Bei der Wärmeversorgung ist es neben hoher Leistung auch wichtig, auf die Umwelt zu achten. So verpflichtet das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) alle Eigentümer von Neubauten, die nach dem 01. Januar 2009 errichtet werden, zur anteiligen Nutzung Erneuerbarer Energien. Ein niedriger Primärenergiefaktor steht für eine günstige Umweltbilanz.
Primärenergiefaktor
Zum 1. Februar 2002 sind die Anforderungen der Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung zusammengelegt worden. Seitdem gelten Grenzwerte für den baulich bedingten Wärmeverlust und für den Primärenergiebedarf eines Gebäudes. Der Primärenergiefaktor zeigt dabei das Verhältnis von insgesamt aufgewendeter Primärenergie zur Endenergie an. Je umweltschonender die Energieform und ihre Umwandlung, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor.
Der Vorteil durch die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung im Kraftwerk Dessau kommt hier voll und ganz zum Tragen. Die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme verringert den Einsatz von wertvoller Primärenergie erheblich. Der Primärenergiefaktor – fP für DessauWärme aus fossilem Brennstoff beträgt 0,49 (gem. AGFW-FW 309-1:2014 ).
Zertifikat zum Primärenergiefaktor nach EnEV
Wärmenetzbetreiber
Unsere beigefügte Bescheinigung als Wärmebnetzbetreiber nach EEWärmeG § 10 Abs. 3 erklärt, dass die Voraussetzung zur Nutzungspflicht nach § 3 in Verbindung mit § 7 und Anlage Nummer VIII.2 EEWärmeG vollständig erfüllt ist.
Bescheinigung als Wärmenetzbetreiber nach EEWärmeG
Jeder Bauherr, der zur Wärme- und Kälteversorgung seines Gebäudes Wärme aus dem Fernwärmenetz der FWV Dessau bezieht, kann diese Bescheinigung als Nachweis bei der zuständigen Baubehörde zur Einhaltung der Nutzungspflicht nach EEWärmeG verwenden.