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Einspeisung Gas

Technische Mindestanforderungen für Auslegung und Betrieb von anderen Netzen und Anlagen

Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind nach EnWG § 19 verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 festgelegten Bedingungen für Netzanschluss von

  • LNG-Anlagen
  • dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen,
  • von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und
  • von Direktleitungen

technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb festzulegen.

Allgemeine Mindestanforderungen

Im Allgemeinen gelten für den Anschluss von Fremdanlagen und –netzen an das Netz der Gasversorgung Dessau die allgemeinen Regeln der Technik. Darüber hinaus gilt das Regelwerk der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW). Zusätzlich sind insbesondere die Regelwerke der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und dem Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) zu beachten.

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