr und vermittelt die vielfältigen Facetten unseres Wirkens: vom nachhaltigen Engagement für die Menschen in unserer Region, aktuelle Informationen zur Unternehmensentwicklung und Produktinformationen Veranstaltungstipps  bis zur Vorstellung unserer Kunden und Partner, die sich ebenso wie wir für ihren Heimatstandort einsetzen.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Unternehmen

Marktpartner

Vertragsinstallateure

Strom, Gas, Wasser- und Abwasser

Sie suchen einen Fachbetrieb, der Ihre Fragen rund um die Erdgas-, Wasser- und Sanitärinstallation oder im Elektrobereich beantwortet? Nutzen Sie einfach unser Installateurverzeichnis für Ihre Anfragen!

Beachten Sie bitte, dass es sich bei diesem Verzeichnis nicht um eine Empfehlung einzelner Betriebe handelt, sondern ausschließlich um die Auflistung aller von den Stadtwerken Dessau konzessionierten Betriebe.

Marktpartner

Kontaktdatenblätter

Hier finden Sie alle, für Lieferanten und Netzbetreiber relevanten, Zertifikate und Kommunikationsdatenblätter des Lieferanten Dessauer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH.

Das aktuelle E-Mail-Sicherheitszertifikat der Stadtwerke Dessau für einen vertraulichen und gesetzeskonformen Datenaustausch mit unseren Marktpartnern können Sie hier herunterladen:

Ein aktuelles Kommunikationsdatenblatt für den Bereich Strom und Erdgas finden Sie untenstehend.

 

Netz

Strom

Zertifizierung des Stromnetzbetreibers, Gasnetzbetreibers und der Verbundleitstelle über einen sicheren Betrieb gemäß IT-Sicherheitskatalog der BNetzA, des EnWG in der aktuellen Fassung und der DIN ISO 27001 und DIN ISO 27019

Netzanschluss

Für den Anschluss an das Versorgungsnetz der Dessauer Stromversorgung GmbH gibt es einige Normen und bauliche Voraussetzungen. Alle relevanten Informationen rund um Ihren Netzanschluss finden Sie hier.

Netzanschlussvertrag nach NAV

Netzanschlussvertrag höherer Spannungsebene

Anschlussnutzungsvertrag

Technische Bedingungen, Richtlinien und Sonstiges

Einspeisung
Alle wichtigen Informationen und Formulare bezüglich des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finden Sie hier.

Bei Fragen oder Anregungen können Sie gern auch persönlich Kontakt zu uns aufnehmen. Ihr Ansprechpartner:

Thomas Seidig
T: 0340 899 2634
Email

Redispatch 2.0
Aktuell werden durch Redispatch Überlastungen während der Stromübertragung im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber vermieden und somit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleistet.

Die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0) wurden im Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG 2.0, am 17. Mai 2019 in Kraft getreten) aufgenommen und sind ab dem 1. Oktober 2021 von allen Marktpartnern, wie z. B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen.

Die Gesetzesänderung stellt auch in den Bereichen Marktprozesse, Kommunikation, Datenbedarfe und -austausch neue Herausforderungen dar. Zukünftig sind auch Verteilnetzbetreiber betroffen, die bisher das Einspeisemanagement nicht als Instrument genutzt haben. Zur Vermeidung von Netzengpässen nehmen derzeitig nur konventionelle Erzeugungsanlagen mit mehr als 10 Megawatt (MW) installierter Nennleistung am Redispatch der Übertragungsnetzbetreiber teil. Zukünftig werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner gleich 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dazu gehören dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen.

Die Dessauer Stromversorgung GmbH hat die Herausforderungen zum Aufbau völlig neuer Prozesse für die Behandlung von Netzengpässen vorgelagerter Netzbetreiber angenommen.

Unter die Regelungen fallen alle Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, konventionelle Energieerzeugungsanlagen und Speicher ab einer Leistung von 100 kW und alle EE- und KWK-Anlagen die dauerhaft durch einen Netzbetreiber steuerbar sind.

Wesentliche Anforderungen, die von Anlagenbetreibern im Redispatch 2.0 zu erfüllen sind

  • Benennung eines Einsatzverantwortlichen (EIV) und eines Betreibers der Technischen Ressource (BTR)
  • Bereitstellung von Stammdaten
  • Bereitstellung von Bewegungsdaten (Information zu marktbedingten Anpassungen und Nichtbeanspruchbarkeiten), um dem Netzbetreiber die Erzeugungsprognose zu ermöglichen oder
  • vom Anlagenbetreiber selbst erstellte Prognose- und Plandaten der Erzeugung
  • Festlegung der Abrufart für die Leistungsreduzierung (Aufforderungsfall oder Duldungsfall)
  • Festlegung des Bilanzierungsmodells (Planwertmodell oder Prognosemodell)

Information zu neuen Datenlieferverpflichtungen infolge des NABEG

Weiterführende Informationen — Details zum Redispatch 2.0 finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

Netznutzung

Die Dessauer Stromversorgung GmbH stellt ihr Stromnetz allen Lieferanten und Netznutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung. Hier finden Sie die vertraglichen Grundlagen sowie die Preisblätter und weitere Informationen der Stromversorgung Dessau GmbH.

Lieferantenrahmenvertrag

Entgelte

gültig ab 01.01.2024

gültig ab 01.01.2023

gültig ab 01.01.2022

gültig ab 01.01.2021

Grundversorgung
Grundversorger ist nach § 36 (2) EnWG das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Dieses ist durch den Betreiber des Energieversorgungsnetzes alle drei Jahre zum 1. Juli, erstmalig am 1 Juli 2006, für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen.

Zum 1. Juli 2021 wurden im Stadtgebiet Dessau-Roßlau die Dessauer Stromversorgung GmbH als zuständiger Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt.

Datenaustausch
Angebot der Marktkommunikation auf Basis abweichender Datenformate nach GPKE Ziffer 5

Die Dessauer Stromversorgung GmbH gibt bekannt, dass sie allen Marktteilnehmern anbietet, das integrierte Abrechnungssystem des Netzbetreibers gegen Entgelt mitzubenutzen.

Durch die damit verbundene Verwendung einer von den EDIFACT-Formaten abweichenden systeminternen Marktkommunikation kann der Marktteilnehmer die Kunden die im Netzgebiet der DSV beliefert werden, besonders effizient betreuen und abrechnen. Für den Fall eines Kundenwechsels können aber auch die geforderten EDIFACT-Formate und Prozesse der Marktkommunikation bedient werden.

Für dieses Angebot liegt ein unterschriftsreifer Vertrag vor, welcher der Bundesnetzagentur vorgelegt wurde und ohne weitere Verhandlungen durch Interessenten angenommen werden kann.

Über nachfolgende Adresse kann der Vertrag inklusive der technischen Informationen schriftlich abgefordert werden:

Dessauer Stromversorgung GmbH
PF 1202
06812 Dessau-Roßlau

Energiefinanzierungsgesetz ab 01.01.2023

Mit dem Energiefinanzierungsgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass für die Privilegierung der KWKG-Umlagen und Offshore-Netzumlage in bestimmten Fällen nicht der Letztverbraucher die Meldung an den Verteilnetzbetreiber übergibt, sondern der Netznutzer. Außerdem wurden mit dem Gesetz andere Meldefristen festgelegt und eine Sanktionierung für die Nichteinhaltung der Frist eingeführt. Die Details zur Meldepflicht entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Paragrafen im Gesetz (§ 52 EnFG, § 53 EnFG und weitere).

Für die Reduzierung der Umlagen nach EnFG müssen Sie als Netznutzer unverzüglich uns als Ihren zuständigen Netzbetreiber verschiedene Angaben gemäß § 52 EnFG mitteilen. Im Falle einer All-inclusive-Belieferung ist der Lieferant des Letztverbrauchers der Netznutzer. Das bedeutet, dass Ihr Lieferant die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlt und Ihnen (weiter)berechnet.

Entsprechend § 52 EnFG müssen folgende Angaben dem Netzbetreiber mitgeteilt werden:

  1. ob und auf welcher Grundlage sich die Umlagen für Netzentnahmemengen an einer bestimmten Entnahmestelle verringern,
  2. ob der zu privilegierende Letztverbraucher ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ ist, und
  3. ob gegen den Letztverbraucher offene Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt bestehen.

Diese Informationen sind zwingend mitzuteilen, damit eine Privilegierung gewährt werden kann. Verspätete Meldungen können auch zu einem Verlust der Privilegierung gem. § 53 EnFG führen. Die unverzüglichen Meldepflichten bestehen trotz noch fehlender beihilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Formulare für Meldungen des Netznutzers / Lieferanten:

Messwesen

Die Dessauer Stromversorgung GmbH nimmt als Verteilnetzbetreiber innerhalb des von ihr betriebenen Stromnetzes die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wahr. Weitere Informationen finden Sie hier.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Messstellenvertrag

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende/Neues Messstellenbetriebsgesetz
Seit dem 02.09.2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende mit dem darin enthaltenem neuen Messstellenbetriebsgesetz in Kraft. Laut dem Gesetz werden Messstellenbetreiber verpflichtet, schrittweise „moderne Messeinrichtungen“ und „intelligente Messsysteme“ zu installieren.

Die Stadtwerke Dessau sind „Grundzuständiger Messstellenbetreiber“ im Netzgebiet der Dessauer Stromversorgung und übernehmen somit den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.

Begriffserläuterung in der modernen Messtechnik
moderne Messeinrichtung: Eine Messeinrichtung (digitaler Stromzähler), welche den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann.

Neben dem für die Stromabrechnung relevanten Zählerstand muss der Zähler historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate anzeigen können.

intelligentes Messsystem: Eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, welche den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt.

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) sowie einem Smart-Meter-Gateway (Kommunikationseinheit), welches den wesentlichen Unterschied zur herkömmlichen Zähltechnik ausmacht. Das Smart-Meter-Gateway überträgt verschlüsselte Messwerte über eine gesicherte Datenverbindung.

Umfang der verpflichtenden Einbauten nach § 29 MsbG
Laut § 29 MsbG sind folgende Zählpunkte mit intelligenten Messsystemen auszustatten:

Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh
Letztverbraucher mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes
Betreiber von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer 7 kW
Der Rollout intelligenter Messsystemen beginnt, sobald mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller intelligente Messsysteme nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes am Markt anbieten und das Bundesamt für Informationstechnik dies auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Alle Messstellen, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind, erhalten mindestens eine moderne Messeinrichtung.

Der Umfang der verpflichtenden Einbauten nach §29 MSB stellt sich im Netzgebiet der DSV wie folgt dar:

Moderne Messeinrichtung ca. 56.000 Zählpunkte
Intelligente Messsysteme ca. 4.000 Zählpunkte

Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetriebes
Grundzuständige Messstellenbetreiber sind bei der Durchführung des Messstellenbetriebes an gesetzlich festgeschriebene Preisobergrenzen gebunden. Diese Preisobergrenzen müssen nach § 35 MsbG folgende Standardleistungen beinhalten:

Standardleistungen Moderne Messeinrichtung:

  • Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme (Ausgenommen Wandler und Tarifschaltgeräte) sowie
  • eichrechtskonforme Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung sowie
  • form- und fristgerechte Datenübertragung – jährliche Jahresarbeitswerte sowie
  • Abrechnung der Preise für Standardleistungen

Standardleistungen Intelligente Messsysteme:

  • die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation sowie
  • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10 000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie
  • die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
  • die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie
  • in den Fällen des § 31 Abs. 1 Nummer 5, Abs. 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,
  • in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
  • die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.

Die Preise für intelligente Messsysteme werden nach der Feststellung der Verfügbarkeit veröffentlicht.

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Messstellenbetriebsgesetz
Was ist eine moderne Messeinrichtung? Worum geht es bei dem Einbau intelligenter Messeinrichtungen? Was heißt „Digitalisierung der Energiewende“?

Hier geben wir Ihnen alle Antworten zum neuen Messstellenbetriebsgesetz:

Gas

Netzanschluss

Für den Anschluss an das Versorgungsnetz der Gasversorgung Dessau GmbH gibt es einige Normen und bauliche Voraussetzungen. Alle relevanten Informationen rund um Ihren Netzanschluss finden Sie hier.

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Mittel- und Hochdruck)

Anschlussnutzungsvertrag

Einspeisung

Einspeisung Gas

Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind nach EnWG § 19 verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 festgelegten Bedingungen für Netzanschluss von

· LNG-Anlagen
· dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen,
· von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und
· von Direktleitungen

technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb festzulegen.

Allgemeine Mindestanforderungen

Im Allgemeinen gelten für den Anschluss von Fremdanlagen und -netzen an das Netz der Gasversorgung Dessau GmbH die allgemeinen Regeln der Technik. Darüber hinaus gilt das Regelwerk der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW). Zusätzlich sind insbesondere die Regelwerke der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und dem Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) zu beachten.

Netzinformationen

Alle relevanten Netzdaten sowie Strukturmerkmale der Gasversorgung Dessau GmbH finden Sie hier zur Ansicht und zum Download. Diese werden regelmäßig, gemäß den gesetzlichen Anforderungen aktualisiert.

Netzgebiet

Gasbeschaffenheit

Das zu transportierende Erdgas ist dem Netzkunden am Ausspeisepunkt bereitzustellen. Dabei muss das Erdgas eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die eine Einspeisung unter Betrachtung der eichrechtlichen Bestimmungen und unter Einhaltung des DVGW-Regelwerkes, insbesondere G385 und G260 erlaubt.

Die Gasbeschaffenheit des eingespeisten Erdgases muss an jedem Ausspeisepunkt eine ordnungsgemäße Gasabrechnung und störungsfreie Gasanwendung erlauben.

Die Gasversorgung Dessau GmbH stellt ihr Netz zur Verteilung von Erdgas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 in der Kategorie H-Gas zur Verfügung.

Die Gaszusammensetzung ist dem beigefügten Analyseblatt mit Stand vom April 2014 zu entnehmen.

Thermische Gasberechnung nach DVGW Arbeitsblatt G 685

Das Verfahren zur Ermittlung der Zustandszahl ist dem Letztverbraucher in geeigneter Form bekannt zu machen. Die verwendeten Parameter und die Berechnung können nachstehend eingesehen werden.

Strukturdaten

Netznutzung

Die Gasversorgung Dessau GmbH stellt ihr Gasnetz allen Lieferanten und Netznutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung. Hier finden Sie die vertraglichen Grundlagen sowie die Preisblätter und weitere Informationen der Gasversorgung Dessau GmbH.

Lieferantenrahmenvertrag

Entgelte

gültig ab 01.01.2024

gültig ab 01.01.2023

gültig ab 01.01.2022

gültig ab 01.01.2021

gültig ab 01.01.2020

gültig ab 01.01.2019

gültig ab 01.01.2018

gültig ab 01.01.2017

Grundversorgung

Grundversorger ist nach § 36 (2) EnWG das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Dieses ist durch den Betreiber des Energieversorgungsnetzes alle drei Jahre zum 1. Juli, erstmalig am 1 Juli 2006, für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen.

Zum 1. Juli 2021 wurden im Stadtgebiet Dessau-Roßlau die Gasversorgung Dessau GmbH als zuständiger Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt.

Datenaustausch

Angebot der Marktkommunikation auf Basis abweichender Datenformate nach GeliGas Ziffer 3

Die Gasversorgung Dessau GmbH gibt bekannt, dass sie allen Marktteilnehmern anbietet, das integrierte Abrechnungssystem des Netzbetreibers gegen Entgelt mitzubenutzen.

Durch die damit verbundene Verwendung einer von den EDIFACT-Formaten abweichenden systeminternen Marktkommunikation kann der Marktteilnehmer die Kunden, die im Netzgebiet der GVD beliefert werden, besonders effizient betreuen und abrechnen. Für den Fall eines Kundenwechsels können aber auch die geforderten EDIFACT-Formate und Prozesse der Marktkommunikation bedient werden.

Für dieses Angebot liegt ein unterschriftsreifer Vertrag vor, welcher der Bundesnetzagentur vorgelegt wurde und ohne weitere Verhandlungen durch Interessenten angenommen werden kann.

Über nachfolgende Adresse kann der Vertrag inklusive der technischen Informationen schriftlich abgefordert werden:

Gasversorgung Dessau GmbH
PF 1202
06812 Dessau-Roßlau

Messwesen

Sie haben Fragen?

Wir sind gerne für Sie da:

Montag: 08:00 – 16:30 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr