Begünstigt sind alle Erdgas-Kunden, die zum 01.12.2022 einen Erdgasliefervertrag mit einem Gaslieferanten besitzen und nachstehende Kriterien erfüllen:
- Letztverbraucher (natürliche oder juristische Personen), die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen und ihr Erdgas über einen konventionellen Gaszähler – ohne Leistungsmessung (SLP-Kunden) – beziehen, oder
- Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr und Lieferstelle, oder
- RLM-Kunden (unabhängig vom Jahresverbrauch), die Erdgas überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohneigentümergemeinschaft beziehen, oder
- Staatliche oder staatlich anerkannte Einrichtungen aus den Bereichen Soziales, medizinische Versorgung und Pflege sowie Bildung, Wissenschaft und Forschung – unabhängig vom Jahresverbrauch (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 4 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023).
Nicht anspruchsberechtigt sind hingegen:
- Sonstige Erdgaskunden mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Millionen Kilowattstunden,
- Kommerziell betriebene Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen sowie
- Zugelassene Krankenhäuser.
Achtung: Die nach § 2 Abs. 1 Satz 4 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2023 anspruchsberechtigten RLM-Kunden der Stadtwerke Dessau müssen uns bis zum 31.12.2022 in Textform (per E-Mail an grosskunden@dvv-dessau.de oder schriftlich an Gasversorgung Dessau GmbH, Albrechtstraße 48, 06844 Dessau-Roßlau) mitteilen, dass die Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung vorliegen.