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Wir sorgen für Transparenz.


Hier können Sie unsere Veröffentlichungspflichten einsehen.
Die Dessauer Stromversorgung GmbH ist für das Verteilnetz in Dessau-Roßlau verantwortlich. Unser Netz versorgt die Kunden effizient mit Strom. Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch stetige Instandhaltung und Erneuerung des Versorgungsnetzes steht dabei im Vordergrund.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die einzelnen Verordnungen enthalten viele Veröffentlichungspflichten für Energieversorger. Hier finden unsere Netznutzungskunden alle relevanten Informationen auf einen Blick.

Veröffentlichungspflichten nach EEG

§52 (1)

 

Veröffentlichungspflichten nach EnWg

§ 18 (1)

§ 19 (1)

§ 20 (1)

§ 36 (1)

§36 (2)

§ 38 (1)

 

Veröffentlichungspflichten nach MessZV

§ 2 (2)

 

Veröffentlichungspflichten nach NAV

§ 4 (2)

§ 29 (1)

Netzanschlussvertrag (nach NAV)

Netzanschlussvertrag außerhalb des Anwendungsbereichs der NAV

Anschlussnutzung außerhalb des Anwendungsbereichs der NAV

 

Veröffentlichungspflichten nach NZV

§ 17 (2) 1

§ 13 (3)

§ 15 (4) (5)

Trotz des steten Anschlusses von Erzeugungsanlagen an unser Netz sind gegenwärtig keine Netzausbaumaßnahmen erforderlich. Dennoch besteht die Notwendigkeit, Einspeiseleistungen auf Grund der Anforderungen vorgelagerter Netzbetreiber zur Aufrechterhaltung der System- bzw. Netzsicherheit zu reduzieren.

 

Veröffentlichungspflichten nach StromGVV

§ 2 (4)

§ 5 (2) | § 3 (1)

 

Veröfffentlichungspflichten nach NEV

§ 10 (2)

§ 21

§ 27 (1)

§ 27 (2)

 

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