Die Stadt Dessau-Roßlau hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme herausgegeben. Grund ist die anhaltende Trockenheit und das weitere Sinken der Wasserstände in Oberflächengewässern und Grundwasser.

Folgende Verbote und Beschränkungen von Wasserentnahmen gelten insbesondere:

1. Jegliche Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) sind untersagt.
2. Jegliche Wasserentnahmen aus Brunnen in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr zur Bewässerung von Grünflächen, Sportplätzen, Gärten oder anderen Pflanzungen sind untersagt.

Dies gilt auch für Wasserentnahmen aus privaten Gartenbrunnen und für Wasserentnahmen, für welche eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Weiterhin erlaubt ist das Schöpfen aus Oberflächengewässern mittels Handgefäßen (z. B. Gießkanne) als Gemeingebrauch. Die Grundwasserentnahme wird zeitlich eingeschränkt.
Auf Grund der warmen Temperaturen und der erhöhten Sonneneinstrahlung ist die Verdunstung in den Mittags- bzw. Nachmittagsstunden in den Sommermonaten am höchsten. Dies wiederum bedeutet, dass der Grundwasserstand in diesem Zeitraum stark belastet wird, aber nach der Beregnung auf Grund der hohen Verdunstung den Pflanzen nicht zugutekommt. Außerhalb des Zeitraums ist eine Fortführung der Bewässerung möglich.

Durch das veränderte Klima nehmen Dürre und Niedrigwasser immer mehr zu. Zurzeit erleben wir nach den letzten drei Jahren in Folge einen weiteren Dürresommer. Langanhaltende Trockenheit in den letzten Jahren führte immer mehr zur Wasserknappheit in den Oberflächengewässern und im Grundwasserleiter. Um die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer und Grundwasser während der Trockenheit zu regulieren, hat die UWB nunmehr per Allgemeinverfügung Wasserentnahmen verboten bzw. beschränkt.

Alle Nutzerinnen und Nutzer der Gewässer in Dessau-Roßlau sind aufgefordert, möglichst sparsam mit dem kostbaren Gut Wasser umzugehen. Die Trockenheit hat nicht nur Auswirkungen auf die Pflanzen und Tiere auf den Feldern, Wiesen, Parkanlagen oder im eigenen Garten, sondern auch Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen in den Gewässern.

Damit die Oberflächengewässer ein Minimalmaß an Wasserführung behalten und dem Rückgang der Grundwasserstände entgegen gewirkt wird, ist jede*r Einzelne neben den Verboten / Beschränkungen der Allgemeinverfügung dazu angehalten, Wasser sparsam zu verwenden.

Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Diese Allgemeinverfügung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und ist gültig bis einschließlich 30. September 2022 oder bis auf Widerruf durch die UWB der Stadt Dessau-Roßlau.

Die vollständige Fassung der Allgemeinverfügung wird
– auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau unter www.dessau-rosslau.de
– im Amtsblatt der Stadt Dessau-Roßlau, Ausgabe 08/2022 und
– in den Schaukästen der Stadtverwaltung

öffentlich bekannt gemacht.