Energiemarktentwicklung

Stadtwerke begrüßen staatliche Entlastungen und fordern zügige Beschlussfassung

Die Großhandelspreise für Strom sind in den vergangenen Monaten weiter massiv gestiegen, darüber hinaus wirken sich höhere Netzentgelte auf das Preisniveau aus. Die Kostenentwicklung am Energiemarkt beeinflusst ebenso die Preisänderungsklauseln für den Fernwärmepreis. Aufgrund dieser Entwicklungen sind nun auch die Stadtwerke Dessau gezwungen, zum 1. Januar 2023 die Preise für Strom und Fernwärme anzupassen.

„Uns ist bewusst, dass durch die Preissteigerungen die Belastung für unsere Kunden noch höher wird“, so Stadtwerke-Geschäftsführer Dino Höll. „Wir bedauern diese Entwicklung und stehen mit unserem Serviceteam gemeinsam an der Seite unserer Kunden. Neben umfassender Beratung heißt dies für uns auch, die von der Bundesregierung geplanten Energiepreisbremsen unverzüglich umzusetzen, sobald diese rechtskräftig sind.“

Bereits beschlossen ist dabei die Soforthilfe, mit der vom Staat die berechtigten Gas- und Fernwärmekunden weitgehend in Höhe des Dezember-Abschlags entlastet werden sollen. Hierzu werden die Stadtwerke ihre Kunden Ende November 2022 nochmals separat auf ihrer Internetseite informieren. Darüber hinaus soll ab Januar 2023 eine Strompreisbremse greifen, außerdem ist für März 2023 die zweite Stufe der Gas- und Fernwärmepreisbremse geplant. Die Details dieser komplexen Entlastungen werden derzeit noch politisch diskutiert. „Wir hoffen auf eine zügige Entscheidungsfindung und Beschlussfassung, um die Prozesse rechtzeitig anpassen zu können und unsere Kunden zu informieren“, betont Dino Höll. „Auch hier hätten sich die Stadtwerke Dessau sowie die gesamte Energiebranche eine längere Vorlaufzeit zur Umsetzung gewünscht.“

Ungeachtet der politisch noch zu entscheidenden Preisbremsen erhöht sich der reguläre Arbeitspreis für Strom zum 1. Januar 2023 um 17,16 ct/kWh (brutto). Damit ergeben sich beispielsweise im Tarif DessauStromKombi bei einem Jahresverbrauch von 2.000 kWh Mehrkosten von 28,60 Euro (brutto) pro Monat. Die Preisanpassung gilt für die Bestandskundentarife der Stadtwerke, die auch mit neuem Preisniveau noch deutlich unter den Tarifen der Wettbewerber liegen.

Die Fernwärmepreise erhöhen sich aufgrund der Preisänderungsklauseln zum 1. Januar 2023 im Mittel um etwa das Doppelte bis 2,5-fache im Vergleich zum Jahr 2022. Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von rund 12.000 kWh ergibt dies eine monatliche Mehrbelastung von rund 130 EUR.

Um Kunden vor zu hohen Nachzahlungen zu schützen, passen die Stadtwerke die Abschläge automatisch mit der Preisanpassung an und informieren in persönlichen Anschreiben über die konkreten Beträge. Für die Abrechnung wird eine Verbrauchsabgrenzung zum Stichtag der Preisanpassung vorgenommen und der Zählerstand auf Basis des bisherigen Verbrauchs ermittelt. Hierfür ist keine separate Ablesung und Übermittlung des Zählerstandes notwendig.

Wer Zahlungsschwierigkeiten bei Abschlägen oder Jahresrechnung hat, sollte umgehend mit dem Stadtwerke-Kundencenter in Kontakt treten. „Grundsätzlich empfehlen wir, vorausschauend zu kalkulieren, um sich vor hohen Nachzahlungen zu schützen.“, erklärt Sirko Wimmer, Leiter des Stadtwerke-Kundenservice. „Je eher wir miteinander ins Gespräch kommen, desto gezielter und zügiger können wir handeln“, erklärt Sirko Wimmer. Bei sozialen Notlagen bedarf es oftmals auch der Abstimmung mit dem Sozial- und Integrationsamt oder dem Jobcenter, sinnvoll kann auch die Hinzuziehung von Schuldnerberatungen sein. Die Stadtwerke unterstützen deshalb auch bei der Kontaktaufnahme mit den betreffenden Behörden und Beratungsstellen oder helfen beispielsweise beim Ausfüllen von Abtretungserklärungen für das Jobcenter.

Weitere Kontakt- und Informationsmöglichkeiten bestehen kostenfrei unter 0800 899 1500,

kundenservice@dvv-dessau.de oder dvv-dessau.de.