Fernwärmekunden der Stadtwerke erhalten in den nächsten Tagen ihre neuen Versorgungsverträge und können damit auch künftig alle Vorteile unseres nachhaltigen Fernwärmesystems nutzen. Fernwärme ist sauber, sicher und wartungsarm. Als Energieträger der Zukunft erfüllt Fernwärme alle Umweltauflagen und hat eine Schlüsselfunktion für die nachhaltige Wärmeversorgung.
Die neuen Verträge haben eine Gültigkeit vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024. „Wir haben uns für eine kurze Laufzeit der neuen Verträge und einen Festpreis entschieden“, so Stadtwerke-Geschäftsführer Dino Höll. „Dies gibt unseren Kunden auch bei turbulenten Rahmenbedingungen eine verlässliche Preisbasis. Derzeit lassen sich Marktschwankungen kaum prognostizieren, zudem stehen wichtige gesetzliche Vorgaben noch nicht verbindlich fest.“ So gelten derzeit die gesetzlichen Energiepreisbremsen sowie ein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Fernwärme und Gas von sieben statt 19 Prozent. Die Perspektiven der staatlichen Entlastungen hinsichtlich Laufzeit und Besteuerung sind derzeit nach dem Urteil des BVerfG wieder völlig offen. „Wir hoffen abermals auf eine zügige Entscheidungsfindung und Beschlussfassung“, betont Dino Höll. „Auch hier hätten sich die Stadtwerke Dessau sowie die gesamte Energiebranche frühzeitigere Klarheit für unsere Kunden gewünscht.“
Die Stadtwerke senken den Fernwärmepreis ab 1. Januar 2024 deutlich um rund 30 Prozent unter das Preisniveau 2023 ohne Berücksichtigung der Energiepreisbremse. „Möglich ist dies nur, indem wir unsere Effizienzpotenziale ausschöpfen und die positiven Effekte unserer strukturierten Beschaffung an unsere Kunden weitergeben“, so Dino Höll. „Aufgrund der starken Subventionierung durch die Preisbremse und deren Wegfall in 2024 lässt sich eine Mehrbelastung für den Endkunden allerdings nicht komplett vermeiden. Andererseits unterstreicht gerade die bisher höhere gesetzliche Subventionierung der Fernwärme im Vergleich zu Gas auch deren Stellenwert als maßgebender Energieträger der Zukunft“, so der Geschäftsführer. Aktuell arbeitet die Stadt Dessau-Roßlau zusammen mit den Stadtwerken an der kommunalen Wärmeplanung und dem Transformationsplan Fernwärme, um künftig mehr erneuerbare Energien in das Fernwärmenetz einzuspeisen.
Trotz der Preissenkung beläuft sich die Mehrbelastung nach Wegfall der Energiepreisbremse auf 5,22 ct/kwh brutto bei einem weiterhin ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent bzw. 6,87 ct/kwh brutto bei vollem Umsatzsteuersatz. Der Grundpreis bleibt gemäß Energiepreisbremsengesetz unverändert. Die neuen Fernwärmeverträge enden automatisch am 31. Dezember 2024. „Einer erneuten Kündigung bedarf es daher nicht“, erläutert Torsten Henze, Geschäftsbereichsleiter Vertrieb. „Die neuen Verträge für 2025 senden wir unseren Kunden im vierten Quartal 2024 automatisch zu. Die Fernwärmelieferung erfolgt weiter wie gewohnt.“ Aufgrund der derzeit unklaren politischen Entscheidungsfindung in Hinblick auf die gesetzliche Umsatzsteuererhöhung und die Gültigkeit der Preisbremsen raten die Stadtwerke ihren Kunden, ihre Abschlagsbeträge anzupassen. „Grundsätzlich empfehlen wir, vorausschauend zu kalkulieren und hierzu mit unserem Kundenservice in Kontakt zu treten“, so Torsten Henze. „Im persönlichen Gespräch lässt sich dies am besten klären, gerade bei knappem Budget oder sozialen Notlagen. Hier unterstützen wir auch gern bei der Kontaktaufnahme mit den betreffenden Behörden und Beratungsstellen wie Jobcenter oder Sozial- und Integrationsamt.“
Die bisherige Kalkulation der Abschläge erfolgte auf Basis der Gültigkeit der Preisbremsen bis Ende der Heizperiode 2024. Bei einem frühzeitigeren Wegfall der Preisbremsen könnte bei einzelnen Tarifen eine pauschale Abschlagsanpassung erforderlich sein. „Im Interesse unserer Kunden hoffen wir auf die von der Koalition angekündigte Verlängerung der Preisbremsen bis März 2024“, so Henze weiter.
Für weitere Informationen stehen die Stadtwerke-Mitarbeiter in den Kundencentern persönlich, unter 0800 899 1500 oder kundenservice@dvv-dessau.de gern zur Verfügung.