Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen

Wir wollen Sie bestmöglich informieren. Zur Orientierung haben wir auf dieser Seite relevante Fragen und Antworten rund um unsere Versorgungsbereiche zusammengestellt.  Natürlich kann es trotzdem sein, dass unsere Website nicht alle Ihre Fragen beantwortet. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen. So können wir Ihnen schnell und unkompliziert weiterhelfen.

Preisentwicklung Erdgas

Bin ich weiterhin sicher versorgt?

Fakt ist: Derzeit ist die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet. Die Stadtwerke versorgen ihre Privat-, Gewerbe- und Sondervertragskunden wie gewohnt im vertraglich vereinbarten Rahmen und handeln im Interesse ihrer Kunden.

Sollte ich meinen monatlichen Abschlag ändern, um eine eventuelle Nachzahlung abzufedern?

Wir passen Ihre Abschläge automatisch an, um mögliche Nachzahlungen in Ihrer nächsten Jahresrechnung zu reduzieren. Sie müssen hier nicht aktiv werden und werden rechtzeitig von uns informiert. Zur Anpassung wird eine Verbrauchsabgrenzung zum Stichtag der Preisanpassung vorgenommen und der Zählerstand auf Basis des bisherigen Verbrauchs ermittelt. Eine separate Ablesung ist nicht erforderlich.

Was hat es mit der „Gasumlage“ auf sich?

Wie Sie sicherlich den öffentlichen Medien bereits entnommen haben, fallen für den Energieträger Erdgas zwei neue Umlagen an, die Gasbeschaffungs- und die Gasspeicherumlage. Beide Umlagen haben eine Auswirkung auf den aktuellen Energiepreis für Gas und werden ab dem 01. Oktober 2022 erhoben.

Gasbeschaffungsumlage

Die Gasbeschaffungsumlage soll Gasimporteure entlasten, die in den vergangenen Monaten deutlich weniger Gas aus Russland bezogen haben als vertraglich vereinbart. Diese Mengen müssen zu vielfach höheren Preisen aus anderen Quellen ersetzt werden. Die Höhe dieser Umlage beträgt für alle Verbraucher 2,419 ct/kWh und ist zeitlich bis zum 01.04.2024 begrenzt.

Gasspeicherumlage

Die Bundesregierung hat für die Gas-Versorgungssicherheit ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch beim Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Die Gasspeicherumlage dient der Finanzierung besonderer Energiebeschaffungen, damit auch beim Ausfall von Gasimporten die Versorgung gesichert ist. Die Höhe dieser Umlage beträgt für alle Verbraucher 0,0590 ct/kWh und wird vom 01.10.2022 bis zum 01.04.2025 erhoben.

Was passiert bei einer Änderung der Mehrwertsteuer?

Wir haben die von der Bundesregierung angekündigte Mehrwertsteuer-Änderung für unsere Kunden im Blick. Die sog. Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) soll nach aktueller Ankündigung für den gesamten Gasverbrauch von derzeit 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Die auf den Preisblättern ab 1.11. 2022 (Neukunden: ab 1.10.2022) angegebenen Bruttopreise berücksichtigen bereits den geringeren Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Sobald die angekündigte Mehrwertsteuersenkung über den gesamten Gasverbrauch beschlossen ist, wird diese unverändert an die Kunden weitergeben bei der nächsten Rechnungslegung berücksichtigt.

Wie kann ich selbst Energie sparen?

Wir sind als Verbraucher alle dazu aufgerufen, so viel Energie wie möglich einzusparen und Effizienzpotenziale auszuschöpfen. Dazu gehören auch alltägliche Dinge, wie zum Beispiel das Senken der Raumtemperatur oder die Dauer des Duschens. Noch mehr und vor allem nachhaltig Energie sparen können Hausbesitzer durch eine energetische Gebäudesanierung, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen. Insbesondere im kommenden Winter sollten Haushalte auch noch stärker auf ihr Heizverhalten achten. Als Faustformel gilt: Ein Grad weniger Raumtemperatur senkt den Gasverbrauch um sechs Prozent. Die Überprüfung der Heizungsanlagen und ein hydraulischer Abgleich sollte vor Beginn der Heizperiode selbstverständlich sein. Weitere Energiespartipps erhalten Sie hier.

Wo finde ich die aktuellen Preise für mein Produkt?
Was heißt Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)?

Die EnSikuMaV tritt bereits zum 01.09.2022 in Kraft und läuft bis 28.02.2023.

Die Regelung der EnSikuMaV verpflichtet Gas- und Wärmelieferanten, u. a. Eigentümer von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen über ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten sowie die Auswirkungen der aktuellen und möglicherweise noch kommenden Energiepreissteigerungen und über mögliche Einsparpotenziale zu informieren.

Was heißt Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV)?

Die EnSimiMaV soll zum 01.10.2022 in Kraft treten und bis zum 30.09.2024 laufen.

Die EnSimiMaV fokussiert die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen, wie z. B. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen, den hydraulischen Abgleich zur Heizungsoptimierung für bestimmte Wohn- und Nichtwohngebäude sowie die Umsetzung von wirtschaftlichen Maßnahmen von verpflichtend durchgeführter Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).
(allerdings noch nicht im Bundesrat beschlossen)

Was kann ich tun, wenn ich die Rechnung nicht mehr bezahlen kann?

Uns ist bewusst, dass die Situation gerade für Haushalte mit wenig finanziellem Spielraum nun noch schwieriger wird und der Beratungsbedarf weiter steigt. Wir raten deshalb dazu, bei Bedarf umgehend mit uns in Kontakt zu treten, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Hierbei sind wir eng mit unseren Partnern vernetzt, darunter das Sozial- und Integrationsamt der Stadt, das Jobcenter oder die Schuldnerberatungen.

Allgemeines

Ich interessiere mich für Thermografieaufnahmen von meinem Haus. Was muss ich tun?

Hierzu müssen Sie nur den entsprechenden Auftrag für einen Thermo-Check ausfüllen. Diesen erhalten Sie in unseren Kundenzentren. Wir senden Ihnen diesen aber auch gerne zu. Unsere Energieberatung erreichen Sie unter: 0340 899 1037 oder Energieberatung@dvv-dessau.de.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist die energetische „Visitenkarte“ Ihrer Immobilie. Er informiert über den Energieverbrauch und Energiestandard (also die Qualität der Heizung oder der Dämmung) einer Immobilie.

Wer ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen bzw. mieten will, kann so erfahren, welche Nebenkosten ihn erwarten werden, der Energiebedarf wird für ihn sichtbar. Zudem ermöglicht der Energieausweis eine Vergleichbarkeit mit anderen Immobilien. Der Energieausweis enthält darüber hinaus Ratschläge und Informationen für energetische Modernisierungen. Energieausweise werden nach den zwei Varianten „verbrauchsorientiert“ und „bedarfsorientiert“ unterschieden. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website unter dem Menüpunkt Energiedienstleistungen.

Wo kann ich meinen Zählerstand angeben?

Diesen können Sie im Kundenportal der Stadtwerke Dessau direkt eingeben.

Was mache ich bei Störungen/ Havarie?

Bitte informieren Sie umgehend den Disponenten der Stadtwerke Dessau unter 0340 899 2000.

Kann ich meinen Rechnungsbetrag in Raten zahlen?

Dies ist für Rechnungsbeträge grundsätzlich möglich. Der Betrag kann dann auf eine bestimmte Zeit aufgeteilt werden. Eine Ratenzahlung für die monatlich zu entrichtenden Abschlagszahlungen ist jedoch nicht möglich.

Ich beabsichtige umzuziehen. Was muss ich beachten?

Was ist bei neuen Hausanschlüssen zu beachten?

Wir schaffen Verbindungen.
Eine solide Vorplanung kann Geld und Nerven sparen. Um die für Sie kostengünstigste Variante zu planen, sollte eine genügende Vorlaufzeit einkalkuliert werden. Mit wenig Aufwand können Sie Ihre fachgerechte Ver- und Entsorgung sicherstellen. Unser Hausanschlusswesen berät Sie gern in allen Fragen zu Ihren Hausanschlüssen und die verschiedenen Anschlussmöglichkeiten.

Informationen zum Netzanschluss:
Haushalts- und Gewerbekunden:
Ltr. Anschlusswesen
Frank König
Tel.: 0340 / 899 1506
Fax: 0340 / 899 1080
E-Mail: FKoenig@dvv-dessau.de

Steffen Bernth
Tel.: 0340 / 899 1516
Fax: 0340 / 899 1080
E-Mail: SBernth@dvv-dessau.de

Niederschlagswasserentgelt
Angela Böhm
Tel.: 0340 / 899 2402
Fax: 0340 / 899 2499
E-Mail: ABoehm@dvv-dessau.de

Einspeiser:
Frank König
Tel.: 0340 / 899 1506
Fax: 0340 / 899 1080
E-Mail: EEGAntragsverfahren@dvv-dessau.de

Die wichtigsten Schritte zu Ihrem Hausanschluss
Anträge & EEG Antragsformulare

Wie bekomme ich Informationen über Leitungen auf meinem Grundstück?

Unsere Planauskunft
Im Rahmen einer Leitungsauskunft informieren wir Sie gern über die Lage von Versorgungsleitungen der Stadtwerke Dessau. Sie können die Leitungsauskunft bei uns beantragen und persönlich abholen oder sich per Post zusenden lassen.

Ihren formlosen Antrag inkl. aussagefähigem Lageplan senden Sie bitte an folgende Adresse:
Stadtwerke Dessau
Abt. Technische Dokumentation
Albrechtstraße 48
06844 Dessau-Roßlau
E-Mail: leitungsauskunft[at]dvv-dessau.de

Oder Sie füllen das Antragsformular gleich online aus und ergänzen Ihre E-Mail mit einem digitalen Lageplan.

Wieso ändert sich mein Abschlag jedes Jahr?

Die Stadtwerke Dessau sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Abschlag nach jeder Jahresrechnung aufgrund des aktuellen Verbrauches und der aktuellen Preise neu zu berechnen. So ist es beispielsweise nicht möglich, dass wir, obwohl Ihr Verbrauch gesunken ist, den gleichen Abschlag einziehen. Wir würden dann ein Guthaben ansammeln, das eigentlich Ihnen gehört. Dieses Guthaben müssten wir Ihnen dann mit der nächsten Jahresrechnung erstatten.

Sollte die Abschlagshöhe nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können Sie sie jederzeit telefonisch oder über unseren Online-Service ändern.

Zukunft Elektromobilität!

Was ist eine Wallbox?

Eine Wallbox ist eine Ladestation für Elektrofahrzeuge, die an einer Wand befestigt oder optional mit einem Standfuß befestigt wird. Sie ist für den privaten sowie für den gewerblichen Gebrauch nutzbar. Die Wallbox der Stadtwerke Dessau kann in Garagen oder Carports angebracht werde und ist im Innen- sowie im Außenbereich auch bei unterschiedlichsten Wetterverhältnissen einsetzbar – ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen.

Wie installiere ich eine Wallbox?

Eine Wallbox muss durch eine qualifizierte Elektrofachkraft installiert werden, zum Beispiel Ihrem Hausinstallateur. Die Stadtwerke Dessau übernehmen gerne diese Leistung, denn die Installation und Inbetriebnahme der Wallbox gehört zu unserem Serviceangebot des E-Mobilitäts-Sorglos-Pakets.

Das Exklusivprodukt DessauStrom Mobil

Sie fahren eine Elektroauto und wollen in Ihrem Eigenheim Ihr Fahrzeug laden? Wie bieten Privat- und Gewerbekunden die passenden Produkte. DessauStrom Mobil und DessauStrom Profi Mobil sind unsere Produkte und im als Bestandteil im E-Mobilitäts-Sorglos-Paket sogar 2 Cent günstiger als unser günstigstes Kombiprodukt.

Was ist das E-Mobilitäts-Sorglos-Paket?

Das E-Mobilitäts-Sorglos-Paket ist ein Gesamtpaket aus Wallbox & Installation, weiteren Servicedienstleistungen und dem Exklusivprodukt „DessauStrom Mobil“. Unser Gesamtpaket ermöglicht Ihnen ohne Erstinvestitionen und weiteren Wartungskosten, die Elektromobilität sofort zum Erlebnis zu machen.  Info´s gibt es hier. 

Was ist „induktives Laden“?

Induktiv bedeutet „kontaktlos“  – über eine Spule auf dem Boden oder der Fahrbahn, auch Primärspule genannt, wird ein Magnetfeld erzeugt, welches im Auto einen elektrischen Strom anregt. So wird das Auto „kontaktlos“ geladen. Im Jahr 2020 im Gespräch, möglicherweise 2030 flächendeckend im Einsatz.

Wie lange dauert ein Ladevorgang?

Die Ladedauer eines Fahrzeugs hängt von einigen Faktoren ab:

  • Kapazität der Batterie
  • der Ladeleistung der Wallbox bzw. Ladestation
  • Außentemperatur

Beispiel: Ein Elektroauto mit einem 30 kWh-Akku lädt an einer Wallbox / Ladestation mit 11kW ca. 3 Stunden.

Die Berechnung der Ladedauer in Stunden: Batteriekapazität in kWh / Fahrzeugladeleistung in kW

Bitte beachten: Wallboxen mit einer Ladeleistung von 11 kW sind zustimmungspflichtig und Wallboxen mit einer Ladeleistung von 22 kW sind meldepflichtig.

Welchen Stecker brauche ich um ein Elektroauto zu laden?

Bei jedem Kauf eines Elektrofahrzeuges erhalten Sie das passende Ladekabel. Bezeichnet wird das der Stecker als Typ2-Stecker. Zahlreiche Wallboxen und Ladestationen verfügen über ein eigenes Kabel, welches an Ihrem Elektrofahrzeug angeschlossen wird.

Kann ich mein Elektrofahrzeug auch an einer normalen Haushaltssteckdose anschließen?

Sie können Ihr Elektrofahrzeug mit einem entsprechenden Kabel an die Haushaltssteckdose – auch genannt Schukosteckdose – anschließen. Allerdings ist die Ladezeit durch die geringe Ladeleistung sehr lange. Eine Wallbox hat viele Vorteile und ermöglicht geringe Ladezeiten in Ihren zu Hause. Die Stadtwerke Dessau unterstützen bei der Umsetzung Ihrer privaten Lademöglichkeiten.

Kann ich einen Ladevorgang abbrechen?

Ein Ladevorgang kann jederzeit beendet werden. Allerdings hat der kürzere Ladezeitraum Einfluss auf den Ladestand und die entsprechende Reichweite Ihres Fahrzeugs.

Wie hoch ist der jährlichem Stromverbrauch eines Elektrofahrzeugs?

Der Verbrauch eines Elektrofahrzeuges ist abhängig vom Fahrzeugmodell und dem Fahrverhalten. Die meisten Hersteller geben an, dass der durchschnittliche Stromverbrauch eines Elektroautos pro 100 km zwischen 6 kWh und 24 kWh liegt – also ein durchschnittlicher Verbrauch von 15 kWh pro 100 km. Sind bei 15.000 km im Jahr ca. 2.250 kWh Stromverbrauch im Jahr.

Die Stadtwerke Dessau bieten zu dem E-Mobilitäts-Sorglos-Paket ein exklusives Stromprodukt, den DessauStrom Mobil an. Das Produkt ist das günstigste Stromprodukt im Produktangebot und sie können ihn für den gesamten Strombedarf nutzen

Welche Reichweite erreichen Elektrofahrzeuge?

Elektrofahrzeuge der neuen Generation haben derzeit eine Akkukapazität für 400 km und mehr. Eine großartige Möglichkeit, für Nutzer die durchschnittlich weniger als 50 km pro Tag zurücklegen, sich umweltschonend, nachhaltig und zukunftsorientiert zu bewegen.

Im Winter sinkt die Reichweite, da ein kalter Akku die Kapazität verringert. Auch wird für die Beheizung des Innenraumes Energie gebraucht.

Muss die Batterie bzw. der Speicher vor dem Laden richtig leer sein?

Bei einem Elektrofahrzeug werden ausschließlich Lithium-Ionen Batterien verwendet. Diese weisen keinen Memory-Effekt auf. Somit ist eine komplette Entladung nicht notwendig. Für einen lange Lebensdauer eines Elektrofahrzeuges ist eine Ladekapazität zwischen 20-80% empfehlenswert.

Was ist E-Roaming und wie lade ich in Dessau?

E-Roaming bezeichnet eine Vernetzung mehrerer Ladeinfrastrukturbetreibern, wie die Stadtwerke Dessau. An mehreren öffentlichen zentralen Standorten können Sie mit Ihrer Charge-IT Ladekarte laden. Neben der Ladekarte – auch RFID-karte genannt – können Sie auch über die neue APP „ChargeIT“ ad hoc die Ladestationen freischalten und den Ladevorgang per Kreditkarte bezahlen.

Wie lade ich an den Ladesäulen der Stadtwerke Dessau?

An mehreren öffentlichen zentralen Standorten können Sie mit Ihrer Charge-IT Ladekarte laden. Neben der Ladekarte – auch RFID-karte genannt – können Sie auch über die neue APP „ChargeIT“ ad hoc die Ladestationen freischalten und den Ladevorgang per Kreditkarte bezahlen. Hier erhalten Sie weitere Infos: Zukunft Elektromobilität

Strom

Wie setzt sich mein Strompreis genau zusammen?

Der Strompreis besteht mittlerweile zu über 50% aus gesetzlichen Steuern und Abgaben. Sie werden als durchlaufende Posten von den Energieanbietern weitergegeben und auf alle Kunden umgelegt. Knapp ein Viertel des Strompreises resultiert aus Kosten, die der Energieanbieter auch tatsächlich beeinflussen kann: Strombeschaffung, Vertrieb und Service.
Eine ausführliche Erklärung finden Sie im Bereich Strompreiszusammensetzung.

Was ist die EEG-Umlage?

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom mit erneuerbaren Energien gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.
Eine einfache und übersichtliche Antwort finden Sie auch in unserem Erklärfilm.

Wie funktioniert ein Lieferantenwechsel?

Wenn Sie eines unserer Angebote annehmen möchten, senden wir Ihnen gern Vertragsunterlagen zu. Wenn wir diese unterschrieben zurückerhalten, kündigen wir für Sie bei Ihrem jetzigen Versorger und melden Sie für den gewünschten Tarif an. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie. Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie rechtzeitig, ab wann Sie von den Stadtwerken Dessau beliefert werden. Vor Ablauf des Lieferjahres bitten wir Sie, Ihren Zähler abzulesen und uns den Zählerstand mitzuteilen. Kurz danach bekommen Sie dann Ihre Jahresverbrauchsrechnung.

Wo finde ich meine Zählernummer?

Ihre Zählernummer finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung für Strom bzw. Gas und natürlich auf dem jeweiligen Zähler.

Wo kann ich meinen Zählerstand angeben?

Ihren Zählerstand können Sie direkt im Kundenportal eingeben.

Wie kann ich Stromfresser zu Hause aufspüren?

Die Stadtwerke Dessau bieten ihren Kunden, neben einer kostenfreien Energieberatung, die Möglichkeit sich kostenfrei ein Energiemessgerät für bis zu 14 Tagen auszuleihen. Hierbei gibt Ihnen unser Energieberater genaue Instruktionen und wertet im Anschluss an die Messungen gemeinsam mit Ihnen die Ergebnisse aus. Unsere Energieberatung erreichen Sie unter: 0340 899 1037 oder Energieberatung[at]dvv-dessau.de.

Wie bekomme ich meine Rechnung?

Ihre Rechnung erhalten Sie einmal jährlich per Post. Sie können sich aber auch ganz einfach in unserem Kundenportal registrieren und Ihre Rechnung online einsehen.

Kann ich meinen Rechnungsbetrag in Raten zahlen?

Dies ist für Rechnungsbeträge grundsätzlich möglich. Der Betrag kann dann auf eine bestimmte Zeit aufgeteilt werden. Eine Ratenzahlung für die monatlich zu entrichtenden Abschlagszahlungen ist jedoch nicht möglich.

Gas

Wo kann ich meinen Zählerstand angeben?

Ihren Zählerstand können Sie direkt im Kundenportal eingeben.

Mein Gaszähler misst den Verbrauch in Kubikmetern, auf meiner Rechnung wird der Verbrauch jedoch in kWh umgerechnet. Warum?

Die Umrechnung erfolgt zu Ihrem Vorteil. Die abgelesenen Kubikmeter (m³) werden anhand des Brennwertfaktors in kWh umgerechnet. Der Brennwertfaktor zeigt an, wie viel Wärme in einem m³ Gas enthalten ist. Der Brennwert innerhalb eines Kubikmeters Brennstoff könnte schwanken. Eine Kilowattstunde ist jedoch eine feste Einheit.

Wie kommt der Umrechnungsfaktor zustande?

Um sicherzustellen, dass der Brennwertfaktor stimmt, werden mehrmals täglich Qualitätsmessungen durchgeführt. Aus den Messungen wird ein Mittelwert gebildet, mit dem der Kubikmeter Erdgas multipliziert und in Kilowattstunden umgerechnet wird. Als „Daumenwert” können Sie mit der Zahl 11 multiplizieren.

Was mache ich bei Gasgeruch?

Wenn Sie einen Gasgeruch wahrnehmen, sollten Sie Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen. Der Duftstoff ist so konzentriert, dass schon kleine Mengen Gas stark riechen. Wichtig ist jetzt allerdings, dass Feuer vermieden wird. Auch alles, was Funken produzieren könnte, sollte unterlassen werden. Der Lichtschalter sollte also nicht bedient werden, Stecker sollten nicht aus der Steckdose gezogen werden. Tabu sind auch Telefon und Handy, man sollte besser nur noch draußen telefonieren. Damit die Gaskonzentration in den Räumen sinkt, ist es ratsam, gut zu lüften. Also: Fenster und Türen öffnen und für Durchzug sorgen. Funken durch elektrische Geräte sollten auch hier vermieden werden – also weder Ventilator noch Dunstabzugshaube einschalten. Drehen Sie den Gashahn zu! Ist der Gashahn abgedreht, dann sollten sämtliche Bewohner und Haustiere das Gebäude verlassen. Wenn alle in Sicherheit sind, kann man von draußen die Feuerwehr und den Disponenten der Stadtwerke Dessau, unter 0340 / 899 2000, anrufen.

Wie bekomme ich meine Rechnung?

Ihre Rechnung erhalten Sie einmal jährlich per Post. Sie können sich aber auch ganz einfach in unserem Kundenportal registrieren und Ihre Rechnung online einsehen.

Kann ich meinen Rechnungsbetrag in Raten zahlen?

Dies ist für Rechnungsbeträge grundsätzlich möglich. Der Betrag kann dann auf eine bestimmte Zeit aufgeteilt werden. Eine Ratenzahlung für die monatlich zu entrichtenden Abschlagszahlungen ist jedoch nicht möglich.

Fernwärme

Wie bekomme ich meine Rechnung?

Ihre Rechnung erhalten Sie einmal jährlich per Post. Sie können sich aber auch ganz einfach in unserem Kundenportal registrieren und Ihre Rechnung online einsehen.

Kann ich meinen Rechnungsbetrag in Raten zahlen?

Dies ist für Rechnungsbeträge grundsätzlich möglich. Der Betrag kann dann auf eine bestimmte Zeit aufgeteilt werden. Eine Ratenzahlung für die monatlich zu entrichtenden Abschlagszahlungen ist jedoch nicht möglich.

Wasser / Abwasser

Woher weiß ich wie hart mein Wasser ist?

Die Wasserhärte für Ihr Wohngebiet entnehmen Sie bitte der Wasseranalyse.

Wo kann ich meinen Zählerstand angeben?

Ihren Zählerstand können Sie direkt im Kundenportal eingeben.

Wie bekomme ich meine Rechnung?

Ihre Rechnung erhalten Sie einmal jährlich per Post. Sie können sich aber auch ganz einfach in unserem Kundenportal registrieren und Ihre Rechnung online einsehen.

Kann ich meinen Rechnungsbetrag in Raten zahlen?

Dies ist für Rechnungsbeträge grundsätzlich möglich. Der Betrag kann dann auf eine bestimmte Zeit aufgeteilt werden. Eine Ratenzahlung für die monatlich zu entrichtenden Abschlagszahlungen ist jedoch nicht möglich.

Rechnungserläuterung

Wir helfen Ihnen, Ihre Rechnung besser zu verstehen

Erhält man eine Rechnung, möchte man natürlich genau verstehen, wie sich der zu zahlende Betrag zusammensetzt. Bei einem mehrseitigen Dokument ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Um Sie zu unterstützen, finden Sie im Folgenden jeweils eine Beispielrechnung für Strom und für Gas. Diese sollen Ihnen helfen, Ihre Rechnungen besser nachvollziehen zu können. Wir haben einzelne Bereiche auf den Beispielrechnungen mit Ziffern versehen. Neben dem Dokument finden Sie Erläuterungen zu den entsprechenden Ziffern. Auf diese Weise hoffen wir, Ihnen Ihre Rechnung eingehend erklären zu können. Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich an unser Kundencenter. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Wichtige Informationen zur Ihrer Rechnung im Überblick

  • Auf der ersten Seite unserer Rechnung finden Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
    • Ihre Daten
    • Unsere Daten
    • Der Rechnungsbetrag
    • Die gelisteten Abschlagszahlungen
    • Der neue monatliche Abschlag
    • Abschlagstermine
  • Alle Informationen zu Ihrem Tarif finden Sie auf der dritten Seite
  • Details zu der Zusammensetzung der gelieferten Energie finden Sie auf Seite vier

Abschlagszahlung

Der Stadtwerke Dessau Abschlags-Check

Der Stadtwerke Dessau Abschlags-Check

Die rollierende Abrechnung der Stadtwerke Dessau

Wir liefern unseren Kunden rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr Telekommunikation, Wasser und Energie. Den Verbrauch der Energie messen wir über geeichte Zähler in der Nähe der Verbrauchsstelle. Für unsere Leistung erhalten unsere Kunden einmal im Jahr eine Jahresrechnung. Da wir vom ersten Tag des Vertragsschlusses an, Leistungen erbringen und damit unsere Kunden besser kalkulieren können, erheben wir monatliche Abschläge. Diese werden mit der Jahresrechnung verrechnet. Ist der tatsächliche Gesamtverbrauch an Energie höher als die monatlichen Abschläge, muss der Kunde den Differenzbetrag nachzahlen. War der tatsächliche Energieverbrauch niedriger als die bezahlten Abschläge, erhält der Kunde den Differenzbetrag als Gutschrift zurück.

Da wir das gesamte Jahr über abrechnen, erhalten nicht alle Kunden zeitgleich am Jahresende ihre Rechnung, sondern zyklisch auf das ganze Jahr verteilt. So erhalten einige Kunden ihre Rechnung im Januar, einige im Februar, einige im März und so weiter. Der genaue Verbrauch für die Jahresrechnung wird über den Zählerstand ermittelt.

Liegt der Jahresrechnung kein volles Verbrauchsjahr zugrunde (z.B. aufgrund von Umzug/ Einzug oder Versorgerwechsel), wird der Verbrauch zeitanteilig berechnet. Da die Verbräuche jedoch monatlich schwanken und z.B. in den Wintermonaten höher sind als in den Sommermonaten, kann es – je nach Höhe des Abschlages –zu erheblicheren Nachzahlungen oder Erstattungen kommen. Hier hängt es davon ab, welche Monate des Jahres der Verbrauchberechnung zugrunde liegen und ob die Abschläge hoch genug waren, die tatsächlich verbrauchte Menge an Energie auszugleichen.

Familie Müller bezieht im November ihre neue Wohnung. Aufgrund der rollierenden Abrechnung der Stadtwerke, erhält sie ihre erste Jahresrechnung im darauffolgenden April. Die Abrechnungsmonate umfassen demnach den Zeitraum November – März bzw. April. Da in diesen Monaten der Verbrauch höher ist als in den Sommermonaten, ist die Jahresrechnung aufgrund der fehlenden Abschläge aus den Sommermonaten entsprechend höher, so dass Familie Müller aller Wahrscheinlichkeit nach mit einer Nachzahlung zu rechnen hat. Je höher der Abschlag gewählt wurde, desto geringer fällt die Nachzahlung aus. Zusätzlich müsste Familie Müller aufgrund des Auszugs aus ihrer alten Wohnung eine Abschlussrechnung von ihrem alten Versorger erhalten. Da diese hauptsächlich die Frühjahres- und Sommermonate umfasst, wird diese voraussichtlich eine Gutschrift enthalten, welche die Nachzahlung aus der neuen Jahresrechnung ausgleicht.

Bleibt Familie Müller in der Wohnung, erhält sie ein Jahr später wieder eine Jahresrechnung. Da dieser Abrechnung ein volles Verbrauchsjahr – mit entsprechend 11 bzw. 12 Abschlagszahlungen – zugrunde liegt, fällt diese Jahresrechnung folglich geringer aus.

Bildlich lässt sich der Jahresverbrauch am besten mit dem „Badewannenprinzip“ darstellen:

Um bei einem Einzug oder Energieversorgerwechsel im Winter hohe Nachzahlungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die Abschläge vorerst etwas höher anzusetzen und sie dann nach der ersten Jahresrechnung gegebenenfalls wieder zu reduzieren. Generell hängen Gutschrift und Nachzahlung immer von der Höhe der gezahlten Abschläge ab.

Gerne beraten wir Sie dazu auch persönlich am Telefon oder in unseren Kundenzentren. Wir freuen uns auf Sie!

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Strompreiszusammensetzung

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Was steckt denn eigentlich alles im Strompreis? Diese Frage erhalten wir oft und darauf geben wir Ihnen gerne eine Antwort.

Wie Sie sicherlich unseren Preisinformationen und Ihrer Jahresrechnung entnehmen können beinhaltet der Strompreis zahlreiche Steuern und Umlagen:

Stromsteuer, Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG-Novelle, KWK-Gesetz-Umlage,  Umlage nach § 19 StromNEV,  Konzessionsabgabe, Umlage EEG und Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV.

Doch was bedeuten diese Umlagen?

Diese Antwort erhalten Sie einfach und übersichtlich, für Klein und Groß in unseren Erklärfilmen. Anschauen lohnt sich.

Strommix – so setzt sich unser Stromangebot zusammen
Stromkennzeichnung für das Lieferjahr 2019 nach § 42 EnWG

CO2-Kostenaufteilungsgesetz

Was ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz und wann ist es in Kraft getreten?

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und regelt die Aufteilung der Kosten für Kohlendioxid, die durch Heizöl, Erdgas und andere Brennstoffe in vermieteten Gebäuden entstehen.

Was besagt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz?

Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO₂-Abgabe fällig. Bisher mussten Mieter diese Kosten allein tragen. Durch das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) werden seit 1. Januar 2023 auch Vermieter an den CO₂-Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligt – und zwar in Abhängigkeit davon, welchen energetischen Zustand das vermietete Objekt aufweist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Gesetz gilt nur für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse (z. B. Gasheizungen, Ölheizungen, Kohleheizungen, Fernwärmeheizungen).
  • Das Gesetz gilt nicht für strombetriebene Heizungen (z. B. Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen). Bei strombetriebenen Heizungen werden folglich keine CO₂-Kosten zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt.
  • Betroffen sind Kunden, welche Erdgas, Fernwärme oder Wärmetechnik (Contracting) von den Stadtwerken Dessau beziehen.
  • Erdgas: Informationen für die Aufteilung der CO₂-Kosten finden Sie auf Ihrer Erdgas-Rechnung.
  • Fernwärme: Um die Informationspflichten nach dem CO2KostAufG zu erfüllen, muss neben dem CO₂-Preis auch der heizwertbezogene Emissionsfaktor aus dem Lieferjahr berücksichtigt werden. Dieser kann erst nach Ablauf des Lieferjahres ermittelt werden und liegt somit erst im Folgejahr vor. Zum besseren Verständnis: Für den Abrechnungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 liegt der Emissionsfaktor erst im April 2024 vor.

Musterrechnung Gas mit Information gemäß CO2KostAufG
Musterrechnung Fernwärme mit Informationen gemäß CO2KostAufG

Wie erfolgt die CO₂-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter?

Für Gebäude oder Wohnungen in Wohngebäuden gilt ein Stufenmodell, das sich am CO₂-Ausstoß und somit am energetischen Zustand des vermieteten Gebäudes orientiert. Basis für die Berechnung ist der jährliche CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche.

Je geringer der CO₂-Ausstoß des Gebäudes, desto geringer fällt der Anteil der zu tragenden CO₂-Kosten für den Vermieter aus, dafür entsprechend höher für den Mieter. Andersherum: Je höher der CO₂-Ausstoß des Gebäudes, desto höher auch der CO₂-Kostenanteil für den Vermieter und umso geringer für den Mieter.

Aufteilungsrechner der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat eine elektronische Anwendung zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter bereitgestellt, die sich selbst mit Wärme oder Wärme und Warmwasser versorgen.

Zum Rechner

Erklärfilm Kostenaufteilungsgesetz
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Sie haben Fragen?

Wir sind gerne für Sie da:

Montag: 08:00 – 16:30 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr